Die Behörden vieler Nicht-EU-Staaten fordern bei der Einfuhr von Waren amtliche Bescheinigungen oder Geschäftspapiere, die durch die IHK beglaubigt wurden. Aber auch lediglich der Wunsch des Kunden nach bestimmten Dokumenten, zum Beispiel im Rahmen von Akkreditiv-Geschäften, kann ein Grund hierfür sein.
Oftmals wird zusätzlich zur IHK-Abstempelung eine konsularische Legalisierung durch die Botschaft des Empfangslandes der gelieferten Waren vorgeschrieben. Bei den geforderten Dokumenten handelt es sich zum Beispiel um Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen oder Zertifikaten über die Beschaffenheit einer Ware.