Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


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Das Thema Digitalisierung ist überall präsent. In vielen Branchen sind die Auswirkungen bereits spürbar. Viele Unternehmer stehen nun vor der Frage, wo ihr Betrieb steht und wo es konkret Handlungsbedarf gibt.

Für eine erste Orientierung haben wir auf dieser Seite eine Auswahl an Digitalisierungschecks und Informationen zusammengetragen.

Der Internetauftritt ist ein zentraler Teil der Unternehmenskommunikation.
Für viele Kunden ist die Website der erste Anlaufpunkt zu Ihrem Unternehmen. Die Kunden erhalten hier den wichtigen „ersten Eindruck“. Dies macht die Website zur digitalen Visitenkarte, zu einem wichtigen Imageträger und Erfolgsfaktor betrieblicher Entwicklungsprozesse. 
Umso entscheidender sind das Layout der Website, die Bedienbarkeit, der zielgruppenspezifische Inhalt, die mobile Funktionsfähigkeit sowie die Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit.

Im Rahmen unserer Website-Check-Sprechtage haben Sie die Möglichkeit, sich wichtige Informationen zur Optimierung der eigenen Website geben zu lassen. Im Rahmen eines individuellen, vertraulichen und kostenfreien Erstberatungsgesprächs (ca. 60 Minuten) werden fünf relevante Kategorien - „Übergreifende Aspekte“, „Usability-SEO“, „Conversionsoptimierung“, „Sicherheit“ und „Datenschutz“- beleuchtet und erste Probleme, Fragen und Ziele besprochen.

Im Nachgang des Gespräches erhalten die TeilnehmerInnen ein Protokoll des durchgeführten Checks, in welchem die analysierten Fehler, Verbesserungsvorschläge und Handlungsempfehlungen zur Optimierung der Internetpräsenz dokumentiert sind. Bitte beachten Sie, dass sich die Beratungsleistung auf ein kostenloses Erstgespräch beschränkt, Webshops und nicht hinreichend aktuelle und gepflegte Webseiten können leider nicht berücksichtigt werden. Ein Vorabfragebogen zur Website muss vor dem Gespräch ausgefüllt werden damit Ihr Auditor/Ihre Auditorin sich bestmöglich vorbereiten kann.

Bitte beachten Sie, dass sich die Beratungsleistung auf ein kostenloses Erstgespräch beschränkt, Webshops und nicht hinreichend aktuelle und gepflegte Webseiten können leider nicht berücksichtigt werden.

Haben Sie Interesse den Website-Check OWL durchführen zu lassen? Dann schauen Sie nach aktuellen Terminen in unserem Veranstaltungskalender

 

Ab Februar 2025 tritt die neue EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO) in Kraft. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, die sogenannte „KI-Kompetenz“ ihrer Mitarbeitenden sicherzustellen – doch was bedeutet das konkret?

Die EU-Verordnung schreibt vor, dass Unternehmen ihre Mitarbeitenden in KI-Kompetenz schulen müssen. Konkrete Vorgaben zur Gestaltung dieser Schulungen gibt es jedoch nicht. Jedes Unternehmen muss selbst entscheiden, wie es sicherstellt, dass die Beschäftigten KI-Systeme korrekt nutzen und deren Risiken einschätzen können.

Die Schulungspflicht gilt für alle Arbeitgeber, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen – unabhängig von der Unternehmensgröße oder Branche. Da die Verordnung keine standardisierten Schulungsmethoden vorschreibt, müssen Unternehmen eigene Konzepte entwickeln, die auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Zwar schreibt die Verordnung keine verpflichtende Dokumentation vor, dennoch sollten Unternehmen ihre Schulungsmaßnahmen nachvollziehbar festhalten. In Deutschland wird die Bundesnetzagentur (BNetzA) als zuständige Aufsichtsbehörde fungieren. Erste Leitlinien für Unternehmen sollen bis August 2025 veröffentlicht werden. Bis dahin liegt es in der Verantwortung der Arbeitgeber, die neuen Anforderungen eigenständig umzusetzen.

It`s owl

Im Technologie-Netzwerk it‘s OWL entwickeln rund 200 Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Organisationen Lösungen für die digitale Transformation im Mittelstand.

Schauen Sie selbst:

https://www.its-owl.de/home/

 

InnoZent OWL e.V.

InnoZent OWL e.V. vernetzt Wissenschaft & Forschung, Unternehmen und Organisationen der Region, um Innovationen in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), Informatik und Ingenieurwissenschaften anzustoßen und zu begleiten.

 

Mehr Informationen finden Sie hier:

https://www.innozent-owl.de/

 

Das IFH Köln hat im Auftrag des Wirtschaftsministeriums NRW zwei Studien erstellt, die sich mit der Zukunft des Einzelhandels beschäftigen: Für weitere Informationen klicken Sie hier

Die digitale Kundenschnittstelle (DKS) ist der Schlüssel für den Erfolg. Unter dem Begriff digitale Kundenschnittstellen versteht man die digitale Verbindung zwischen dem Anbieter und seinen Kunden. Digitale Kundenschnittstellen sind vielfältig: Von Messengern über Liefertracking-Services bis zum E-Mailverkehr. Die Verknüpfung dient dem Austausch von Informationen, Leistungen, Bedürfnissen und Daten aller Art. Die Kommunikation ist ein Dialog.

Es gibt bislang kaum unabhängige wissenschaftliche Untersuchung zu den Erfolgsfaktoren bei der digitalen Ausgestaltung der Kundenschnittstelle, und zwar weder auf Seiten der Forschungseinrichtungen noch auf Seiten der Unternehmen. Im Rahmen des Projektes „Digital.Verbunden.“ speziell im Rahmen des Handlungsfelds Forschung sollen mit Hilfe geeigneter Instrumente wichtige Wissensgrundlagen geschaffen werden.

Hierzu soll im ersten Schritt eine empirische Studie zum Ist-Zustand, in Bezug auf die Nutzung von digitalen Kundenschnittstellen, durchgeführt werden. Die Befragung richtet sich an Unternehmen aus der Region Ostwestfalen-Lippe und Dortmund und hier insbesondere an KMU.

Hier kommen Sie zur Studie (externer Link).

 

 

 

 

Zum 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Hierdurch wird die europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) umgesetzt. Ziel ist es, allen Menschen Teilhabe am Wirtschaftsleben zu ermöglichen. Durch das Gesetz werden teilweise erhebliche Änderungen an Produkten und Dienstleistungen erforderlich, insbesondere auch an Websites.

Weitere Information finden Sie hier.