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Meldungen rund um den Warenverkehr zwischen Deutschland und Schweden
Zum 1. Januar 2023 trat eine Ergänzung der Rechtsvorschriften für den Versandhandel in Kraft. Ein „Hersteller“ ist seit 2019 derjenige, der ein verpacktes Produkt in Schweden in Verkehr bringt. Seit 2021 sind diese Unternehmen auch dazu verpflichtet, sich bei der schwedischen Umweltbehörde zu registrieren und eine jährliche Registrierungsgebühr zu entrichten. Wenn ein Unternehmen aus einem Land außerhalb Schwedens ein verpacktes Produkt oder eine Verpackung an einen Endverbraucher oder eine Privatperson via Versandhandel / E-Commerce in Schweden verkauft, unterliegt der Verkäufer den Rechtsvorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Die Deutsch-Schwedische Handelskammer bietet Unternehmen, die von der neuen Herstellerverantwortung betroffen sind, an sowohl das laufende Meldeverfahren gegenüber einer schwedischen Recyclingorganisation abzuwickeln und auch in Zusammenarbeit mit der Recyclingorganisation das Reporting an das schwedische Verpackungsregister in Schweden zu übernehmen. Natürlich hilft die AHK Schweden auch mit der Registrierung bei der Umweltbehörde. - Verpackungsverordnung