Elsa-Brändström-Str. 1-3
33602 Bielefeld
Tel.: 0521 554-0
Fax.: 0521 554-444
E-Mail: info@ostwestfalen.ihk.de
.: 08 - 17 | : 08 - 15
Stedener Feld 14
33104 Paderborn
Tel.: 05251 1559-0
Fax.: 05251 1559-31
: 08 - 17 | : 08 - 15
Simeonsplatz
32427 Minden
Tel.: 0571 38538-0
Fax.: 0571 38538-15
: 08 - 17 | : 08 - 15
Meldungen rund um den Warenverkehr zwischen Deutschland und China
Die AHK Greater China hat ein Zoll-Merkblatt erstellt, das wichtige Frage rund dem den Warenverkehr beantwortet.
Seit Januar 2022 gibt es in China neue Bestimmungen für Hersteller, Verarbeitungs- und Lagerbetriebe von Lebensmitteln, die Lebensmittel nach China verkaufen = Erlas Nr. 248 vom 12.4.2021 der chinesischen Generalzolldirektion. Neben der erforderlichen Registrierung beim Zoll müssen u.a. die nach China gelieferten Lebensmittel auf der inneren und der äußeren Verpackung die Registriernummer aufweisen. Die Registrierung erfolgt über das bereits eingeführte Registrierungsportal. Sie hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Für bestimmte Produkte ist die Mitwirkung der Lebensmittelüberwachungsbehörden des Herstellungslands gefordert. Hiervon betroffen sind u. a. meat and meat products, casing, aquatic products, dairy products, cubilose and cubilose products, bee products, eggs and egg products, edible fats and oils, stuffed pasta, edible cereals, industrial cereal powder products and malt, fresh and dehydrated vegetables and dried beans, seasonings, nuts and seeds, dried fruits, unroasted coffee beans and cocoa beans, food for special dietary use and healthcare products.
Am 1. Dezember 2020 ist in China ein neues Exportkontrollgesetz in Kraft getreten. Folgende Aspekte sind relevant:
1. Exportiert das deutsche Unternehmen Produkte aus China z. B. durch eine Niederlassung oder einen Produktionsstandort in China?
2. Liegt ein fiktiver Export vor („Deemed export“)?
3. Importiert das deutsche Unternehmen Produkte aus China?
4. Verwendet das deutsche Unternehmen Produkte aus China, die der Exportkontrolle unterliegen und verkauft diese an einen weiteren Kunden (Re-Export) bzw. stellt diese Kunden zur Verfügung? Hierbei ist es nicht erheblich ob das Unternehmen diese Produkte selbst aus China importiert hat oder außerhalb Chinas, z. B. in Europa, erworben hat (exterritoriale Wirkung).
Verstöße gegen das Gesetz sollen hart geahndet werden. Die deutsche Auslandshandelskammer hat eine Merkblatt zum neuen chinesischen Exportkontrollrecht veröffentlicht.
In der Volksrepublik China sind zum 1. Juni 2018 Änderungen bezüglich des "China Customs Advanced Manifest" (CCAM) für Luft- und Seefracht mit Blick auf die Ein- und Ausfuhr in Kraft getreten. Für die CCAM-Anmeldung werden folgende Informationen benötigt:
Unternehmenscode, Telefonnummer des Versenders
Unternehmensname, Anschrift des Empfängers
Der Unternehmenscode ist für deutsche Unternehmen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UST-IdNr.). Unternehmen, die über keine UST-IdNr. verfügen, verwenden "9999+Handelsregisternummer", natürliche Personen "ID+Nummer der ID" oder "PASSPORT+Reisepassnummer". Für chinesische Unternehmen ist der Unternehmenscode der "Unified Social Credit Code" (Steuernummer). Wie bislang auch schon müssen chinesische Exporteure außerdem ihre Zoll-Kennnummer (CR-Nummer) angeben. Der chinesische Zoll wird in Zukunft auf eine vollständige und akkurate Warenbeschreibung achten, Sammelbezeichnungen für die Warenart sind nicht mehr zulässig. Die Änderungen betreffen die Volksrepublik China, nicht Hongkong.