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Meldungen rund um den Warenverkehr zwischen Deutschland und Kenia
Die IHK Ostwestfalen hat ein Kurzübersicht "Zoll Kenia" mit wichtigen Zollinformationen zusammengestellt.
Die EU hat am 1. Juli 2024 im Amtsblatt (EU) L/2024/1648 das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Kenia veröffentlicht. Es tritt am 1. Juli 2024 in Kraft. Ein Protokoll zu Ursprungsregeln gemäß Art. 9 Abs. 2 dieses Abkommens, das sowohl die Ausfuhren der EU als auch die Ausfuhren Kenias abdeckt, wird in Kürze verabschiedet. Bis die Vertragsparteien ein solches Protokoll zu Ursprungsregeln angenommen haben, wendet jede Vertragspartei gemäß Art. 9 Abs. 1 dieses Abkommens die Ursprungsregeln der Verordnung (EU) 2016/1076 des Europäischen Parlaments und des Rates (Marktzugangsverordnung) als anwendbares Recht der einführenden Vertragspartei an – Warenverkehr mit Kenia