Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


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Entsendung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ins Ausland
Informationen für Geschäftsführende und Mitarbeitende
Entsendung ins Ausland

MitarbeiterInnen ins europäische Ausland und in Drittstaaten senden

China: Visumbefreiung

Vom 01.12.2023 bis zum 30.11.2024 können die Staatsangehörigen der Französischen Republik, der Bundesrepublik Deutschland, der Italienischen Republik, des Königreichs der Niederlande, des Königreichs Spanien und Malaysia, die über einen gültigen gewöhnlichen Reisepass verfügen, ohne Visum in die Volksrepublik China einreisen, wenn die Reise folgenden Zwecken dient wie geschäftlichen Tätigkeiten, Tourismus, Familien- und Freundbesuch sowie Transit und der Aufenthalt maximal 15 Tage nach der Einreise in die Volksrepublik China dauert - Details

Was versteht man unter Entsendung?

Eine entsandte Arbeitnehmerin / ein entsandter Arbeitnehmer wird von seinem Arbeitgebenden während eines begrenzten Zeitraums im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags, einer unternehmensinternen Entsendung oder einer Überlassung durch ein Leiharbeitsunternehmen in ein anderes EU-Land geschickt. Um EU-weit den Schutz der Rechte und die Arbeitsbedingungen der entsandten MitarbeiterInnen sicherzustellen, enthält das EU-Recht eine Reihe verbindlicher Vorschriften für die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen.

Leitfaden zur Entsendung innerhalb der EU

Der Leitfaden der Europäischen Kommission soll Arbeitnehmern, Arbeitgebern und nationalen Behörden helfen, die Bestimmungen über die Entsendung von Arbeitnehmern zu verstehen. 

Leitfaden zur Entsendung von ArbeitnehmerInnen (in allen Sprachen der EU)

Kurzleitfaden (in allen Sprachen der EU)

Zusätzliche Vorschriften und Meldepflichten in den Ländern der EU

Neben den Richtlinien der EU gibt es in einigen Ländern der EU weitere Vorschriften, die unbedingt beachtet werden müssen. Der Dienstleistungskompass gibt hier einen detaillierten Überblick. Hier finden Sie wichtige Informationen, wenn Sie Ihre Dienstleistung in Europa in den Ländern Belgien, Dänemark, Italien, Frankreich, Großbritannien, Niederlande, Norwegen, Polen, Österreich, Schweden Schweiz, Spanien, Tschechien und Ungarn ausüben möchten.

Meldepflichten zur Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen

Die Reform der EU-Entsenderichtlinie brachte eine Verschärfung der Meldepflichten innerhalb der EU und des EWR mit sich. Die allgemeine Vertragsfreiheit bleibt davon unberührt. Fast alle Länder haben diese Meldepflicht inzwischen umgesetzt. Allerdings variieren die Meldeverfahren von Staat zu Staat. Bei Nichtbeachtung drohen hohe Strafen.

Die A1-Bescheinigung - Sozialversicherung im Ausland

Bei jeder Entsendung, jedem Meeting und jedem Workshop innerhalb der EU, des EWR und  der Schweiz muss der zuständige Sozialversicherungsträger (z. B. Krankenkassen) im Inland vorab informiert und eine A1-Bescheinigung beantragt werden. Durch die A1-Bescheinigung wird sichergestellt, dass dienstlich ins EU-Ausland Reisende im Heimatland über eine ausreichende soziale Absicherung verfügen. Arbeitgeber beantragen die Bescheinigung A1 für ihre Beschäftigten. Dies gilt seit 2021 auch für Beamte und Beamten gleichgestellte Personen sowie seit Anfang 2022 auch für Selbstständige. Seit 2019 muss der Antrag elektronisch erfolgen - entweder über eine geeignete Entgeltabrechnungssoftware oder über das SV-Meldeportal. Das Programm übermittelt den Antrag dann an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Liegen die Voraussetzungen für die A1-Bescheinigung vor, wird sie online zugestellt. Liegt die A1 nicht vor, drohen empfindliche Verwarnungsgelder. Ihr Sozialversicherungsträger beantwortet gerne weitere Fragen.

Informationen über das anzuwendende Sozialversicherungsrecht für Personen, die in einem anderen Staat erwerbstätig sind, erhalten Sie auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes.

Besonderheiten bei Bau- und Montageleistungen

Auf den jeweiligen Länderseiten informiert Sie Handwerk International u. a. über Besonderheiten bei Bau- und Montageleistungen.

