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Zoll

Zoll-News: Großbritannien und Nordirland

Meldungen rund um den Warenverkehr zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich

Großbritannien: Safety and Security-Zollanmeldung für Einfuhren aus der EU verschoben auf den 31.01.2025

Ursprünglich war der Start für das Verfahren "Safety and Security declarations" (Summarische Eingangzollanmeldungen, ESumA) für den 31. Oktober 2024 vorgesehen. Nun hat die britische Botschaft darüber informiert, dass der Termin auf den 31. Januar 2025 verschoben wird. Es ist allerdings möglich auch vor diesem Datum das System bereits zu nutzen und eine ESumA abzugeben.

UK verschiebt erneut Importkontrollen

Die britische Regierung hat zum fünften Mal die Einführung von Importkontrollen infolge des EU-Austritts des Landes verschoben. Laut neuem Zeitplan sollen neue Kontrollen ab dem 31. Januar 2024, dem 30. April 2024 sowie dem 31. Oktober 2024 greifen. Die neuen Regelungen finden Sie auf der Website der britischen Regierung.

UKCA: UK will CE-Kennzeichnung weiterhin anerkennen

Die britische Regierung hat am 1. August 2023 entschieden, die CE-Kennzeichnung unbegrenzt auch über das Jahr 2024 hinaus für viele Produkte anzuerkennen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der britischen Regierung.

Großbritannien: Nachforschungsverfahren bei EU-Ausfuhren verkürzt

Der Zoll informiert in der ATLAS-Teilnehmerinformation Nr. 0445/23 darüber, dass bei fehlenden Ausgangsbestätigungen bei Ausfuhren nach Großbritannien, die über französische Ausgangszollstellen erfolgt sind, die Ausfuhranmeldungen ab dem 1. November 2024 nach 150 Tagen gelöscht werden. Bis zu diesem Datum beträgt diese Frist 500 Tage.

Brexit: Einigung zur Umsetzung des Nordirland-Protokolls

Bisherige Regelung gelten bis zur rechtlichen Umsetzung der neuen Vereinbarungen – voraussichtlich bis Ende 2024.

Am 27. Februar 2023 haben sich die Europäische Union und Großbritannien auf einen Rahmen für die Umsetzung des Nordirland-Protokolls verständigt. Im sogenannten „Windsor Framework“ sind einige Punkte vereinbart worden, die zur Überwindung der aktuellen Konflikte beitragen sollen:
 
Green Lanes: Für Waren aus Großbritannien (GB), die nach Nordirland (NI) geschickt werden und dort verbleiben, sollen sogenannte „Green Lanes“ eingerichtet werden. Die britischen Exporteure müssen sich dafür als „trusted trader“ bei der britischen Zollbehörde registrieren. Zollformalitäten für Sendungen aus Großbritannien mit Endverbleib in Nordirland entfallen für die registrierten „trusted trader“ vollständig.
 
Red Lanes: Für Warensendungen aus GB, die über Nordirland weiter in die Republik Irland und oder in andere Länder der EU gehen sollen, bleiben vollumfängliche Zollkontrollen erforderlich (Red Lanes). Die Kontrollen sollen an nordirischen Häfen erfolgen. 

  • Im Gegenzug für die Vereinfachung der Zollabwicklung mittels der Green Lanes hat Großbritannien zugesagt, der EU Echtzeitinformationen über alle Warenströme von GB nach NI zukommen zu lassen.
  • Der Vertrieb aller medizinischen Produkte aus Großbritannien ist in Nordirland erlaubt, nicht nur Generika.
  • Für Nahrungsmittel werden die Kontrollen der britischen Einfuhren nach Nordirland reduziert. Großbritannien hat zugesagt, neue Stationen für die tiergesundheitlichen und SPS-Kontrollen an der Grenze zur EU einzuführen.
  • Vereinbarungen wurden auch für die Anwendung von Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer zwischen den zwei Wirtschaftsräumen getroffen, die auch den Versand von Paketen zwischen Privatpersonen, zwischen Unternehmen sowie von Unternehmen an Privatpersonen erleichtern sollen.
  • Mit der „Stormont-Bremse“ können 30 von 90 Abgeordneten des Parlaments in Nordirland bei der britischen Regierung erwirken, dass diese ihr Veto gegen neue EU-Vorschriften einlegt, die einen erheblichen und langfristigen negativen Effekt auf den Nordirland-Handel haben würden.
  • Der Europäische Gerichtshof bleibt jedoch die letzte Instanz für Entscheidungen in Bezug auf den EU-Binnenmarkt und somit Nordirland. Vorgeschaltet werden soll aber eine außergerichtliche Einigungsmöglichkeit über ein Schiedsgericht. 

Hinweis: Das Windsor Agreement ist zunächst „nur“ eine politische Übereinkunft. Einschlägige Rechtstexte zur konkreten Ausgestaltung der verschiedenen Themenbereiche (z.B. Zoll, VAT, Vertrieb von Medikamenten, Paketsendungen etc.) müssen erst noch ausgearbeitet werden. Daher bleiben die bisher gültigen Regelungen des Nordirland-Protokolls weiter in Kraft (voraussichtlich bis Ende 2024).
 
Wenn das Windsor Framework nach der Zustimmung des britischen Parlaments und der EU-Botschafter in Kraft tritt und die zugehörigen Rechtstexte ausgearbeitet sind, wird Großbritannien auch wieder Zugang zum EU-Forschungsprogramm Horizon Europe gewährt. Die EU verzichtet darauf, die laufenden rechtlichen Schritte gegen Großbritannien weiter zu verfolgen.
 
Weitere Informationen zu den Inhalten der erzielten Einigung finden Sie auf der Website der EU und auf der Website der britischen Regierung.

Brexit: Wichtige Informationen zum Warenverkehr und Entsendung

Vereinigtes Königreich und Irland: Informationen rund um die Themen Zoll, Warenverkehr, Entsendung usw. finden Sie auf unserer Special-Website Brexit und Zoll.