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Meldungen rund um den Warenverkehr zwischen Deutschland und dem Iran
Die IHK Ostwestfalen hat ein Kurzübersicht "Zoll Iran" mit wichtigen Zollinformationen zusammengestellt.
Das US Department of the Treasury hat Ende 2016 bezüglich der Snap Back Regelung und der General License J-1 seine FAQ aktualisiert. Insbesondere wird für den Fall eines Snap Back klargestellt, dass es keine rückwirkenden Sanktionen für nach dem Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA) erlaubte Handlungen geben wird. Bitte beachten Sie, dass auch nach den erfolgten Sanktionslockerungen Ausfuhren und Rechtsgeschäfte mit bzw. im Iran nach wie vor teilweise verboten oder genehmigungspflichtig sind. Soweit erforderlich, sind Genehmigungen für deutsche Exporteure bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen. Einen Überblick zu den Entwicklungen des Iran-Embargos bietet das Merkblatt des BAFA. Die wichtigsten Beschränkungen für Aus- und Einfuhr finden Sie auch auf den Seiten der Zollverwaltung. Daneben bestehen auch US-Beschränkungen fort, die für einige Unternehmen relevant sein können.