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Die Grundlagen für die Grundsteuererhebung zum 1. Januar 2025 sind gelegt – nachdem die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen über ihre Finanzämter für rund 6,4 Millionen wirtschaftliche Einheiten nahezu alle Grundsteuerwertfeststellungen und -messbescheide erlassen hat.
Bereits 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer als verfassungswidrig erklärt. Mit dem – Ende 2019 verabschiedeten – Bundesmodell hat der Bundesgesetzgeber nun die gesetzliche Neuregelung geschaffen. In Nordrhein-Westfalen gilt das Bundesmodell, wie in der Mehrzahl der Länder. Der NRW-Gesetzgeber hat den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, künftig differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke zu erheben. Bei Anwendung der differenzierten Hebesätze könnte es zu einer Belastungsverschiebung zu Ungunsten der Nutzer von Nichtwohngrundstücken, beispielsweise von Geschäftsgrundstücken, kommen.
Die IHK Ostwestfalen möchte auf Basis belastbarer Daten gegenüber den politischen Entscheidungsträgern in der Region in den Dialog über die neue Grundsteuer treten. Dazu benötigen wir die Mithilfe von IHK-Mitgliedsunternehmen.
Um die Teilnahme zu erleichtern, finden Sie hier als Hilfestellung unseren Grundsteuer-B-Vergleichsrechner:
Die Gemeinden sind berechtigt, die Gewerbesteuer zu erheben. Sie legen jährlich den so genannten Gewerbesteuerhebesatz fest. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, der in Deutschland tätig ist. Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Der Gewerbeertrag ergibt sich aus dem einkommen- beziehungsweise körperschaftssteuerlichen Gewinn, der um gesetzlich bestimmte Kürzungen und Hinzurechungen ergänzt wird. Die Gewerbesteuer ist nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. Die Reform der Unternehmensbesteuerung ermöglicht gewerbesteuerpflichtigen Personenunternehmen, die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld für gewerbliche Gewinne anzurechnen.
Die Höhe der kommunalen Steuersätze ist für die Standortwahl eines Unternehmens von großer Bedeutung. Die folgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der Realsteuer-Hebesätze der Jahre 2019 bis 2024. Die ebenfalls angefügte Karte bietet zudem einen Überblick der Hebesätze im Kammerbezirk der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld.
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