Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


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Umweltberatung

Die IHK hat bereits frühzeitig auf die wachsenden Anforderungen des Umweltschutzes reagiert und ein umfangreiches Beratungsangebot aufgebaut. Der IHK-Service reicht von Beratungsgesprächen über das gesamte Spektrum von Umweltfragen über Informationsveranstaltungen, den Einsatz von Datenbanken bis zu Stellungnahmen zu umweltrelevanten Planungsverfahren und Veröffentlichungen in der IHK-Zeitschrift "Ostwestfälische Wirtschaft".

Im Folgenden finden Sie Informationen zu einzelnen Bereichen der Umweltberatung.

Besuchen Sie auch unseren Blog Umwelt/Energie der zeitnah über aktuelle Entwicklungen, Veranstaltungen und Trends informiert.

"Denken in Kreisläufen unter Berücksichtigung der Produktverantwortung" lautet die Zielrichtung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Dieses Gesetz stärkt die Abfallvermeidung und das Recycling.

Den aktuellen Gesetzestext finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz.

Gewerbeabfall

Im August 2017 trat die novellierte Gewerbeabfallverordnung in Kraft. Die Vorschrift definiert neue Anforderungen für Abfallerzeuger und Abfallentsorger und regelt den Umgang mit einer Vielzahl von gewerblichen Abfällen.Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt "Die novellierte Gewerbeabfallverordnung: Welche Vorgaben gelten für Abfallerzeuger?" entnehmen.

Downloads zur Gewerbeabfallverordnung

Verpackungsgesetz

Am 1. Januar 2019 tritt das Verpackungsgesetz in Kraft. Es löst die bisherige Verpackungsverordnung ab. Das Gesetz definiert unter anderem die Pflichten von Herstellern und Vertreibern von mit Ware befüllten Verpackungen. Betroffen sind Unternehmen vom kleinen Internethändler bis zum Großkonzern. Erstmals müssen sich alle Marktteilnehmer, die verpackte Waren für den privaten Endverbraucher oder vergleichbare Anfallstellen in Verkehr bringen, bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registrieren. Für diese Verpackungen ist gleichzeitig die Beteiligung an einem dualen Entsorgungssystem verpflichtend. Weiterführende Informationen finden Sie in einem Merkblatt und auf der Homepage der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister.

Novelle des Verpackungsgesetzes

Am 3. Juli 2021 tritt die Novelle des VerpackG in Kraft. Die neuen Regelungen sind überwiegend jedoch erst 2022 umzusetzen. Der DIHK hat zu den neuen Bestimmungen ein Merkblatt erstellt. Da die Umsetzung einiger Regelungen noch nicht abschließend bzw. ausdrücklich geklärt ist, wird das Merkblatt nochmals zeitnah ergänzt. 

Mit der Novelle wurden einige Regelungen der EU-Einwegkunststoffrichtlinie umgesetzt, etwa verpflichtende Mehrwegverpackungen im "take-away"-Bereich ab 2023. Die Pfandpflicht wird zu Beginn 2022 auf sämtliche Einwegkunststoffgetränkeflaschen und -dosen ausgeweitet. Die Registrierungspflicht wird im Sommer 2022 auf sämtliche Hersteller ausgeweitet. 

Downloads zum Verpackungsgesetz

Mehrweg-Alternative für Essen und Getränke ab 1. Januar 2023 Pflicht

Ob „Coffee to go“, Hamburger oder belegte Brötchen: Ab dem 1. Januar 2023 müssen Anbieter ihren Kunden die Wahl zwischen Einweg-Verpackungen und einer wiederverwendbaren Alternative einräumen. Was dabei zu beachten ist, hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in einem neuen Merkblatt zusammengefasst.

Download zur Mehrweg-Alternative

Verpackungsbestimmungen in Europa

Gemeinsam mit zahlreichen AHKs hat der DIHK eine Broschüre zum Umgang mit Verpackungen in Europa erstellt. Diese dient Unternehmen als Praxisleitfaden und gibt einen Überblick über die Regelungen in den jeweiligen Ländern.

Downloads Verpackungsbestimmungen

Einwegkunststoffrichtlinie

Am 3. Juli 2021 treten die Einwegkunststoffverbotsverordnung sowie die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung in Kraft. Diese dienen der Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie. Ziel ist die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt. Dazu werden ab Sommer dieses Jahres bestimmte Einwegkunststoffprodukte verboten, andere sind entsprechend als solche zu kennzeichnen.

