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Meldungen rund um den Warenverkehr zwischen Deutschland und Singapur
Der Zollausschuss des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur hat am 20. Dezember 2022 den Beschluss Nr. 1/2022 zur Änderung des Ursprungsprotokolls zu diesem Freihandelsabkommen angenommen. Für EU-Ausführer wird das System der "ermächtigten Ausführer" durch das System der "registrierten Ausführer" ersetzt. Dies bedeutet, dass Einführer in Singapur ab dem 1. Januar 2023 die Zollpräferenz mit Hilfe von Erklärungen zum Ursprung beantragen müssen, die von in der EU registrierten Ausführern unter Angabe ihrer REX-Nummer ausgefertigt wurden.