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Das EDL-G und das EnEfG dienen der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU und novelliert 2023/1791/EU) in nationales Recht. Dabei ändert sich mit Inkrafttreten der Novelle des EDL-G der Adressatenkreis der durch das EDL-G verpflichteten Unternehmen. Zukünftig wird der verpflichtete Adressatenkreis durch das EDL-G, wie bereits im EnEfG schon implementiert, unabhängig vom KMU- oder Nicht-KMU-Status durch die Höhe des Gesamtendenergieverbrauchs eines Unternehmens bestimmt.
Weitere Infos finden Sie hier: BAFA - Energie - Informationen zur geplanten Novelle des EDL-G
Plattform für Abwärme freigeschaltet und Meldefrist bis zum 01.01.2025 verlängert
Die Plattform für Abwärme bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BAFA) ist seit dem 15. April 2024 online, steht Nutzern ab sofort zur Registrierung und Dateneintragung bereit. Zudem wurde die Frist für die erstmalige Datenmeldung bis zum 1. Januar 2025 verlängert.
Nach § 17 des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) sind alle Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh verpflichtet, Informationen über ihre Abwärme an die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) beim BAFA zu übermitteln, die dafür eine entsprechende Plattform zur Verfügung stellt. Die Informationen müssen jährlich bis 31. März übermittelt bzw. bestätigt werden, und sind aktuell zu halten. Nach den Übergangsvorschriften aus § 20 EnEfG war die erstmalige Frist zur Übermittlung der Abwärmedaten bereits der 1. Januar 2024. Da weder die Verwaltung zum geforderten Zeitpunkt die Infrastruktur zur Verfügung stellen konnte noch für die Betriebe ausreichend Zeit zur Etablierung entsprechender Datenerhebungsprozesse bestand, wurde die Frist vorerst bis Mitte des Jahres 2024 verlängert.
Mit dem gestern bekanntgegebenen Start der Abwärmeplattform zum 15. April hat das BMWK die erstmalige Frist zur Übermittlung von Informationen auf den 1. Januar 2025 verschoben und in gleicher Weise auch die entsprechende Bußgeldbewehrung nach § 19 Abs. 1 Nr. 9 EnEfG ausgesetzt. Das Abwärmeportal ist über folgenden Link erreichbar: https://elan1.bafa.bund.de/bafa-portal/pfa
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist am 17.11. im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden – und damit am 18.11.2023 in Kraft getreten. Mit dem EnEfG werden erstmalig verbindliche Energieeffizienz- bzw. Energieeinsparziele gesetzlich normiert. Es beinhaltet außerdem konkrete Effizienzmaßnahmen für die öffentliche Hand, für Unternehmen und es definiert Effizienzstandards für Rechenzentren. Mit dem Effizienzgesetz sollen die Vorgaben der überarbeiteten EU-Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt werden, dabei geht es aber zum Teil deutlich über die EU-Vorgaben hinaus. Einen Überblick über die aktuellen Regelungen gibt Ihnen das verlinkte Webinar der DIHK: DIHK-Webinar "Das neue Energieeffizienzgesetz" (Dort gelangen sie zu Aufzeichnung)
Wichtige Änderung: Zwischenzeitlich hat das BMWK erste Informationen zur Umsetzung der Abwärmeplattform (und der damit verbundenen Informationspflicht bis 01.01.2024 bzw. 31.03.2024) veröffentlicht. Demnach wird die Übermittlungspflicht (und die entsprechende Bußgeldbewehrung) für sechs Monate ausgesetzt. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier
Zudem hat das BAFA zwischenzeitlich auch ein erstes Merkblatt zum neuen Energieeffizienzgesetz veröffentlicht. Viele Detailfragen bleiben weiterhin ungeklärt, aber zu einigen wesentlichen Aspekten gibt es nun erste Antworten.
Erwartungsgemäß erfasst der Unternehmensbegriff „immer die kleinste rechtlich selbständige Einheit, die aus handels- und/oder steuerrechtlichen Gründen Bücher führt und bilanziert, einschließlich ihrer Zweigniederlassungen, Filialen und Betriebe bzw. Betriebsteile.“ Die erfolgreiche Einrichtung eines Energie- bzw. Umweltmanagementsystems „schließt mit dem ISO 50.001 Zertifizierung (ISO 50.001 Zertifikat) / dem Eintrag ins EMAS-Register (EMAS Urkunde) ab“. Bei der Bestimmung des relevanten Endenergieverbrauchs wird im Wesentlichen auf die bestehenden Regelungen/Ausführungen der Energieauditpflicht (EDL-G) verwiesen – mit der Ausnahme, dass beim EnEfG auch Flugzeugtreibstoffe einzubeziehen sind. Auch hier stellt das BAFA ein entsprechendes Merkblatt zur Verfügung.
