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Eine weitere Möglichkeit der Streitbeilegung, die nicht vor einem so genannten ordentlichen Gericht (beispielsweise einem Amts- oder Landgericht) stattfinden soll, ist die Einrichtung bzw. Anrufung eines Schiedsgerichts. Voraussetzung ist, dass die Parteien vertraglich vereinbaren, dass ein Schiedsgericht gemäß den §§ 1025 ff Zivilprozessordnung streitentscheidend tätig werden soll.
Die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld verfügt über eine Schiedsgerichtsordnung, die wiederum auf die DIS Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit verweist. Das bedeutet: Die IHK nimmt Ihre Anträge entgegen und leitet diese an die DIS weiter, die kurzfristig mit Ihnen Verbindung aufnimmt, das Schiedsgericht fachlich sinnvoll besetzt und das Verfahren durchführt.
Der direkte Vorteil dieser Methode: kurzfristige rechtsgültige Entscheidung mit relativ geringem Kostenaufwand.
Auf der Seite des DIS finden Sie Musterklauseln für Fälle, in denen Streitigkeiten nach der DIS- Schiedsgerichtsordnung entschieden werden sollen.
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