Downloads Einwegkunststoffrichtlinie

Chemikalienrecht/REACH/CLP-Verordnung

Die EU hat mit mit der EG-Verordnung Nr. 1907/2006 ein einheitliches System zur Registrierung ("Registration"), Bewertung ("Evaluation") und Zulassung ("Authorisation") von Chemikalien geschaffen, kurz REACH genannt. Die Rechtsvorschrift schließt nicht nur Chemikalien, sondern alle Stoffe, Gemische (z. B. Farben. Lacke etc.) sowie Erzeugnisse (z. B. Möbel, Fahrzeuge etc.) ein. Mit der REACH-Verordnung werden Registrierungs-, Zulassungspflichten und Beschränkungen sowie Kommunikationspflichten (insbesondere Informationspflichten und Sicherheitsdatenblatt) in der Lieferkette geregelt. Dabei können Unternehmen gleichzeitig verschiedene Rollen einnehmen (Hersteller, Importeur, nachgeschaltete Anwender und Händler). 

Die beiden Merkblätter zum Chemikalienrecht geben einen Überblick über die komplexen Regelungen zur REACH-Thematik und enthalten nützliche Links, die Sie zu weiteren Fundstellen führen. Für den Inhalt ist die IHK Köln verantwortlich.

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) setzt die europäische WEEE-Richtlinie in deutsches Recht um.

Die "WEEE-Richtlinie" (2012/19/EU) regelt die Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten. Bevor Hersteller oder Importeure Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland erstmals in Verkehr bringen, müssen sie sich registrieren lassen. Die Registrierung erfolgt bei der "Stiftung Elektro-Altgeräte Register" (EAR).

Elektro- und Elektronikgeräte sind eindeutig zu kennzeichnen, damit der Hersteller zu identifizieren ist. Das ElektroG definiert Entsorgungsstandards und legt Rücknahme- und Abholpflichten für Altgeräte fest. Elektro- und Elektronikgeräte müssen darüber hinaus die Pflichten sowie die Anforderungen an Verbote bzw. Maximalkonzentrationen gefährlicher Stoffe gemäß RoHS-Richtlinie (2011/65/EU) bzw. ElektroStoffVerordnung erfüllen.

Handlungsbedarf durch das ElektroG 2018

Am 15. August 2018 ist es im Rahmen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) zu weitreichenden Veränderungen gekommen, die insbesondere Hersteller solcher Geräte bzw. deren Bevollmächtigte betreffen. Ab diesem Stichtag gelten folgende Neuregelungen rechtsverbindlich:

Offener Anwendungsbereich („Open Scope“): Alle elektrischen und elektronischen Geräte fallen in den Anwendungsbereich, sofern sie nicht explizit durch einen gesetzlichen Ausnahmetatbestand ausgeschlossen sind. So können z.B. auch Möbel und Bekleidung mit elektrischen Funktionen registrierungspflichtig werden.

Kategorien: Die bisherigen 10 Kategorien werden in Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie durch 6 neue Kategorien ersetzt, für deren Abgrenzung es – anders als bisher – (auch) maßgeblich auf die Gerätegröße ankommt.

Gerätearten: In Zusammenarbeit mit den regelsetzenden Herstellergremien erfolgte eine Unterteilung in 17 neue Gerätearten.

Garantieparameter für 2018: Diese gelten für das gesamte Kalenderjahr (siehe auf der Homepage der zuständigen Stiftung EAR: künftige Regel zur Garantiehöhe).

Die Stiftung EAR hat umfangreiche Informationen auf ihrer Webseite veröffentlicht.

Immissionschutz/42. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (42. BImSchV)

Im August 2017 trat die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) in Kraft. In der Verordnung werden Anforderungen zum Schutz und zur Vorsorge für diese Anlagen festgelegt, um einem möglichen Austrag von Legionellen vorzubeugen. Zu den in der Rechtsvorschrift vorgegebenen Anforderungen und Pflichten zählen beispielsweise betriebsinterne Überprüfungen und Laboruntersuchungen sowie Dokumentationen im Betriebstagebuch und Überprüfungen der Anlagen durch Sachverständige oder Inspektionsstellen. 

In einem Merkblatt finden Sie Wissenswertes über die Verordnung mit Links unter anderem zum Verordnungstext und weiteren Hilfestellungen.

