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Zoll

Zoll-News: USA

Meldungen rund um den Warenverkehr zwischen Deutschland und den USA

Jährliche Stahlquoten für zollfreien Export in die USA veröffentlicht

Am 24. November 2021 haben die USA die jährliche Stahlquoten für zollfreien Export in die USA veröffentlicht, die sich nach den Exportzahlen des Jahres 2018 richten. Dies folgt aus der Einigung zwischen der EU und den USA zur Beilegung des Handelsstreits über gegenseitige Stahl- und Aluminiumzölle. - Jährliche Stahlquoten - Download

USA und EU verlängern Aussetzung der Zusatzzölle auf Stahl

Die USA und die EU haben am 19. Dezember 2023 entschieden, die zusätzlichen Zölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte zunächst bis zum 31. März 2025 vorläufig weiter auszusetzen. Grund sind die noch andauernden Verhandlungen beider Seiten über eine Vereinbarung zu nachhaltigem Stahl und Aluminium.  Die USA und die EU hatten Ende Oktober 2021 eine Einigung zu den Zusatzzöllen erzielt. Diese ermöglicht die Einfuhr von Stahl- und Aluminiumprodukten aus der EU in den USA innerhalb von Zollkontingenten. Stahl- und Aluminiumprodukte, die innerhalb der geltenden Kontingente eingeführt werden, sind danach von den Zusatzzöllen befreit.

Strafzölle aufgrund der Subventionierung von Airbus und Boing bis 2026 ausgesetzt

Am 30. Dezember 2020 hatte das USTR neue US-Zölle in Höhe von 25% gegen Deutschland und Frankreich angekündigt. Diese betrafen Flugzeugteile und Alkoholgetränke. Die US-Zölle sind Teil des jahrzehntealten EU-US Streits um die Subventionierung von Airbus und Boeing. Die EU hat erfolgreich verhandelt, um die gegenseitigen, von der WTO genehmigten, Zölle wieder aufheben zu können. USA und die EU haben sich  auf eine Aussetzung der Strafzölle geeinigt. Diese sind seit dem 15. Juni 2021 für fünf Jahre bis 2026 ausgesetzt.

USA: Änderung der Warenmarkierung von „Hong Kong“ auf „China“

Die Übergangsfrist endet am 9. November 2020. Waren mit Ursprung in „Hong Kong“ müssen für den Export in die USA künftig mit „China“ gekennzeichnet werden. Die entsprechende Verordnung (Executive Order 13936) wurde am 11. August 2020 im Federal Register Vol. 85 No. 155  veröffentlicht. Inzwischen hat die US-Zollbehörde (Customs Border Protection, CBP) die Informationen zum Umgang mit dieser Vorgabe auf ihrer Website unter der Rubrik „Frequently Asked Questions“ präzisiert.  Danach gilt für Waren aus Hong Kong u.a. Folgendes:

  • Warenmarkierung: Die Warenmarkierung am Produkt ist auf „China“ umzustellen. Gemäß den US-Markierungsvorschrifte gilt, dass Waren, die zum Zeitpunkt ihrer Einfuhr in die Vereinigten Staaten nicht mit dem englischen Namen ihres Ursprungslandes gekennzeichnet sind, zusätzlichen Zöllen unterliegen. Es sei denn, sie werden entweder nachträglich ordnungsgemäß gekennzeichnet oder wiederausgeführt oder unter Aufsicht der CBP vernichtet. Die CBP weist in ihren FAQs  darauf hin, dass solche Änderungen der Warenmarkierung auch noch auf US-Territorium, in sogenannten Foreign Trade Zones, durchgeführt werden können. Dies gilt auch für die nachträgliche Korrektur unsachgemäßer oder falscher Markierungen.
  • Ursprungszeugnis: Waren mit Ursprung „Hong Kong“ werden vom US-Zoll weiterhin gemäß des ISO-Ländercodes „HK“ behandelt. Im Ursprungszeugnis kann daher unverändert „Hong Kong“ angegeben werden.
  • Zollanmeldungen: Auch bei Zollanmeldungen für die Einfuhr in die USA ist unverändert „HK“ anzugeben.
  • Keine Strafzölle: Die Änderung der Warenmarkierung hat keine Auswirkung auf die bisher für Hong Kong geltenden regulären US-Zölle (Chapter 1-97) bzw. Zusatzzölle (Chapter 99). Es gibt keine Übertragung der für chinesische Waren erlassenen US-Antidumpingzölle, Ausgleichszölle und Schutzzölle (Section 301) auf Waren mit Ursprung „Hong Kong“.
  • Ursprünglich war eine Übergangsfrist für die Umsetzung der neuen Vorgaben von 45 Tagen ab Veröffentlichung der Verordnung im Federal Register Vol. 85  vorgesehen. Diese wurde durch die CBP auf 90 Tage bis zum 9. November 2020 verlängert.