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Meldungen rund um den Warenverkehr zwischen Deutschland und Frankreich
PRO Europe sowie 5 französische Verbände hatten einen Antrag zur sofortigen Aussetzung der Kennzeichnungsverordnung gestellt, welchem im August 2023 im Hauptverfahren stattgegeben wurde. Der ab dem 1. April 2021 vorgesehene Gebührenaufschlag für Verpackungen, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind, ist somit nichtig und wird nicht eingeführt. Die Aufbringung des Grünen Punkts ist in Frankreich ohne Einschränkung möglich, ist jedoch keine Pflicht. Die Verpackungen in Frankreich müssen aber mit dem Triman und einem Sortierhinweis gekennzeichnet werden.
Seit dem 15. August 2018 gelten in Frankreich die Bestimmungen der Verordnung Nr. 2014-928 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Gemäß des offenen Anwendungsbereichs (Open Scope), umfasst die Rücknahme- und Entsorgungspflicht von Unternehmen künftig alle Elektro- und Elektronikgeräte, die nicht explizit durch das neue Gesetz ausgeschlossen sind. Dazu gehören Elektrogeneratoren, Druckkartuschen, Leuchtkörper, elektrische Geräte wie Steckdosen und Schalter sowie bspw. Möbel und Bekleidung mit elektronischen Komponenten. Unternehmen, die solche Geräte im Direktvertrieb nach Frankreich exportieren müssen diese bei einem der zugelassenen Entsorgungssysteme Ecologic, Eco-systèmes, Récylum (Lampen) und PV Cycle (Solarzellen) über einen Bevollmächtigten anmelden.