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Meldungen rund um den Warenverkehr zwischen Deutschland und Japan
Mit dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan, das am 1. Februar 2019 in Kraft getreten ist, sollen die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zwischen diesen beiden wichtigen Handelsräumen, aber auch die generelle Rolle der EU in Asien gestärkt werden. Der Zoll hat ein Merkblatt "EU-Japan-EPA" erstellt, welches u. a. über die Ausfertigung einer Erklärung zum Ursprung auf gesonderten Dokumenten, auf Handelspapieren eines anderen Unternehmens sowie bei der Rechnungsstellung in einem Drittland informiert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz informiert über die Inhalte des Freihandelsabkommens.