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Zoll Export Import
Informationen zum Export und Import
Zoll

Zoll-News: USA

Meldungen rund um den Warenverkehr zwischen Deutschland und den USA

USA: Maßnahmen des Präsidenten - Bleiben Sie auf dem Laufenden

Das Weiße Haus veröffentlicht aktuell täglich neue Informationen zu den Maßnahmen des Präsidenten Donald Trump. Abonnieren Sie den Newsletter des Weißen Hauses (etwas nach unten scrollen) um stets über neue EO Executive Orders informiert zu sein.

Am 20. Januar 2025 veröffentlichte das Weiße Haus ein Memorandum mit dem Titel "America First Trade Policy"

Die IHK Düsseldorf hat als NRW-Länderschwerpunktkammer für die USA eine sehr informative USA-Website erstellt - hier finden Unternehmen alle relevanten Informationen.

USA erhöhen Zölle auf Aluminium- und Stahlimporte

Bei Einfuhren von Stahl und Aluminium in die USA werden ab dem 12. März 2025 jeweils 25 Prozent Zoll erhoben.
Die Proklamation 9704 – Aluminium - betrifft folgende Positionen der Zollwarennummern des US-Zolltarifs: 7601, 7604 bis 7609, 7616 99 51 60 und 7616 99 51 70 des US-Zolltarifs.
Die Proklamation 9705 - Stahl – betrifft folgende Positionen der Zollwarennummer des US-Zolltarifs: 7206 10 bis 7216 50, 7216 99 bis 7301 10, 7302 10, 7302 40 bis 7302 90 und 7304 10 bis 7306.90.
Ebenfalls betroffen sind - unter bestimmten Voraussetzungen - Waren anderer Zolltarifnummer, die Aluminium oder Stahl enthalten: Proklamation 10895 – Aluminium,  Proklamation 10896 – Stahl. Hier wird ein zusätzlicher Wertzoll nur auf den Aluminium- bzw. Stahlgehalt des Derivates erhoben.

Die Germany Trade & Invest (GTAI) informiert ausführlich auf der GTAI-Website.

Strafzölle aufgrund der Subventionierung von Airbus und Boing bis 2026 ausgesetzt

Am 30. Dezember 2020 hatte das USTR neue US-Zölle in Höhe von 25% gegen Deutschland und Frankreich angekündigt. Diese betrafen Flugzeugteile und Alkoholgetränke. Die US-Zölle sind Teil des jahrzehntealten EU-US Streits um die Subventionierung von Airbus und Boeing. Die EU hat erfolgreich verhandelt, um die gegenseitigen, von der WTO genehmigten, Zölle wieder aufheben zu können. USA und die EU haben sich  auf eine Aussetzung der Strafzölle geeinigt. Diese sind seit dem 15. Juni 2021 für fünf Jahre bis 2026 ausgesetzt.

USA: Änderung der Warenmarkierung von „Hong Kong“ auf „China“

Die Übergangsfrist endet am 9. November 2020. Waren mit Ursprung in „Hong Kong“ müssen für den Export in die USA künftig mit „China“ gekennzeichnet werden. Die entsprechende Verordnung (Executive Order 13936) wurde am 11. August 2020 im Federal Register Vol. 85 No. 155  veröffentlicht. Inzwischen hat die US-Zollbehörde (Customs Border Protection, CBP) die Informationen zum Umgang mit dieser Vorgabe auf ihrer Website unter der Rubrik „Frequently Asked Questions“ präzisiert.  Danach gilt für Waren aus Hong Kong u.a. Folgendes:

  • Warenmarkierung: Die Warenmarkierung am Produkt ist auf „China“ umzustellen. Gemäß den US-Markierungsvorschrifte gilt, dass Waren, die zum Zeitpunkt ihrer Einfuhr in die Vereinigten Staaten nicht mit dem englischen Namen ihres Ursprungslandes gekennzeichnet sind, zusätzlichen Zöllen unterliegen. Es sei denn, sie werden entweder nachträglich ordnungsgemäß gekennzeichnet oder wiederausgeführt oder unter Aufsicht der CBP vernichtet. Die CBP weist in ihren FAQs  darauf hin, dass solche Änderungen der Warenmarkierung auch noch auf US-Territorium, in sogenannten Foreign Trade Zones, durchgeführt werden können. Dies gilt auch für die nachträgliche Korrektur unsachgemäßer oder falscher Markierungen.
  • Ursprungszeugnis: Waren mit Ursprung „Hong Kong“ werden vom US-Zoll weiterhin gemäß des ISO-Ländercodes „HK“ behandelt. Im Ursprungszeugnis kann daher unverändert „Hong Kong“ angegeben werden.
  • Zollanmeldungen: Auch bei Zollanmeldungen für die Einfuhr in die USA ist unverändert „HK“ anzugeben.
  • Keine Strafzölle: Die Änderung der Warenmarkierung hat keine Auswirkung auf die bisher für Hong Kong geltenden regulären US-Zölle (Chapter 1-97) bzw. Zusatzzölle (Chapter 99). Es gibt keine Übertragung der für chinesische Waren erlassenen US-Antidumpingzölle, Ausgleichszölle und Schutzzölle (Section 301) auf Waren mit Ursprung „Hong Kong“.
  • Ursprünglich war eine Übergangsfrist für die Umsetzung der neuen Vorgaben von 45 Tagen ab Veröffentlichung der Verordnung im Federal Register Vol. 85  vorgesehen. Diese wurde durch die CBP auf 90 Tage bis zum 9. November 2020 verlängert.