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Energie- und Stromsteuer berechnen

Seit 1999 werden in Deutschland Strom, Treibstoffe, gas- und ölbasierte Heizstoffe mit der „Strom- bzw. Energiesteuer" belastet. Seit 2007 wird auch Kohle besteuert. Für beide Steuerarten gibt es zahlreiche Steuerentlastungen und -ermäßigungen.

Vor allem für das produzierende Gewerbe gibt es

  • Steuerermäßigungen für Heizöl, Gas und Flüssiggas, das zu Heizzwecken verwendet wird (§§ 54 und 55 Energiesteuergesetz sowie für Strom, der für betriebliche Zwecke verwendet wird (§§ 9b und 10 Stromsteuergesetz) und
  • Steuerbefreiungen für besondere Prozesse (§ 51 Energiesteuergesetz, § 9a Stromsteuergesetz).

Energieerzeugnisse, die zur Erzeugung von Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen verbraucht werden, sind ganz oder teilweise von der Energiesteuer befreit (§§ 53 und 53a Energiesteuergesetz). Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und aus erneuerbaren Energieträgern (§ 9 Stromsteuergesetz) ist ebenfalls steuerbefreit.

Steuerermäßigungen oder -befreiungen für Strom und primäre Energieträger können erst nachträglich und nur auf Antrag beim Hauptzollamt erstattet werden.

Die IHK hat bereits kurz nach der Einführung der ökologischen Steuerreform ein Energie- und Stromsteuer-Berechnungstool für das "produzierende Gewerbe" veröffentlicht und im Lauf der Jahre weiterentwickelt. Es berücksichtigt die aktuelle Gesetzeslage.

HIER gelangen Sie zum Berechnungstool und zum Merkblatt.

Der IHK-Strompreis-Umlagen-Rechner im Internet ist aktualisiert worden. Damit können Unternehmen und Bürger selbst errechnen, wie viel sie 2021 für die Umlagen für Erneuerbare Energien, Kraft-Wärme-Kopplung, Offshore-Haftung, abschaltbare Lasten und atypische Netznutzung zahlen müssen. Insgesamt sind die Umlagen um 0,173 Cent/kWh auf 7,588 Cent/kWh gesunken.
 
Ein Unternehmen mit einem jährlichen Stromverbrauch von 500 Megawattstunden zahlt 2020 allein für die Umlagen 37.940 Euro, gut 2,3 Prozent weniger als 2020. In Unternehmen, die keinerlei Ermäßigungen in Anspruch nehmen können, machen die Umlagen etwa 40 Prozent des Strompreises aus. Private Haushalte zahlen etwa 30 Prozent ihres Brutto-Strompreises für Umlagen.
 
Für die Berechnung der eigenen Belastung muss nur der Jahresstromverbrauch in den IHK-Rechner eingegeben werden. Mit der Eingabe des Stromkostenanteils am Umsatz können Unternehmen des produzierenden Gewerbes prüfen, ob Ermäßigungen möglich sind und wie hoch diese ausfallen. Der aktualisierte Strompreis-Umlagen-Rechner der IHK Lippe berücksichtigt die Fallgestaltungen der Besonderen Ausgleichsregelung des aktuellen Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG). Für die korrekte Berechnung ist die Eingabe der Stromkostenintensität und in Einzelfällen der Bruttowertschöpfung erforderlich.

HIER gelangen Sie zum Berechnungstool.

Das Klimaschutzpaket sieht vor, CO2-Emissionen im Verkehr und von Gebäuden ab 2021 zu bepreisen. Im Gegenzug soll die EEG-Umlage abgesenkt werden. Mit dem Excel-Tool der IHK Lippe können Unternehmen einfach und schnell berechnen, wie sich das in Ihrem Unternehmen finanziell auswirkt.  
 
Bitte auf folgende Seite verlinken: https://www.detmold.ihk.de/hauptnavigation/beraten-und-informieren/energie/aktuelles/ihk-rechner-klimaschutzpaket/4540196

Lohnt sich der Einsatz eines Blockheizkraftwerks in meinem Betrieb? Vor dieser Frage stehen viele Unternehmen, wie DIHK-Umfragen zeigen. Die Energieagentur NRW hat nun ein Onlinetool zur Verfügung gestellt, mit dem Betriebe selbst eine erste Abschätzung vornehmen können. Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit ist insbesondere die Anzahl der Betriebsstunden. Sie sollten mindestens bei 4.000 liegen.

