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Handel mit den USA
Informationen rund um den US-Markt
Handel mit den USA

Der Handel mit den USA

Auch die zweite Amtszeit von US-Präsident Trump steht unter dem Motto: „America first”. Priorisiert werden Vorteile für amerikanische Arbeitnehmende und amerikanische Produzenten. Wir informieren Sie auf dieser Seite über die aktuellen Entwicklungen. Diese Seite enthält Links von externen Anbietern. Verantwortlich für die Inhalte der verlinkten Seiten ist immer der jeweilige Anbieter nach Telemediengesetz.

Maßnahmen des Präsidenten Trump - auf dem Laufenden bleiben

Das Weiße Haus veröffentlicht fast täglich neue Informationen zu den Maßnahmen des Präsidenten Donald Trump. Abonnieren Sie den Newsletter des Weißen Hauses (etwas nach unten scrollen) um stets über neue EO Executive Orders informiert zu sein. Am 20. Januar 2025 veröffentlichte das Weiße Haus ein Memorandum mit dem Titel "America First Trade Policy"

Online-Veranstaltung: US-Zölle - Überblick │Gegenmaßnahmen der EU │ Praxisberichte

7. Mai 2025 - 9 bis 11 Uhr - kostenlos - Anmeldung

Zölle und Warenverkehr

Zoll: Executive Orders des Präsidenten

Diese Links führen auf die Website des "White House". Per Browser-Übersetzung erhalten Sie die Informationen auch in deutscher Sprache.

11. April 2025 - Ausnahmen  9. April 2025 - Anpassung der Zollsätze  2. April 2025 - Zusatzzölle zur Regulierung der Handelsdefizite

Häufig gestellte Fragen und Nachrichtendienst - U.S. Customs and Border Protection

Die U.S. Customs and Border Protection behandelt häufig gestellte Fragen. Diese Liste wird kontinuierlich aktualisiert. Außerdem könnnen sich die US-Handelspartner über den Cargo Systems Messaging Service (CSMS) des US Customs and Border Protection (CBP) über aktuelle Maßnahmen und Zölle informieren.

Ist mein Produkt betroffen? US-Zolltarif: Übersicht der Zollsätze

Der Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTS) legt die Zollsätze und statistischen Kategorien für alle in die Vereinigten Staaten importierten Waren fest. Das HTS basiert auf dem internationalen Harmonisierten System, dem globalen Nomenklatursystem, das auf den größten Teil des Weltwarenhandels angewendet wird. Bitte beachten Sie, dass Änderungen und Zusatzzölle erst zeitversetzt im US-Zolltarif abgerufen werden können. Auch in der Datenbank der Europäischen Union: Access2Markets können Sie recherchieren. Verwenden Sie in der Suchleiste entweder die Bezeichnung Ihres Produkts oder die international gültige Zollnummer.

US-Zusatzzölle: Betroffene Waren und Ausnahmen

14.4.2025 Update - US-Zusatzzölle in Kraft getreten. Die USA geben neue Ausnahmen von den Zusatzzöllen bekannt. Für Einfuhren in die USA gelten aktuell Zusatzzölle in Höhe von zehn Prozent. Die Germany Trade & Invest informiert ausführlich.

EU setzt Gegenmaßnahmen gegenüber den USA aus

15.4.2025: Die EU-Kommission hat am 12. März 2025 in einer Pressemitteilung angekündigt, mit Gegenmaßnahmen auf die US-Zölle auf Stahl und Aluminium zu reagieren. Das Maßnahmenpaket besteht aus zwei Teilen: Zum einen sollen bisherige Maßnahmen wieder in Kraft gesetzt werden. Zum anderen soll es neue Maßnahmen geben. Die Details zu den betroffenen Waren und der Höhe der Zölle liegen nun vor. Die Durchführungsverordnung tritt allerdings noch nicht in Kraft, sondern ist zunächst bis 14. Juli 2025 ausgesetzt - Quelle: gtai

Welche US-Maßnahmen sind noch geplant?

Nach Angaben eines US-Regierungsvertreters plant die Trump-Administration weitere Importzölle für die Bereiche: Halbleiter, Pharmazeutika und Mineralien. Für Holzimporten wurde eine Untersuchung bereits eingleitet. Untersucht werden der mögliche Bedarf an Holz und Schnittholz in den USA, die Rolle ausländischer Lieferketten zur Deckung der US-Holznachfrage, die Kapazitäten der inländischen Holzerzeugung sowie mögliche handelspolitische Maßnahmen zum Schutz der lokalen Industrie. Innerhalb von 270 Tagen ab dem 1. März 2025 legt der Handelsminister dem Präsidenten einen Bericht vor. Seit Anfang März laufen auch Maßnahmen, die die sofortige Ausweitung der amerikanischen Holzproduktion betreffen.

