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Das Einkommensteuerrecht ist die Grundlage für die Besteuerung des jährlich erzielten Einkommens von natürlichen Personen. Dem Einkommensteuergesetz (EStG) unterliegen Einkünfte aus sieben verschiedenen Einkunftsarten, unter anderem auch die Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Berücksichtigt werden auch persönliche Verhältnisse wie zum Beispiel der Familienstand, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen.
Das EStG enthält darüber hinaus die Vorschriften zur Gewinnermittlung für sämtliche Unternehmensformen. Dies sind insbesondere die Bilanz und die Einnahmenüberschuss-Rechnung.
Für Unternehmen weiterhin relevant sind die Vorschriften zur ordnungsgemäßen Besteuerung von Arbeitnehmern. Das EStG enthält hierzu Regeln zur Steuererhebung (Lohnsteuer), zur Bewertung von Zuflüssen (Geld- oder Sachbezüge) oder auch Regeln zur Abrechnung von Reisekosten.
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