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Am 1. Januar 2023 ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten geregelt. Ab 2024 gilt das Gesetz für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigte. Die EU-Lieferkettenrichtlinie wird Einfluss auf das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz haben. Die Bundesregierung muss die Anpassung bis 2026 umsetzen. Einer Aufhebung des LkSG für zwei Jahre wurde nicht zugestimmt.
Das EU-Parlament hat dem EU-Lieferkettengesetz, der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), zugestimmt. Die Richtlinie wurde trat am 25. Juli 2024 in Kraft getreten. Dann haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Auch Deutschland muss sein seit Januar 2023 geltendes Lieferkettengesetz anpassen.
Anwendungszeiträume:
Unterschiede zum deutschen Lieferkettengesetz:
Am 29. Juni 2023 ist die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten in Kraft getreten. Sie verbietet den Handel von Rohstoffen und Produkten, die Entwaldung und Waldschädigung verursachen. Risiko-Rohstoffe sind: Holzprodukte, Soja, Kakao, Palmöl, Naturkautschuk, Rinderzeugnisse und Kaffee. Die Verordnung gilt für Unternehmen, die Produkte auf dem Binnenmarkt in Verkehr bringen, ab dem 30. Dezember 2024 und für KMU-Händler ab 2025. Laut der EUDR dürfen Unternehmen bestimmte Produkte und Rohstoffe in die, beziehungsweise aus der EU, nur noch ein- oder ausführen, wenn ihnen vom Lieferanten eine Sorgfaltserklärung vorliegt, die besagt, dass ein Produkt nicht von einer nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzten Fläche stammt und nach diesem Datum auch nicht zu einer anderweitigen Schädigung von Wäldern geführt hat. Die Unternehmen müssen außerdem nachweisen, dass die Menschenrechte bei der Produktion geachtet werden. Weiterhin müssen die Erzeuger Geoinformationsdaten zur Verfügung stellen, aus denen hervorgeht, wo sich die jeweiligen Anbauflächen befinden - EU- Entwaldungsverordnung Fragen und Antworten
Die Details des Gesetzes stehen im Bundesgesetzblatt vom 16. Juli 2021 - Download
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat häufig gestellte Fragen von betroffenen Unternehmen und deren Zulieferer gesammelt und auf einer Website veröffentlicht. Ab Punkt XV. werden die Fragen der Zulieferer beantwortet. In Punkt XVI. werden Fragen der Warenhäuser mit breitem Sortiment aufgegriffen - Fragen und Antworten Lieferkettengesetz
Das BAFA ist für die Kontrolle und Durchsetzung des Gesetzes zuständig. Es kontrolliert, ob die betroffenen Unternehmen die gesetzlichen Sorgfaltspflichten angemessen erfüllen. Zu den konkreten Aufgaben gehören dabei: prüfen der Berichtspflicht, Durchführung von Kontrollen, Verstöße feststellen/beseitigen/verhindern, Verhänung von Bußgeldern. Ferner unterstützt das BAFA die Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten.
Mit dem Prinzip der Angemessenheit erhält jedes Unternehmen den notwendigen Ermessens- und Handlungsspielraum in Bezug auf das Wie der Umsetzung der Sorgfaltspflichten. Unternehmen müssen im Rahmen der vom LkSG statuierten Bemühenspflicht nicht garantieren, dass ihre Lieferketten frei von Verletzungen von Menschenrechten oder Beeinträchtigungen der Umwelt sind. Sie müssen vielmehr nachweisen können, dass sie die Sorgfaltspflichten umgesetzt haben. - BAFA-Broschüre - Download
Sie sind Zulieferer eines Unternehmens, welches aufgrund der Mitarbeiterzahl von über 1.000, vom Lieferkettengesetz direkt betroffen ist. Ihr Kunde ist also verpflichtet, die eigenen Lieferkette von der Rohstoffgewinnung bis zum Endprodukt zu prüfen und eine Risikoanalyse zu erstellen. Diese Aufgabe kann das betroffene Unternehmen nur mit Ihrer – also mit der Unterstützung aller Zulieferer – umsetzen. Daher gehen die Großunternehmen dazu über, Ihre Lieferanten zu deren Lieferkette zu befragen oder per Code of Conduct zu einem LkSG-konformen Verhalten zu verpflichten. Die Pflichten, die im Zusammenhang mit dem Lieferkettengesetz stehen, dürfen nicht an die Zulieferer weitergegeben werden. Das Bundesministerium wird die Erarbeitung von Mustervertragsklauseln und –fragebögen unterstützen, die KMU entlasten. Das BAFA wird noch klarer kommunizieren, dass Unternehmen, die allen Zulieferern undifferenziert Fragebögen zuschicken, gegen den risikobasierten Ansatz verstoßen, was zu verschärften Prüfungen durch das BAFA führen kann.
