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Handelsurkunden, z.B. Freiverkäuflichkeitsbescheinigungen oder GMP-Zertifikate = . 65 €
Pharmazeutische Zertifikate = 65 €
Zertifikate von Tier- und Pflanzenschutzmitteln = 65 €
Die Bezahlung der Gebühren kann nur per Überweisung vom 1.-25. des laufenden Monats und in Euro erfolgen.
Der abgestempelte Original-Einzahlungsbeleg des Überweisungsformulars (keine Ablichtung) muss unbedingt zusammen mit den Antragsunterlagen eingeliefert werden. Späteres Nachsenden ist ausgeschlossen. Es werden weder Schecks noch Bargeld akzeptiert.
Die eventuell von der Bank abgezogenen Gebühren bei den Überweisungen müssen vom Kunden übernommen werden, damit das Konsulat den beabsichtigten Betrag erhält.
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Am 24. November .2021 haben die USA die Jährliche Stahlquoten für zollfreien Export in die USA veröffentlicht, die sich nach den Exportzahlen des Jahres 2018 richten. Dies folgt aus der Einigung zwischen der EU und den USA zur Beilegung des Handelsstreits über gegenseitige Stahl- und Aluminiumzölle.
Am 17. Mai 2021 haben sich die EU und die USA auf eine engere Zusammenarbeit bezüglich globaler Stahl- und Aluminiumüberkapazitäten geeignet. Dies beinhaltet Verhandlungen zur Aussetzung der US-Zölle auf europäische Stahl- und Aluminiumexporte, sowie die zugehörigen EU-Gegenmaßnahmen bis Ende 2021. In diesem Rahmen setzt die EU die für Juni 2021 vorgesehene Erhöhung ihrer Gegenmaßnahmen aus. Dies ist EU-rechtlich für sechs Monate möglich.
Am 30.12.2020 hat das USTR neue US-Zölle in Höhe von 25% gegen Deutschland und Frankreich ab 12. Januar 2021 angekündigt. Dies betrifft Flugzeugteile und Alkoholgetränke. Der Vorsitzende des Handelsausschusses im Europaparlament, Bernd Lange hat daraufin neue EU-Gegenmaßnahmen gefordert. Die neuen US-Zölle sind Teil des jahrzehntealten EU-US Streits um die Subventionierung von Airbus und Boeing. Die EU arbeitet derzeit intensiv mit den USA an einer Verhandlungslösung um die gegenseitigen, von der WTO genehmigten, Zölle wieder aufheben zu können.
Die Übergangsfrist endet am 9. November 2020
Waren mit Ursprung in „Hong Kong“ müssen für den Export in die USA künftig mit „China“ gekennzeichnet werden. Die entsprechende Verordnung (Executive Order 13936) wurde am 11. August 2020 im Federal Register Vol. 85 No. 155 veröffentlicht.
Inzwischen hat die US-Zollbehörde (Customs Border Protection, CBP) die Informationen zum Umgang mit dieser Vorgabe auf ihrer Website unter der Rubrik „Frequently Asked Questions“ präzisiert. Danach gilt für Waren aus Hong Kong u.a. Folgendes:
Neu betroffen: Verschiedene Marmeladen mit Ursprung Deutschland
Die USA haben angekündigt, die Liste der im Zusammenhang mit der WTO-widrigen Subventionierung von Airbus erlassenen Strafzölle gegen die EU zum 1.9.2020 erneut zu ändern.
Ursprünglich wurden die Strafzölle gegen EU-Waren am 18.10.2019 verhängt. Am 5. bzw. 18.03.2020 erfolgte eine erste Änderung der Zollsätze und des betroffenen Warenkreises.
Diesmal bleiben die Zollsätze unverändert (15 % auf Airbus-Flugzeuge/-teile und 25 % auf andere europäische Waren). Allerdings ändern sich der betroffene Warenkreis und die betroffenen Ursprungsländer, wenn auch nur geringfügig. So werden bestimmte Produkte aus dem Vereinigten Königreich (Kekse) und Griechenland (Käse) gestrichen. Aufgenommen werden Produkte aus Deutschland und Frankreich (verschiedene Marmeladen).
Die Liste wird in einer demnächst erscheinenden Bekanntmachung im Federal Register veröffentlicht. Im Folgenden stellt der DIHK einen unverbindlichen Auszug bzgl. der Änderungen daraus zur Verfügung:
Die Liste der von Strafzöllen betroffenen Waren (25 % für nicht flugzeugbezogene Güter) ändert sich wie folgt:
(* "nesoi" bedeutet "not elsewhere specified or included").
