Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


Elsa-Brändström-Str. 1-3
33602 Bielefeld

Tel.: 0521 554-0
Fax.: 0521 554-444
E-Mail: info@ostwestfalen.ihk.de


.: 08 - 17 | : 08 - 15

Paderborn + Höxter


Stedener Feld 14
33104 Paderborn

Tel.: 05251 1559-0
Fax.: 05251 1559-31


: 08 - 17 | : 08 - 15

Minden


Simeonsplatz
32427 Minden

Tel.: 0571 38538-0
Fax.: 0571 38538-15


: 08 - 17 | : 08 - 15

  • Newsletter Icon
  • Telefon Icon

Aktuelle News, Videos und Bildergalerien für Sie im Blog:

Aktuelle Informationen aus dem Bereich der Aus- und Weiterbildung, wie z. B. zu Veranstaltungen finden Sie in unserem Blog im Ressort "Aus- und Weiterbildung". 

Hier gelangen Sie zum Blog

Höhere Berufsbildung - Weiter durch Bildung

Mit dem Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes zum 01. Januar 2020 sind in der höherqualifizierenden Berufsbildung drei Fortbildungsstufen verankert worden. Jede dieser Stufen erhält eine einheitliche Abschlussbezeichnung: Geprüfte/r Berufsspezialist/in, Bachelor Professional oder Master Professional. Durch die attraktiven, international anschlussfähigen Abschlussbezeichnungen wird ein wichtiges Signal für die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung gesetzt.

Die Fortbildungsabschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz und die hochschulischen Abschlüsse sind verschiedenartig, da die einen der höherqualifizierenden beruflichen Bildung und die anderen der akademischen Hochschulbildung zugehörig sind. Die neuen Abschlussbezeichnungen machen aber deutlich: Abschlüsse der beruflichen Fortbildung sind den Hochschulabschlüssen gleichwertig. Was im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) schon länger feststeht, wird nun auch in den Begriffen greifbar. Beide Qualifizierungswege gehören zu den sogenannten tertiären Qualifizierungswegen.

Die IHK-Organisation unterstützt die neuen Bezeichnungen der Fortbildungsstufen und setzt sich dafür ein, dass die Neuerungen schnellstmöglich für die Absolventen der IHK-Fortbildungsabschlüsse zur Anwendung kommen können. Um die Bezeichnungen aber auch im Prüfungszeugnis aufführen zu können, muss jeder bestehende Fortbildungsabschluss separat geprüft und die jeweilige Verordnung geändert werden. Das erfolgt durch die Wirtschafts- und Sozialpartner (zum Beispiel Verbände und Gewerkschaften) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Erst nach der Änderung der Rechtsverordnungen darf die IHK auch entsprechende Zeugnisse erstellen.

Das überarbeitete Berufsbildungsgesetz sieht keine rückwirkende Neuausstellung alter Zeugnisse beziehungsweise keine nachträgliche Ergänzung der erworbenen Abschlussbezeichnungen vor. Erworbene Zeugnisse, die vor Inkrafttreten des neuen BBiG ausgestellt wurden, bleiben unverändert. Bitte wenden Sie sich bei Anfragen zu den neuen Bezeichnungen gern auch direkt an die entsprechenden Verbände, Gewerkschaften sowie das BMBF.

Lehrgangsträger, die auch in unserem IHK-Bezirk Lehrgänge anbieten, finden Sie unter dem Link: https://wis.ihk.de/