Elsa-Brändström-Str. 1-3
33602 Bielefeld
Tel.: 0521 554-0
Fax.: 0521 554-444
E-Mail: info@ostwestfalen.ihk.de
.: 08 - 17 | : 08 - 15
Stedener Feld 14
33104 Paderborn
Tel.: 05251 1559-0
Fax.: 05251 1559-31
: 08 - 17 | : 08 - 15
Simeonsplatz
32427 Minden
Tel.: 0571 38538-0
Fax.: 0571 38538-15
: 08 - 17 | : 08 - 15
Im Jahr 2016 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11. März 2016 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2016, Teil I Nr. 12 vom 16. März 2016, S. 396 ff.). Damit werden u. a. neue gewerberechtliche Berufszugangs- und Berufsausübungsvorschriften für Immobiliardarlehensvermittler eingeführt (vgl. Artikel 10 des Gesetzes, Änderung der Gewerbeordnung).
Weitere Informationen zur Erlaubnis- und Registrierungspflicht entnehmen Sie bitte dem Merkblatt, das als PDF-Download zur Verfügung steht.
Alle Informationen, Termine und Anmeldungsdokumente zur Sachkundeprüfung für Immobiliardarlehensvermittler finden Sie im Bereich Prüfungen -> Sachkundeprüfung für Immobiliardarlehensvermittler.
Wenn Sie gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des § 491 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne von § 506 BGB vermitteln oder Dritte zu solchen Verträgen beraten wollen, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Behörde als Immobiliardarlehensvermittler /-in nach § 34i Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO).
Hier finden Sie alle wichtigen Formulare und Unterlagen für Immobiliardarlehensvermittler, die die IHK Ostwestfalen zur Verfügung stellt. Füllen Sie das betreffende Formular bitte aus und schicken es uns eigenhändig unterschrieben zusammen mit den erforderlichen Nachweisunterlagen zu.
Die Checkliste gibt Ihnen Informationen über die erforderlichen Nachweisunterlagen, die dem Antrag beizufügen sind.
Mit diesem Formular können Sie auf die Erlaubnis verzichten und Ihren Eintrag im Vermittlerregister löschen lassen.