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Zoll

Zoll-News: Golfstaaten

Meldungen rund um den Warenverkehr zwischen Deutschland und den Golfstaaten

Kommentar zu Einfuhrbestimmungen: Ab 2025 12-stellige Zolltarifnummer für GCC-Region

Die Anfang 2025 veröffentlichte Meldung "Einfuhrbestimmungen: Ab 2025 12-stellige Zolltarifnummer für GCC-Region (Saudi Arabien, Oman, Kuwait, Bahrain, Katar, VAE)" hat verstärkt zu Nachfragen geführt. 

Wir möchten nochmal ausdrücklich darauf hinweisen dass in den Unterlagen immer should und nicht must steht. Wir empfehlen weiterhin den für EU-Exporteure verwendeten Achtsteller der Kombinierten Nomenklatur der EU (KN) zu verwenden. Dies gilt sowohl für die Ausfuhranmeldungen für den Zoll als auch in den Handelsdokumenten für die ausländischen Kunden. Sollten 12-Steller verwendet werden sollte dies mit einem Hinweis geschehen, dass diese vom Kunden/Importeuer so gewünscht oder vom Kunden/Importeuer so zur Verfügung gestellt wurden. Bisher gibt es keine Meldungen dass Sendungen die nicht den 12-Steller enthalten haben, stark verzögert wurden oder sonstige Probleme hatten.

GCC (Golfkooperationsrat) – neuen Importvorschriften 2025

Das „Harmonisierte System/HS“ ist ein weltweites System der Warenkodierung im Zollbereich und ist Basis für die Importverzollung im Kundenland. Bei der Ausfuhr sind diese Nummern 8-stellig, bei der Einfuhr werden weitere Stellen ergänzt. Ab Januar 2025 sind beim Import in die Staaten des „GCC“, z. B. Katar oder VAE, die dortigen 12-stelligen Nummern zu verwenden. Diese Nummer kann beim Kunden erfragt werden.

Was bedeutet das?

  • Voraussetzung für den Import: 12-stellige Zolltarifnummern
  • Auswirkungen bei Nichtbeachtung: Nicht komplett angegebene Zolltarifnummern können zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung führen.

Wichtige Maßnahmen:

  1. Sicherstellung der Verwendung gültiger und authentischer 12-stelliger HS-Codes.
  2. Angabe der HS-Codes bereits bei der Erstellung der Sendung, um Verzögerungen zu vermeiden.

Merkblatt - GCC – Änderungen der Einfuhrbestimmung ab 2025

 

Zollmerkblätter für die Golfstaaten

Die IHK Ostwestfalen hat Kurzübersichten für die Zollabwicklung der Golfstaaten erstellt: Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, VAE

Einfuhrverbot für Plastiktüten

Das Sultanat Oman untersagt die Einfuhr von Plastiktüten seit 2023.  Es dürfen weder Unternehmen noch Institutionen oder Privatpersonen Plastiktüten einführen. In Bahrain gilt seit  2022 ein ähnliches Einfuhrverbot. Die Emirate Dubai und Abu Dhabi (VAE) haben ebenfalls Maßnahmen gegen Einweg-Plastiktüten ergriffen. Und Sharjah (VAE) hat ein Einfuhrverbot für 2024 angekündigt.