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Die vorübergehende Ausfuhr von Waren, ist immer beim Zoll anzumelden: Ausfuhr aus der EU, Einfuhr im Verwendungsland (Zahlung von Zollsicherheiten), Ausfuhr aus dem Verwendungsland, Wiedereinfuhr in die EU. "Mal eben als Handgepäck" Waren zum Kunden mitnehmen - das geht nicht so einfach. Carnets erleichtern die Zollformalitäten, z. B. komplexe Zollanmeldungen entfallen. Doch wann und wie dürfen Carnets genutzt werden?
Martina Wiebusch, Referentin Zoll- und Außenwirtschaft der IHK Ostwestfalen, wird die rechtlichen Voraussetzungen erläutern und das neue eCarnet-Verfahren vorgestellen.
Die Veranstaltung wird via MS-Teams durchgeführt. Den Zugangslink erhalten Sie wenige Tage vor der Veranstaltung.
Ort
Ansprechpartner
Martina Wiebusch
m.wiebusch@ostwestfalen.ihk.de
0521 554-232
Beginn
Ende
Max. Teilnehmer
Preis