Downloads zur 42.BImSchV

EMAS/ISO 14001

Umweltmanagement ist ein Teilbereich des Managements eines Unternehmens, das sich mit allen Aspekten des Umweltschutzes beschäftigt. Das sind z. B. Energieverbrauch, Emissionen, Abfall oder Abwasser, aber auch Faktoren wie die Lebensdauer von Produkten oder das Verhalten von Auftragnehmern. In einem Umweltmanagementsystem (UMS) wird die Aufbau- und Ablauforganisation festgelegt. Dazu gehören Regelungen zu Planung, Ausführung und Kontrolle ebenso wie die Festlegung von Verantwortlichkeiten und Verhaltens- und Verfahrensweisen. Ziele werden vereinbart und die entsprechenden Maßnahmen getroffen. Ein UMS ist auf Langfristigkeit ausgelegt und unterscheidet sich von einmaligen umweltbezogenen Projekten oder Umweltchecks. Regelmäßige eigene Überprüfungen der Einhaltung der Vorgaben, sogenannte interne Audits, sind das Herzstück des UMS. Ein zusätzliches externes Audit durch unabhängige, betriebsfremde Prüfer bescheinigt glaubhaft die Funktion des UMS. Ein UMS soll den individuellen Bedürfnissen des durchführenden Unternehmens gerecht werden. Das UMS eines kleinen Betriebs, z. B. einer Schreinerei, ist weniger formell aufgebaut, als das eines internationalen Automobilherstellers. Die bekanntesten Systeme sind die EMAS-Verordnung und die Umweltmanagementnorm ISO 14001. Sie geben das Gerüst des Umweltmanagementsystems vor.

weiterführende Links zu EMAS

EMAS 

EMAS-Register 

EMAS – Mehrwert schaffen, Risiken vermeiden 
Die Stärken von EMAS gegenüber der ISO 14001 (Download PDF), UGA - Juni 2018 - Broschüre

Neuauflage: 7 Gute Gründe für ein Umweltmanagement nach EMAS 

EMAS in Rechts- und Verwaltungsvorschriften - Publikation

 

 

 

Ökoprofit - Leichter Einstieg ins Umweltmanagement

Den Einstieg in ein Umweltmanagementsystem kann die Teilnahme an Ökoprofit erleichtern. Ökoprofit steht für "Ökologisches Projekt für integrierte Umwelttechnik" und ist eine Koopertion zwischen Kommune bzw. Kreis, der örtlichen Wirtschaft und weiteren regionalen Partnern.

Der Grundgedanke ist die Verbindung von ökologischem Nutzen und ökonomischem Gewinn. Wenn Unternehmen ihren Ressourcenverbrauch reduzieren oder Abfälle vermeiden, entlasten sie nicht nur die Umwelt, sondern senken auch ihre Kosten. In Ostwestfalen wird Ökoprofit in der Regiopolregion Bielefeld, im Kreis Minden-Lübbecke und in den Kreisen Paderborn und Höxter angeboten.

Wasser ist eine unverzichtbare Ressource, die schützenswert ist. Die Wirtschaft unternimmt große Anstrengungen, um den Verbrauch von Wasser zu senken und die Qualität des Abwassers zu verbessern. Den gesetzlichen Rahmen in Deutschland bildet das Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

 

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Für Anlagen, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, gelten besondere Anforderungen: Eine wichtige Rechtsvorschrift ist in diesem Zusammenhang die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), mit der die vorherige Regelung (VAwS) weiterentwickelt wurde.

Am 1. August 2017 trat die bundesweite Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vollständig in Kraft und löste die 16 bisher unterschiedlichen Landesverordnungen ab. Mit der AwSV ändern sich die rechtlichen Anforderungen an Anlagentechnik, Überwachungspflichten und Dokumentationen. Was das für die Betreiber der betroffenen Industrie-, Lager- oder Umschlagsanlagen bedeutet, skizziert der DIHK in einem Merkblatt.

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weiterführende Links zur AwSV

Broschüre "Management von Hochwasser und Starkregen - Eine Einstiegshilfe für Betriebe"

Hochwasser und Starkregen können in Betrieben Schäden in Millionenhöhe verursachen.

Ziel der vorliegenden Broschüre ist es, in kompakter und übersichtlicher Form die Kernpunkte eines solchen betrieblichen Hochwassermanagements aufzuzeigen und erste Schritte anzuregen.