Hinweis: Die WTO-Entscheidung darüber, in welcher Höhe die EU wegen der Boeing-Subventionen wiederum Zölle gegen die USA verhängen kann, wird im Herbst 2020 erwartet. Die EU versucht seit längerem, mit den USA in beiden Fällen eine Verhandlungslösung zu erreichen, um neue beiderseitige Zölle zu vermeiden. Die USA haben dies bis zuletzt abgelehnt.
Laut einer Ankündigung der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) müssen Waren, die in Hongkong für den Export in die Vereinigten Staaten hergestellt werden, ab dem 25. September 2020 mit der Aufschrift „Made in China“ versehen werden. Mit der Veröffentlichung am 11. August hat eine 45-tätige Übergangsphase begonnen. Danach werden Hongkonger Produkte mit Waren des chinesischen Festlands gleichgesetzt und können damit US-Handelszöllen unterliegen. Die Entscheidung der CBP ist ein weiterer Schritt im Streit um das neue Sicherheitsgesetz in Hongkong und erfolgt im Rahmen der Aussetzung des Sonderstatus der Metropole unter US-amerikanischen Recht. Erst am 7. August hatte die US-Regierung Sanktionen gegen Hongkonger Regierungschefin Carrie Lam und zehn weitere ranghohe Vertreter Chinas und Hongkongs verhängt, die am Montag von Peking mit Strafmaßnahmen gegen elf US-Senatoren erwidert wurden.
Die USA weiten ab dem 08.02.2020 ihre seit 2018 bestehenden weltweiten Stahl-/Aluminiumzölle von 25 % bzw. 10 % auf Produkte aus, die zu zwei Dritteln aus Stahl und Aluminium bestehen.
Am 2. Dezember 2019 urteilte die WTO zur Befolgung des WTO-Urteils gegen WTO-widrige Airbussubventionen. In dem jüngsten Urteil wurde die Sichtweise der USA zurückgewiesen, dass R&D-Förderung für Airbus WTO-widrig sei. Da die beanstandete A380-Subventionierung nicht mehr wirksam sei, fordert Airbus eine Reduktion der US-Zölle um zwei Milliarden USD. Gleichzeitig würden die Nachbesserungsmaßnahmen Deutschlands, Frankreichs und des Vereinigten Königreichs die Airbus-Subventionen nicht komplett den WTO-Anforderungen genügen. Die USA drohen ihrerseits, bestehende Zölle anzuheben und zusätzliche Zölle auf andere Waren zu erheben.
Die ab dem 15. Dezember 2019 angekündigte Einführung zusätzlicher Zölle von 15 Prozent auf Waren mit Ursprung in VR China (Liste 4B) werden noch nicht erhoben.
USA ermöglicht – auf Antrag - Ausnahmen von den Zusatzzöllen auf Produkte mit chinesischen Ursprung.
Anträge können über ein elektronisches Portal gestellt werden.
Ab dem 18. Oktober 2019 plant die USA Zusatzzölle auf verschiedene EU-Waren zu erheben. Diese liegen bei 10 bzw. 25 Prozent.
Die Übersicht, welche Waren aus welchen EU-Land betroffen sind.
Auf der Internetseite des "Office of the United States Trade Representative" kann in einer Suchmaschine, die von US-Sonderzöllen betroffenen Waren aus der Volksrepublik China recherchiert werden auf Basis der achtstellige US-Zolltarifnummer
Zur Zolltarifrecherche kann der Zolltarif USA in der Market Access Database (MADB) der EU-Kommission genutzt werden – Link
Der Handelskonflikt mit den USA verschärft sich, weitere Strafzölle in Milliardenhöhe drohen. Die US-Strafzölle gegen europäische Stahl- und Aluminiumprodukte bestehen seit 2018.
Am 29. Mai 2019 haben die USA neue Antidumpingzölle gegen deutsche Bierfässer in Höhe von 8,61 Prozent verhängt. Weiterhin haben die USA am 17. Mai 2019 europäische Autos als Gefahr für die nationale Sicherheit eingestuft und drohen mit Strafzöllen auf Autos und Autoteile ab November 2019. Ende Juli 2019 wird im Zuge des Airbus-Boeing-Konflikts mit neuen US-Strafzöllen in Milliardenhöhe gerechnet. Die EU bereitet sich bereits auf Gegenmaßnahmen vor. Auf beiden Seiten könnten so Exporte in Höhe von bis zu 21 Milliarden US-Dollar betroffen sein.
Gleichzeitig laufen EU-US Verhandlungen über ein bilaterales Zollabkommen.
