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Zoll

Zoll-News: Saudi-Arabien

Meldungen rund um den Warenverkehr zwischen Deutschland und Saudi-Arabien

Zollmerkblatt Saudi-Arabien

Die IHK Ostwestfalen hat ein Kurzübersicht "Zoll Saudi-Arabien" mit wichtigen Zollinformationen zusammengestellt.

Zertifizierungsvorschriften für Kunststoffprodukte

Saudi-Arabien plante die schrittweise Einführung eines Zertifizierungs- und Markierungssystems für bestimmte Kunststoffprodukte, die oxo-biologisch abbaubar sein sollten. Die 1. Phase wurde bereits umgesetzt. Seit dem 12. Dezember 2017 dürfen folgende Kunststoffprodukte, die nicht oxo-biologisch abbaubar sind, nicht mehr nach Saudi-Arabien eingeführt werden:

•    Einkaufstüten, Müllbeutel, Wäschesäcke (HS 39151000, 39173210, 39241090, 39232100, 39241039)
•    Einwegtischdecken (HS 39211900, 39232100)

Eine Lizenz für die Nutzung des „Oxo-Biodegradable-Labels“ muss bei der SASO beantragt werden. Die Beantragungspflicht obliegt dem saudischen Warenimporteur.

Die Anwendung der Vorschriften zur oxo-biologischen Zertifizierung und Markierung von bestimmten Kunststoffprodukten in Saudi-Arabien wurde für Waren der Phase 2 und 3 auf unbestimmte Zeit verschoben. Von dieser Regelung wären Kunststoffprodukte  erfasst, die zum Transport der Hauptware verwendet werden, zum Beispiel Stretchfolie oder Shrinkfolie.

Bitte sprechen Sie mit Ihrem Importeur über die aktuelle Entwicklung. Auch die deutsche Auslandshandelskammer in Riad kann weiterhelfen.

Saudi-Arabien: Zertifizierungs- und Zollplattform SABER

Seit dem 1. Januar 2021 müssen alle regulierten Konsumgüter in der Plattform für Zertifizierung (Saber) registriert werden. Saber ist eine elektronische Plattform. Sie dient der Registrierung von Konformitätszertifikaten für lokal hergestellte und importierte Konsumgüter. lle regulierten Güter, deren Risiko von SASO als mittel oder hoch eingestuft wird, müssen registriert werden. n der HS Codes List der SABER Plattform kann man anhand der Zolltarifnummer oder der Warenbeschreibung nach der relevanten Regulierung suchen. Die Registrierung ist eine Voraussetzung für den Marktzugang. Für die Registrierung ist grundsätzlich das importierende Unternehmen in Saudi-Arabien zuständig.

Saudi-Arabien: Barcode auf der Verpackung erforderlich

Seit dem 1. Januar 2020 müssen alle Produkte, die nach Saudi-Arabien exportiert werden, auf der Verpackung einen Barcode im EAN-Format aufweisen. Der Strichcode kann auf die Außenverpackung oder auf Aufkleber auf der Außenverpackung gedruckt werden.