EU-Bescheinigung als Nachweis Ihrer beruflichen Qualifikation

Wer als Unternehmen Mitarbeiter für eine Dienstleistung ins Ausland entsendet, muss dort eventuell einen Befähigungsnachweis für die ausgeübte Tätigkeit vorzeigen. Die EU-Bescheinigung weist nach, dass Sie in Deutschland ordnungsgemäß zur Ausübung der betreffenden Dienstleistung niedergelassen sind. Die Bescheinigungen werden von den IHKs und den Handwerkskammern ausgestellt.

Belgien: Besonderheit - Meldung über die Limosa-Plattform

Bevor ein grenzüberschreitender Dienstleistungserbringer Arbeitnehmer nach Belgien entsenden kann, muss er über die Limosa-Plattform eine Meldung erstatten. Dessen ungeachtet sind bestimmte Aktivitäten von der Meldepflicht befreit. Die Ausnahmen finden Sie auf der Limosa-Website.

Lebens- und Arbeitsbedingungen in Europa

Wie viele Wochenstunden beträgt die Arbeitszeit im Einsatzland? Welcher Mindestlohn gilt? Einen groben Einblick in das Arbeitsrecht im jeweiligen Land bietet die Übersicht des EURES-Portal

Steuerregeln für befristete Auslandstätigkeiten

Wer im Auftrag seines Arbeitgebers für mehrere Monate in ein anderes Land geschickt wird, muss einige Steuerregeln beachten. Wir verweisen an dieser Stelle auf die informative Homepage  des Vereinigten Lohnsteuerhilfe e. V.

Entsendungsvertrag und arbeitsrechtliche Besonderheiten

Mit dem Entsendungsvertrag sichern sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer rundherum ab, wenn es um die Entsendung eines Mitarbeiters eines in Deutschland ansässigen Unternehmens im Ausland geht. Bitte informieren Sie sich vorab bei einem Rechtsexperten. Merkblatt der IHK Ostwestfalen - Mitarbeiterentsendung ins Ausland

Übersicht der Länder mit Sozialversicherungsabkommen

Mit einigen Ländern hat Deutschland sogenannte bilaterale Sozialversicherungsabkommen geschlossen, wonach entsendete Arbeitnehmer nicht der ausländischen, sondern weiterhin nur der inländischen Sozialversicherung unterliegen. Zu beachten ist aber, dass diese Sozialversicherungsabkommen nicht immer alle Zweige der Sozialversicherung umfassen, sondern häufig nur die Renten- oder Krankenversicherung. Sofern ein Zweig nicht erfasst ist, gelten die jeweiligen nationalen Regelungen. Bei Entsendungen in einen Staat mit dem kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde, beurteilt sich die Frage, inwieweit Sozialversicherungspflicht für den entsendeten Mitarbeiter besteht, nach den nationalen Regelungen. Liegen die o.g. Voraussetzungen einer Entsendung vor, entfaltet das deutsche Sozialversicherungsrecht Ausstrahlungswirkung und der Arbeitnehmer bleibt im Inland sozialversicherungspflichtig. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse.

Für welche Länder benötige ich für die Einreise ein Visum? Was gibt es sonst zu beachten?

Das Auswärtige Amt informiert auf seiner Homepage über Reiseformalitäten der Länder weltweit.

China: Informationen zur Entsendung

Die IHK Stuttgart informiert ausführlich über die Entsendung deutscher Mitarbeiter nach China.

Großbritannien: Informationen zur Entsendung

Die IHK Pfalz informiert ausführlich über die Entsendung deutscher Mitarbeiter nach Großbritannein. Mit dem Tool "Check if you need a visa" können Sie prüfen, ob Sie ein Visum für die Reise benötigen. Vergessen Sie den Reisepass nicht. Dieser ist seit Oktober 2021 Pflicht. Auf der Homepage der DKVA finden Sie Informationen zur Sozialversicherung.

Die britische Regierung hat ein Tool eingerichtet, das Auskunft über die zur Dienstleistungserbringung potenziell notwendigen Lizenzen gibt.

Irland: Informationen zur Entsendung

Die IHK NordWestfalen informiert ausführlich über die Entsendung deutscher Mitarbeiter nach Irland.

Schweiz: Informationen zur Entsendung

Die IHK Bodensee Oberschwaben informiert ausführlich über die Entsendung deutscher Mitarbeiter in die Schweiz. Die Schweizer Eidgenossenschaft informiert ebenfalls. Mit dem Travelcheck können Sie prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie in die Schweiz einreisen dürfen.

USA: Informationen zur Entsendung

Die IHK Bodensee Oberschwaben informiert ausführlich über die Entsendung deutscher Mitarbeiter in die USA.