In der Handelspolitik ist China seit geraumer Zeit Ziel von US-Kritik. Traditionell suchten die USA den Schulterschluss mit Partnern wie der EU und hielten sich an internationales Recht und insbesondere an WTO-Regeln, um handelspolitische Verwerfungen, die Chinas wirtschaftlicher Aufstieg verursacht, zu bewältigen. Der Vorwurf lautet hier, dieser sei u.a. durch unfairen Wettbewerb (Joint-Venture-Zwang, staatliche Subventionen etc.) errungen. Die Trump-Administration agiert derzeit primär unilateral und verstößt dabei gegen WTO-Regeln. Deutsche Unternehmen haben viele Niederlassungen und Engagements in beiden Ländern. Sie verlieren durch die angekündigten Zölle gegen China und die erwarteten Gegenmaßnahmen doppelt. Das DIHK-Factsheet gibt hierzu einen Überblick.
Zum 1. Oktober werden die Mindest- und Höchstbeträge der Zollabfertigungsgebühr MPF (Merchandise Processing Fee) bei Warensendungen mit einem Warenwert von mehr als 2.500 USD erhöht: mindestens 26,22 USD und höchstens 508,70 USD berechnen. Bei Warensendungen unter 2.500 USD (Informal entries) sind seit dem 1.8.2018 folgende Entgelte zu zahlen:
• 2,10 USD bei elektronischer Datenabgabe, ohne Beteiligung von CBP-(Customs and Border Protection) Mitarbeitern
• 6,29 USD bei manueller Datenabgabe ohne Beteiligung von CBP Mitarbeitern
• 9,44 USD unabhängig von der Art der Datenabgabe, aber mit Beteiligung eines CBP Mitarbeiters
Bei Postversand erhöht sich die Gebühr (Dutiable Mail Fee) auf 5,77 USD.
Ab dem 23. März 2018 erheben die USA bei der Einfuhr Zusatzzölle auf ausgewählte Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnisse. Die Zollsätze erhöhen sich damit bei Stahlprodukten von derzeit 0 % auf 25 %. Bei Aluminiumprodukten werden auf die aktuellen Zölle in Höhe von 0 – 6,5 % zusätzlich 10 % erhoben.
Die Zusatzzölle sind den am 8. März 2018 von US-Präsident Donald Trump unterzeichneten Executive Orders zu Stahl und Aluminium zu entnehmen. Die Maßnahmen betreffen sämtliche Handelspartner der USA. Kanada und Mexiko als NAFTA-Partner sind als einzige vorerst ausgenommen. Auf Einzelfallbasis können US-Firmen Ausnahmen bei Nichterzeugung oder nicht bedarfsdeckender Erzeugung beantragen oder wenn durch mangelnde Importe die nationale Sicherheit bedroht erscheint.
Die auf die betroffenen Zolltarifnummern entfallenden Ausfuhren Deutschlands in die USA beliefen sich bei Eisen- und Stahlprodukten 2017 auf ca. 1,4 Mrd. Euro. Bei Aluminiumerzeugnissen waren es ca. 460 Mio. Euro. Bei gleichbleibenden Ausfuhren beliefe sich die Höhe der jährlichen Zusatzzölle zusammen auf rund 400 Mio. Euro.
Zur Zeit ist die Anwendung für die EU ausgesetzt im Rahmen von Verhandlungen zwischen der EU und den USA. Die weiteren Entwicklungen bleiben abzuwarten.
Es besteht die Möglichkeit, für Produkte, die in den USA nicht in ausreichender Menge oder Qualität hergestellt werden, oder wenn andere Gründe der nationalen Sicherheit dafür sprechen, Ausnahmen von den Strafzöllen zu gewähren. Das US-Handelsministerium (Department of Commerce) hat nun im Gesetzblatt vom 19. März 2018 dazu einen vorläufigen Erlass (interim final rule) veröffentlicht, der das Verfahren für Anträge auf solche produktspezifischen Ausnahmen von den Strafzöllen auf Stahl- und Aluminiumprodukte regelt (exclusion requests). Anträge auf die Gewährung seit dem 19. März 2018 gestellt werden.
Zuständige Behörde ist das Bureau of Industry and Security (BIS). Antragsstellung unter
Die WTO hat zugestimmte, dass die EU Zölle in Höhe von vier Mrd. US-Dollar gegen die USA erheben kann. Hintergrund ist der jahrelange Streitfall zwischen der EU und den USA um diskriminierende Subventionierung von Boeing durch die USA. Die EU-hat am 09.11.2020 die neuen Zölle gegen die USA beschlossen, die nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt vom 09.11.2020 an 10.11.2020 in Kraft sind. Sie umfassen etwa 15% Zölle auf Flugzeugprodukte, sowie 25% Zölle auf Produkte wie Fisch, Käse, Nüsse, Süßkartoffeln, Tabak, Schokolade, Orangensaft, Rum, Alkohol, Kohle, Dieselmotorenteile, Traktoren, Chemikalien und Fahrradteile.
EU-Verordnung mit Übersicht der betroffenen Waren und deren Zollsätze