Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


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Die IHK unterstützt Sie dabei, das Innovationspotenzial Ihres Unternehmens auszuschöpfen. Wie lassen sich Ideen in konkrete Innovationen umwandeln? Wie setze ich mein Innovationsprojekt um?

Gerne können Sie sich mit Ihren Fragen zu Förderprogrammen, zur CE-Kennzeichnung oder zu gewerblichen Schutzrechten bzw. Patenten an uns wenden. Wenn Sie einen Partner für Ihre Entwicklungs- und Innovationsprojekte suchen, zum Beispiel bei wissenschaftlichen Einrichtungen, sind Sie ebenfalls bei uns richtig.

Unsere Beratung vor Ort ist individuell, kostenneutral und natürlich unverbindlich.

 

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand – ZIM

Zielgruppe: 

  • Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und maximal 50 Millionen Euro Umsatz oder bis zu 43 Mio. Euro Bilanzsumme, sowie Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), insofern diese mit einem klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) kooperieren.

Fördergegenstand: Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Unternehmen 
Förderart: Zuschussförderung mit Eigenanteil
Förderhöhe: bis zu 550.000 Euro
Besonderheiten: 

  • FuE-Einzelprojekte von Unternehmen
  • FuE-Kooperationsprojekte von Unternehmen miteinander oder mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen

Weitere Informationen: ZIM Homepage

 

Steuerliche Forschungsförderung (Forschungszulage)

Zielgruppe: 

  • Förderfähig sind Unternehmen jeder Größe mit Sitz in Deutschland – egal, ob Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaft.

Fördergegenstand: Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Unternehmen 
Förderart: steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung
Förderhöhe: Bemessungsgrundlage 10 Millionen Euro
Besonderheiten: 

  • Förderung beträgt für alle Unternehmen 25 Prozent der Bemessungsgrundlage, für KMU auf Antrag 35 Prozent
  •  zweistufiges Antragsverfahren

Weitere Informationen: Bescheinigungsstelle

 

Innovationsgutschein (MID)

Zielgruppe: 

  • Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen in NRW mit weniger als 250 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) sowie einem Jahresumsatz von bis zu 50 Mio. Euro Umsatz oder bis zu 43 Mio. Euro Bilanzsumme.

Fördergegenstand: Externe umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten
Förderart: Zuschussförderung mit Eigenanteil
Förderhöhe: maximale Fördersumme beträgt 40.000 Euro 
Besonderheiten: 

  • Als Auftragnehmer sind bei dieser Variante ausschließlich Hochschulen und Forschungseinrichtungen zugelassen.

Weitere Informationen: MID Homepage

 

MID-Assistent/in

Zielgruppe: 

  • Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen in NRW mit weniger als 250 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) sowie einem Jahresumsatz von bis zu 50 Mio. Euro Umsatz oder bis zu 43 Mio. Euro Bilanzsumme.

Fördergegenstand: projektbezogene Einstellung eines Hochschulabsolventen oder einer Hochschulabsolventin um ein Digitalisierungs-, Nachhaltigkeits- oder Innovationsprojekt umzusetzen
Förderart: Anteilige Finanzierung der Lohnkosten
Förderhöhe: für die Dauer von 24 Monaten ein Zuschuss von bis zu 22.500 Euro pro Jahr 
Besonderheiten: 

  • Arbeitsbeginn max. zwei Jahre nach Hochschulabschluss
  • Für Betriebe, in denen max. fünf Mitarbeitende einen akademischen Abschluss besitzen
  • Für den direkten Wissens- und Technologietransfer von der Hochschule in Ihren Betrieb

Weitere Informationen: MID Homepage