Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


Elsa-Brändström-Str. 1-3
33602 Bielefeld

Tel.: 0521 554-0
Fax.: 0521 554-444
E-Mail: info@ostwestfalen.ihk.de


.: 08 - 17 | : 08 - 15

Paderborn + Höxter


Stedener Feld 14
33104 Paderborn

Tel.: 05251 1559-0
Fax.: 05251 1559-31


: 08 - 17 | : 08 - 15

Minden


Simeonsplatz
32427 Minden

Tel.: 0571 38538-0
Fax.: 0571 38538-15


: 08 - 17 | : 08 - 15

  • Newsletter Icon
  • Telefon Icon
CBAM - CO2 Grenzausgleichssystem
Informationen für Importeure CO2-intensiver Produkte
CBAM - CO2 Grenzausgleichssystem

CBAM - Carbon Border Adjustment Mechanism: CO2-Grenzausgleichssystem

CBAM - Aktuelles

Die IHK Stuttgart hat auf ihrer Website weitere Informationen und Aktuelles aufgeführt.

Die Nutzung von Standardwerten ist seit 1. August 2024 nicht mehr zulässig. Falls Sie keine Emissionsdaten von Ihren Lieferanten erhalten (gleich welcher Qualität), müssen Sie zeigen können, dass Sie sich bemüht haben. Wie Sie konkret im Quartalsbericht vorgehen, falls Ihnen keine Emissionsdaten vorliegen, finden Sie unter 8. Ermittlung der Emissionen auf der Website der Deutschen Emissionshandelsstelle.

Der Leitfaden der EU-Kommission für Importeure (108 Seiten) wurde auf deutsch veröffentlicht, das Meldeportal ist ebenfalls auf deutsch verfügbar.

Ergebnisse der IHK-CBAM-Umfrage in NRW - August 2024

Die IHK Ostwestfalen sieht nach einer Umfrage dringenden Überarbeitungsbedarf bei den Berichtspflichten für den CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). IHK-Präsident Jörn Wahl-Schwentker kritisiert die aktuelle Umsetzung: "Unternehmen leiden unter der komplizierten Berichtspflicht und sind gegenüber Drittländern benachteiligt. Sie berichten von einem unverhältnismäßigen Aufwand – auch in der Datenbeschaffung –, der zeitlich schon jetzt bis zu 150 Arbeitsstunden für den quartalsweise abzugebenden CBAM-Bericht umfasst und weiter anzusteigen droht.“ Laut der landesweiten Umfrage der IHKs in NRW haben 91 Prozent der Unternehmen Schwierigkeiten, die nötigen Emissionsdaten von Zulieferern zu erhalten. Zudem fühlen sich nur sieben Prozent ausreichend durch die offiziellen Stellen informiert. Bis Juli 2024 konnten Unternehmen bei der Angabe der Emissionen auf Schätzwerte zurückgreifen. Die Unternehmen fordern eine Verlängerung der Nutzung der Schätzwerte und eine Reduzierung der Bürokratie. Die IHK verlangt daher klare Nachbesserungen der CBAM-Regelungen, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu sichern und die Verlagerung von Produktion ins Nicht-EU-Ausland zu vermeiden. An der Umfrage in der zweiten Augusthälfte beteiligten sich 424 Unternehmen in ganz NRW, davon rund 80 im IHK-Bezirk Ostwestfalen. - Umfrageergebnisse/Download

Was ist CBAM

Der Klimawandel ist ein globales Problem, das globale Lösungen erfordert . Da die EU ihre eigenen Klimaziele erhöht und in vielen Nicht-EU-Ländern weniger strenge Klimapolitik herrscht, besteht das Risiko einer sogenannten „ Carbon Leakage “. Carbon Leakage tritt auf, wenn in der EU ansässige Unternehmen ihre CO2-intensive Produktion in Länder verlagern, in denen weniger strenge Klimapolitiken gelten als in der EU, oder wenn EU-Produkte durch CO2-intensivere Importe ersetzt werden.

Mit dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) hat die EU ein Instrument entwickelt, um einen fairen Preis für den Kohlenstoffausstoß festzulegen, der bei der Produktion kohlenstoffintensiver Güter entsteht, die in die EU eingeführt werden, und um eine sauberere industrielle Produktion in Nicht-EU-Ländern zu fördern

CBAM wird in seiner endgültigen Form ab 2026 gelten, während die derzeitige Übergangsphase von 2023 bis 2025 dauert

• EU-Importeure von Gütern, die unter das CBAM-Gesetz fallen, müssen sich bei den nationalen Behörden registrieren lassen, wo sie auch  CBAM-Zertifikate erwerben können Der Preis der Zertifikate wird auf Grundlage des wöchentlichen durchschnittlichen Auktionspreises von EU-EHS-Zertifikaten berechnet, ausgedrückt in Euro pro Tonne emittiertem CO 2.

• EU-Importeure müssen  die in ihren Importen enthaltenen Emissionen deklarieren und jedes Jahr die entsprechende Zahl an Zertifikaten abgeben.

• Können Importeure nachweisen, dass bei der Produktion der importierten Güter bereits ein CO2-Preis bezahlt wurdekann der entsprechende Betrag abgezogen werden.

CBAM-Übergangsphase 2023 - 2025

Am 1. Oktober 2023 trat die Übergangsphase des CBAM in Kraft, wobei die erste Berichtsfrist für Importeure am 31. Januar 2024 endete. Die schrittweise Einführung des CBAM soll einen sorgfältigen, vorhersehbaren und angemessenen Übergang für Unternehmen aus der EU und Nicht-EU-Länder sowie für Behörden ermöglichen. Das CBAM  gilt zunächst für die Einfuhr bestimmter Waren und ausgewählter Vorprodukte, deren Herstellung CO2-intensiv ist und bei denen das größte Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen besteht:  Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff. Ab dem 1. Januar 2025 werden verschiedene Änderungen eingeführt - Informationen auf der Website der European Commission

Wichtige Merkblätter, verschiedene Tools und häufig gestellte Fragen finden Sie ebenfalls auf der oben genannten Website der European Commission.