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Meldungen rund um den Warenverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz
Mit einer Änderung des Zolltarifgesetzes werden die Einfuhrzölle für sämtliche Industrieprodukte im Schweizerischen Zolltarif aufgehoben. Parallel dazu wird auch der komplexe Zolltarif für Industrieprodukte vereinfacht.
Infos der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Seit dem 1. Januar 2023 ist zusätzlich zur Zollanmeldung auch eine Gestellungsmitteilung in elektronischer Form abzugeben. Das heißt, es entsteht ein Zwischenschritt, der bisher nicht erforderlich war. Hierfür ist das IT-Fachverfahren ATLAS-SumA zu verwenden, denn es muss eine individuelle ATLAS-Registrier-nummer, eine sogenannte ATB-SumA-Registriernummer für jeden LKW/jede Sendung erzeugt werden. Eine fehlende «eGestellung» hat schwerwiegende Folgen bis zur Rückweisung der Einfuhr auf der deutschen Seite. An den Häfen und Flughäfen ist weiterhin ATLAS-SumA zu verwenden.