Den BHKW-Rechner finden Sie hier:
Wirtschaftlichkeitsrechner für erdgasbetriebene BHKW in Unternehmen

Broschüren

DIHK-Merkblatt zum KWKG

Mit dem Kohleausstiegsgesetz wurde einmal mehr auch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) novelliert. Es kam vor allem zur Einführung neuer Boni, was den Komplexitätsgrad dieses Gesetzes weiter erhöht hat. Ein weiteres Problem: Es ist nach wie vor ungeklärt, ob das KWKG eine Beihilfe ist oder nicht. Sollte es eine Beihilfe sein, müsste es von der Europäischen Kommission notifiziert werden, bevor Förderungen ausbezahlt werden können. Ggf. würde eine Notifizierung auch nur mit Änderungen erfolgen. Die Rechtsunsicherheit bleibt damit bestehen. Für KWK-Anlagen ebenfalls relevant sind die Regelungen im EEG, sofern der Strom ganz oder teilweise selbst verbraucht werden soll, sowie des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG), mit dem ab 2021 fossile Brennstoffe einen CO2-Preis erhalten.


Dieses Merkblatt will Ihnen eine Orientierung geben, sich in dem „Dschungel“ KWKG und angrenzende Gesetze zurechtzufinden.

 

Merkblatt und Preisrechner zur CO2-Bepreisung

Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung wurde das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit einer CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Erdgas und Diesel beschlossen. Sie beginnt 2021 mit einem Preis von 25 Euro je Tonne CO2. Dieser Preis wird bis 2025 jährlich erhöht. Der eigentliche Emissionshandel beginnt 2026 mit einem Preiskorridor von 55-65 Euro pro Tonne CO2. Parallel zur Einführung der CO2-Bepreisung soll eine Reduzierung der EEG-Umlage erfolgen, diese ist aber gesetzlich noch nicht umgesetzt . Wie sich das Vorhaben in den kommenden Jahren auf die Energiekosten Ihres Unternehmens auswirkt, können Sie mit dem neuen CO2-Preisrechner der IHK-Organisation abschätzen. Sie finden den Rechner unter www.ihk.de/co2-preisrechner.

Über die geplante Ausgestaltung des Brennstoffemissionshandels informiert ein Merkblatt des DIHK. Es erläutert unter anderem, wer Zertifikate kaufen muss, welche Brennstoffe unter den Zertifikatehandel fallen und wie das Verhältnis zum bereits bestehenden Europäischen Emissionshandel ist. Viele Details zur Ausgestaltung werden erst im Laufe der kommenden Monate beschlossen, daher wird das Merkblatt regelmäßig aktualisiert werden.

 

Der Bundesverband Solarwirtschaft hat einen kostenlosen Leitfaden zu Photovoltaik (PV) und Elektromobilität veröffentlicht. Der DIHK war in die Erstellung eingebunden.

Deutlich gesunkene Preise haben in den letzten zwei Jahren die Photovoltaik-Nachfrage stark anziehen lassen. Immer mehr Unternehmer interessieren sich zugleich dafür, ihrer eigenen Belegschaft E-Ladesäulen zur Verfügung zu stellen und ziehen eine zumindest teilweise Elektrifizierung ihrer Fuhrparks in Erwägung.  Betriebliche Mobilitätskonzepte laufen daher immer häufiger auf eine Kombination von Photovoltaik und E-Mobilität hinaus. Mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union sowie Hilfestellung des DIHK und der Messe The smarter E Europe hat der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. nun einen Leitfaden zu diesem Thema veröffentlicht. Zielgruppe der Handreichung sind kleine und mittlere Unternehmen, die darüber nachdenken, auf E-Mobilität umzusteigen und für die Beladung der Fahrzeuge vorrangig Solarstrom aus der eigenen Photovoltaikanlage zu nutzen. Der Leitfaden bietet erste Anregungen und Ideen für das Design der Solarstromversorgung der Elektroflotte. Er ist kostenlos verfügbar auf https://bsw.li/345E9O5. Die Veröffentlichung ist Teil des EU-geförderten und vom BSW koordinierten Forschungsprojekts PVP4Grid (www.pvp4grid.eu).