Das Vertrauen der deutschen Wirtschaft in die Energiepolitik ist aktuell auf einen Tiefpunkt gesunken. Das zeigt das Energiewende-Barometer 2023 der IHK-Organisation, an dem sich 3.572 Unternehmen aus allen Branchen und Regionen beteiligt haben. Es weist den schlechtesten Wert seit dem Start der Befragungen im Jahr 2012 aus.
"Nie waren die Sorgen um die eigene Wettbewerbsfähigkeit größer", sagte Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), bei der Vorstellung der Umfrageergebnisse am 29. August in Berlin.
"Während früher die Unternehmen auch Chancen in der Energiewende gesehen haben, überwiegen nun in der Einschätzung der gesamten Wirtschaft die Risiken", so Dercks. "Weite Teile unserer Wirtschaft treiben die Sorge um eine auch mittel- und langfristig mangelhafte Energieversorgung stark um. Das ist eine insgesamt besorgniserregende Entwicklung, die wir alle sehr ernst nehmen sollten."
Insgesamt erwarten die Betriebe in Deutschland deutlich mehr Risiken als Chancen für die eigene Wettbewerbsfähigkeit: Für 52 Prozent der Unternehmen wirkt sich die Energiewende sehr negativ oder negativ auf das eigene Geschäft aus, für nur 13 Prozent sehr positiv oder positiv. Im Saldo ergibt sich auf einer Skala von minus 100 ("sehr negativ") bis plus 100 ("sehr positiv") ein Barometerwert von minus 27. In den letzten beiden Jahren lag der Wert nur bei minus 7, der bisherige Tiefstand von minus 13 im Jahr 2014 war die Folge von zusätzlichen Energie-Umlagen und Abgaben.
In der energieintensiven Industrie sehen sich sogar drei Viertel der Betriebe negativ oder sehr negativ betroffen. "Angesichts der hohen Bedeutung der Industrie für den gesamten Wirtschaftsstandort sind diese Werte alarmierend", warnte Dercks. "Selbst in Branchen, die häufig unmittelbar von Aufträgen im Rahmen der Energiewende profitieren – etwa Bauwirtschaft und Dienstleistung – trübt sich die Stimmung dem Barometer zufolge deutlich ein."
Positionspapier der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld
Auf Grundlage einer bundesweiten Positionierung hat der DIHK „Leitlinien für eine tragfähige CO2-Bepreisung“ erstellt. Die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld hat das Papier an einigen Stellen aufgrund ausgiebiger Diskussionen in den Ausschüssen „Industrie“ und „Umwelt“ ergänzt. Darin erkennt die Vollversammlung der IHK Ostwestfalen u. a. die Notwendigkeit an, ambitionierten Klimaschutz zu betreiben und spricht sich in diesem Zusammenhang für ein CO2-Preissignal aus.
Die Positionspapier finden Sie HIER.
Nordrhein-Westfalen ist das deutsche Energieland Nr. 1. Hier werden rund 30 Prozent des bundesweiten Strombedarfs gedeckt. Etwa 240.000 Arbeitsplätze hängen direkt oder indirekt von der Energiewirtschaft ab. Zugleich wird in NRW rund 30 Prozent des industriell eingesetzten Stroms verbraucht. Über 200.000 Beschäftigte arbeiten in energieintensiven Industriebetrieben. Die Energiewende ist also für NRW eine besondere Herausforderung. Regelmäßige Umfragen der IHK zeigen zudem, dass Themen wie Versorgungssicherheit, Netzausbau, wettbewerbsfähige Energiepreise oder eine bessere Koordinierung zwischen den Ländern und mit der EU auf der Agenda vieler Unternehmen stehen. Die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen möchte die Energiewende konstruktiv und aktiv mitgestalten. Sie sieht die folgenden Leitlinien als Voraussetzung, um eine wettbewerbsfähige, sichere und umweltfreundliche Energieversorgung zu gewährleisten.
Die Energiepolitischen Positionen als PDF-Datei finden Sie HIER.
Der DIHK-Vorstand hat mit großer Mehrheit das energiepolitische Positionspapier „Die Energiewende zum Erfolg führen“ verabschiedet.
Die Broschüre finden Sie als PDF-Datei HIER.