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Die Zuordnung eines Betriebes zur IHK oder zur Handwerkskammer erfolgt nach dem Tätigkeitsbereich, den der Betrieb abdeckt. Die Tischlerei gehört eindeutig der Handwerkskammer an, der Schmuckhändler würde der IHK zugeordnet.
Mitunter bereitet die Zuordnung Schwierigkeiten, wenn der Tätigkeitsbereich z. B. mit "Holzbearbeitung" oder "Metallbearbeitung" angegeben wird; denn beide Tätigkeitsbereiche können sowohl handwerklich als auch nicht handwerklich/industriell ausgeübt werden. Seit Jahrzehnten hat die Rechtsprechung mangels eindeutiger Regelungen in der Handwerksordnung so genannte Abgrenzungskriterien entwickelt wie beispielsweise
◾die Betriebsgröße (Kleinbetriebe sind eher dem Handwerk zuzuordnen);
◾die Art und Weise der Be-/Verarbeitung (Serienfertigung spricht grundsätzlich für Industrie, Sonderanfertigung für Handwerk);
◾die Vorbildung der Beschäftigten (Arbeit mit ungelernten/angelernten Mitarbeitern spricht für Industrie);
◾arbeitsteilige Fertigung (jeder Mitarbeiter ist nur für einen Teilarbeitsvorgang verantwortlich) spricht ebenfalls für industrielle Arbeitsweise.
Wichtig ist diese Abgrenzung bzw. Kammerzuordnung, weil bestimmte handwerkliche Tätigkeiten nur ausgeübt werden dürfen, wenn der Unternehmensinhaber als Handwerksmeister in der Handwerksrolle eingetragen ist, wobei auch hier Ausnahmeregelungen existieren.
Grundinformationen zum Handwerksrecht enthalten unsere Merkblätter, die Sie auf dieser Seite im Download-Bereich finden.
Handwerksordnung, Anlage A und B finden Sie hier: http://www.gesetze-im-internet.de/hwo/index.html
Bei der Anmeldung bzw. auch bei einer neuen/veränderten Ausübung eines Gewerbes stellt sich häufig die Frage, ob das Gewerbe der Handwerksordnung und evtl. einer Eintragung in die Handwerksrolle unterliegt.
Die Abgrenzung zwischen Handwerk, industrielle Tätigkeit, Handel oder Dienstleistung ist nicht immer ganz eindeutig. Damit verbunden ist zudem die Einordnung der Kammerzugehörigkeit des Gewerbetreibenden.
Der gemeinsam von dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und des Deutschen Handwerkskammertag (DHKT) entwickelte Leitfaden zur Abgrenzung zwischen Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistung bietet eine erste Einordnungsorientierung.
Weitere Informationen können Sie dem "Leitfaden - Abgrenzung Handwerk 2021" in den unten aufgeführten Downloads entnehmen.
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