Eine begleitende Unternehmensbefragung des Bundesverbands Solarwirtschaft soll dazu dienen, die Chancen und Herausforderungen beim Einsatz von Photovoltaik, Batteriespeichern und Elektromobilität im Gewerbe noch besser zu verstehen. Sie finden den Fragebogen auf www.umbuzoo.de/q/Photovoltaik_im_Gewerbe/de.

Das Thema Abgrenzung von Drittstrommengen beschäftigt derzeit sehr viele Unternehmen, die Privilegierungen beim Strompreis in Anspruch nehmen (Eigenversorgung, BesAR, netzseitige Umlagen). Mit dem Energiesammelgesetz, das Ende 2018 in Kraft trat, wurden die Regelungen ins EEG aufgenommen. Zwar wurde erstmals eine Schätzmöglichkeit eröffnet, gleichzeitig sind die Vorgaben aber hochbürokratisch.

Das Merkblatt gibt Hinweise, wann es sich überhaupt um eine Drittstrommenge handelt, die abgegrenzt werden muss. Zudem gibt es eine Hilfestellung, wann gemessen werden muss und wann geschätzt werden darf.

HIER gelangen Sie zur Merkblatt.

 

Oftmals werden Energie- und Materialeffizienz vorrangig von technologischen und finanziellen Parametern bestimmt. Mitarbeitende sind jedoch wichtige Signalgeber und der Schlüssel, mit dem Unternehmen weitere Potenziale ambitionierter Klimaschutzziele erschließen können. Im neuen Leitfaden der MIE stellen neun Mittelständler aus unterschiedlichen Branchen ihre Erfolgsrezepte der Mitarbeitereinbindung vor. Geschäftsführende und Energie- und Umweltverantwortliche zeigen, wie sie gemeinsam mit der Belegschaft fortlaufend Ideen zur Steigerung der Energie- und Materialeffizienz gewinnen und umsetzen. Dabei gelingt es den KMU, ihre Mitarbeitenden überdauernd für mehr betrieblichen Klimaschutz zu begeistern.

Der Leitfaden ist angereichert um den „Basis-Werkzeugkasten“ mit einer Sammlung praxiserprobter Methoden. Mit diesen können Ideen der Belegschaft zur Steigerung der Energie- und Materialeffizienz gesammelt, umgesetzt und Aktivitäten verstetigt werden.

Betriebe, die verstärkt Mitarbeitende einbinden und motivieren wollen, das Thema betrieblicher Klimaschutz zu „ihrem Thema“ zu machen, finden im Leitfaden einen praxisorientierten gezielten Zugang und zahlreiche Anregungen für die eigene Umsetzung.

Der Leitfaden steht kostenfrei zum Download auf der Website der MIE unter dem Link:

https://www.mittelstand-energiewende.de/leitfaeden/

Der "Faktor Mensch" nimmt neben allen technischen Maßnahmen einen zentralen Stellenwert bei den Energieeinsparungen von Unternehmen ein. Oft wissen die Mitarbeiter am besten, wo in ihren Unternehmen Potenziale für Einsparungen stecken. Daher ist es wichtig, dass Mitarbeiter für die Themen Klimaschutz und Energieeffizienz sensibilisiert werden und eine aktive Rolle bei dem Erschließen von Energieeffizienzpotenzialen übernehmen.

Der Praxisleitfaden zum Thema Mitarbeitermotivation für Klimaschutz und Energieeffizienz präsentiert Maßnahmen für interessierte Unternehmen, die ihre Mitarbeiter bei Klimaschutz und Energieeffizienz einbinden wollen, und erläutert anhand von Best Practices konkrete Umsetzungsmaßnahmen.

Maßnahmen der Mitarbeitermotivation sind beispielsweise Azubiprojekte, wie das Projekt "Be a kW/Saver" bei der KWS SAAT AG, und Klimasparbücher, die bei der Provinzial Versicherung eingesetzt werden, um auch die Familien der Mitarbeiter des Unternehmens für das Thema Klima- und Umweltschutz zu sensibilisieren.

Weitere Informationen:
Praxisleitfaden: Mitarbeitermotivation für Klimaschutz und Energieeffizienz

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