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Ein Thema mit welchem sich jeder Arbeitgeber auseinandersetzen muss, sind Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. In den überwiegenden Fällen bereitet der sog. „gelbe Schein“ keine Probleme.
In dem einen oder anderen Fall stellt sich allerdings die Frage, ob die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung berechtigt ist. Wie kann mit einer zweifelhaften „AU“ umgegangen werden? Kann die Beweiskraft der „AU“ in solchen Fällen erschüttert werden? Kann der Arbeitgeber von dem Arbeitnehmer verlangen einen seitens des Arbeitgebers vorgegebenen Arzt aufzusuchen?
In unserer kostenlosen Online Veranstaltung „Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Beweiskraft?“ am
Mittwoch, 13.11.2024 von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr
möchten wir Ihnen Informationen rund um die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und ihrer Beweiskraft an die Hand geben.
Referent: Dr. Christoph Meyer-Rahe, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner in der Bielefelder Kanzlei Diekmeyer Wagenknecht Nordmeyer
Ort
Ansprechpartner
Kerstin Seitz
k.seitz@ostwestfalen.ihk.de
0521 554-160
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Ende
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