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Das aktuelle Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist etwas in die Jahre gekommen. So sind die gesetzlichen Regeln für die GbR im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 705 ff BGB) zum Teil über 100 Jahre alt. Mit Hilfe des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wurden die alten Regelungen entstaubt. Ab ab dem 01. Januar 2024 gelten nunmehr neue Anforderungen für die GbR.
Eine Neuerung ist u.a., dass die GbR nun offiziell rechtsfähig wird. In Zukunft wird zwischen einer rechtsfähigen und einer nicht rechtsfähigen GbR ausdrücklich unterschieden. Durch die Rechtsfähigkeit wird die GbR Trägerin von Rechten und Pflichten. Ferner besteht die Möglichkeit eine GbR in ein entsprechendes Gesellschaftsregister eintragen zulassen und als eingetragene GbR (eGbR) am Geschäftsleben teilzunehmen.
In unserer kostenlosen
Online-Veranstaltung am Mittwoch, 20. September 2023, von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr
erhalten Sie einen verständlichen Überblick über die neuen Anforderungen an die GbR und deren Bedeutung. Die zahlreichen Neuerungen gelten für bestehende Gesellschaften und für Neugründungen.
Referent: Dr. Linus Meyer, Partner, Rechtsanwalt und Notar bei der Kanzlei Streitbörger, Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht
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