Zusammenarbeit heißt also nicht eine Ausweitung des Anwendungsbereiches des Gesetzes und eine Übertragung von Pflichten aus dem LkSG an Zulieferer. Umfrangreiche Informationen enthält der Leitfaden des BAFA in Zusammenarbeit mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschrechte - Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern
Die IHK München hat einen Mustertext erstellt - kostenloser Download
Hier gibt es weitere Mustertexte in deutscher und englischer Sprache
Anwendungshinweise: Der vorliegende Verhaltenskodex stellt ein branchenneutrales Muster für Unternehmen dar. Die Textpassagen sind nicht als exakte Formulierungsvorlage zu verstehen, sondern als detaillierte Hinweise darauf, welche Kerninhalte relevant sind. Unternehmen sollten prüfen, welche weiteren / alternativen Informationen ihr auf Branchen- und Unternehmensspezifika eingehender Verhaltenskodex enthalten sollte. Das Dokument enthält neben grundlegenden Inhalten eines Verhaltenskodex Kommentare in markierten Kästen, die Inhalte erläutern und Hintergründe darlegen. Sie sollen Unternehmen dabei unterstützen, den Verhaltenskodex an die eigenen Bedürfnisse anzupassen. Inhalt und Struktur des Kodex basieren auf öffentlich zugänglichen Verhaltenskodexen von Unternehmen, Vorlagen von Branchenverbänden und -initiativen sowie dem direkten Austausch mit Unternehmensvertreterinnen und -vertretern.
Das Bureau of International Labor Affairs (ILAB) führt eine Liste von Waren und ihren Herkunftsländern, von denen es Grund zu der Annahme hat, dass sie durch Kinderarbeit oder Zwangsarbeit unter Verstoß gegen internationale Standards hergestellt werden. Die Liste der durch Kinderarbeit oder Zwangsarbeit hergestellten Waren umfasst 159 Waren aus 78 Ländern und Gebieten - Liste - Download
Das CE2GS Zertifizierungsprogramm (Certified Entrepreneur to German Standards) des Deutschen Instituts für kleine und mittlere Unternehmen in Berlin und das damit verbundene Zertifikat war gedacht als Nachweis, ob KMU weltweit Maßstäbe des guten, verantwortungsvollen Unternehmers erfüllen, seriös arbeiten und nachhaltig aufgestellt sind. Diese Zertifizierung, die hauptsächlich auf Unternehmen außerhalb Deutschlands und der EU abzielt, beinhaltet eine umfassende Überprüfung und Analyse, die als Review bezeichnet wird. Im Rahmen dieser Zertifizierung wird auch die Situation im jeweiligen Unternehmen untersucht, die vom Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) erfasst wird - Deutsche Institut für kleine und mittlere Unternehmen
Als kostenloses Unterstützungsangebot der Bundesregierung berät der Helpdesk Unternehmen jeder Größe zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse - Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte
Auf dieser Homepage des BAFA können Beschwerden und Hinweise zu Unternehmen eingereicht werden, welche aus Ihrer Sicht gegen das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verstoßen - Beschwerde einreichen