USA verhängen Zölle auf Einfuhren von Autos und Autoteilen

Zum 3. April wurden 25 Prozent Zoll auf importierte Autos und spätestens ab 3. Mai werden 25 Prozent auf Autoteile erhoben. Der 25-prozentige Zoll gilt zusätzlich zu den bereits bestehenden Zöllen, Gebühren und Abgaben, die für importierte Autos gelten. Importeure von Autos, die unter das USMCA fallen, können den US-Anteil ihrer Produkte zertifizieren und dann den Zoll in Höhe von 25 Prozent nur auf den Wert der nicht US-Anteile zahlen. Betroffen sind Personenkraftwagen wie etwa Limousinen, SUVs, Crossover, Minivans, Transporter sowie leichte Nutzfahrzeuge. Ebenso zählen wesentliche Automobilteile wie etwa Motoren, Getriebe, Antriebsstrangteile und elektrische Komponenten dazu. Eine Erweiterung des betroffenen Produktportfolios ist durchaus möglich - Informationen der GTAI

US-Zölle auf Aluminium und Stahl

Die Zölle in Höhe von 25 Prozent auf Aluminiumerzeugnisse und Aluminiumderivate sowie Stahlerzeugnisse und Stahlderivate gelten zusätzlich zu den bereits bestehenden Einfuhrzöllen, Abgaben oder sonstigen Zusatzzöllen. Außerdem wurden die Vereinbarungen für zollfreie Lieferungen im Zuge von Quotenregelungen mit der EU und weiteren Staaten aufgehoben. Die U.S. Custom and Border Protection informiert. Auch die Germany Trade & Invest stellt aktuelle Informationen zu Stahlimport und Aluminiumimport bereit. Häufig gestellte Fragen werden auf der Website der U.S. Custom and Border Protection beantwortet.

Unverbindliche Empfehlung für Unternehmen

Als Verkäufer/Exporteur kommt im Handel mit den USA die DDP-Klausel nicht in Frage! Bei DDP (Delivered Duty Paid/Geliefert verzollt) müsste der Exporteur alle Zölle und somit auch die Zusatzzölle tragen.

Es empfiehlt sich den FOB-Wert auf der Handelsrechnung anzugeben, damit nicht die Frachtkosten eine zusätzliche Zollbelastung aufbringen.

Welche Waren sind konkret betroffen? Nur die ersten sechs Ziffern der Warennummern sind grundsätzlich international einheitlich. Falsche Angaben zu Warennummer und Ursprungsland führen zu hohen Strafen.

Alternative Produkte suchen, die nicht betroffen sind oder lohnt sich eventuell eine Umstellung der Logistik.

Weitere Executive Orders mit Relevanz für deutsche Unternehmen

Energie und Klima

Geplant ist eine deutliche Ausweitung des Energieangebots zu Lasten von Umweltprüfungen und unter Inkaufnahme ökologischer Schäden. Dazu passt auch die EO mit der der US-Präsident den Austritt aus dem Pariser Klimaschutzabkommen erklärt. Es soll stark in die Energieinfrastruktur, insbesondere in Pipelines sowie weitere Energieanlagen, investiert werden. Auch die Haushaltsgeräteindustrie soll gefördert werden. Daraus können sich Absatzchancen ergeben.

Erleichterungen für die US-Bevölkerung

Ziel: Preiserleichterungen für amerikanische Familien und Bekämpfung der Lebenshaltungskosten-Krise, Senkung der Wohnkosten und Erweiterung des Wohnungsangebots sowie Beschäftigungsmöglichkeiten für amerikanische Arbeitnehmende schaffen. Das damit verbundene Wachstum könnte die Absatzlage und Investitionsmöglichkeiten verbessern. Auch Unternehmen aus dem Bereich Wohnungsbau könnten profitieren.

Datenschutz und Datentransfer

Unternehmen sollten die Entwicklungen im Bereich des grenzüberschreitenden Datenverkehrs für personenbezogene genau im Auge behalten, um schnell auf Änderungen reagieren zu können. Sollte das Privacy and Civil Liberties Oversight Board (PCLOB) geschwächt oder die Executive Order 14086 geändert werden, droht nicht nur das Scheitern des EU-U.S. Data Privacy Framework, sondern auch möglicherweise das Ende künftiger transatlantischer Datenschutzabkommen.

Visum und Einreise

Die US-Behörden prüfen Visaanträge von Personen, die ein J-1-Visum beantragen möchten, mit einem stärkeren Fokus auf die nationale Sicherheit. Dies hat z. B. Auswirkungen auf deutsche Unternehmen, die Praktikanten oder Trainees Einblicke in ihre US-Niederlassung ermöglichen möchten. J-1-Studenten und -Stipendiaten müssen ihren Status sorgfältig wahren, da jeder geringfügige Verstoß oder Versäumnis zu einer beschleunigten Ausweisung führen kann.

Diversität und Inklusion

Präsident Trump unterzeichnete eine Executive Order, die die Bürgerrechte aller Amerikaner schützen und die individuellen Chancen erweitern soll. Sie beendet die Bevorzugung von DEI bei Bundesaufträgen und weist Bundesbehörden an, Diskriminierung im privaten Sektor unerbittlich zu bekämpfen. Deutsche Unternehmen sollten im Zuge der neuen US-amerikanischen Exekutivverordnungen zu Diversity, Equity and Inclusion (DEI) unternehmensseitige Ziele und Programme zum Thema überprüfen und entsprechend angepassen.