Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


Elsa-Brändström-Str. 1-3
33602 Bielefeld

Tel.: 0521 554-0
Fax.: 0521 554-444
E-Mail: info@ostwestfalen.ihk.de


.: 08 - 17 | : 08 - 15

Paderborn + Höxter


Stedener Feld 14
33104 Paderborn

Tel.: 05251 1559-0
Fax.: 05251 1559-31


: 08 - 17 | : 08 - 15

Minden


Simeonsplatz
32427 Minden

Tel.: 0571 38538-0
Fax.: 0571 38538-15


: 08 - 17 | : 08 - 15

  • Newsletter Icon
  • Telefon Icon

Handel

Der Handel ist eine bedeutende Triebfeder der regionalen Wirtschaft Ostwestfalens. Über 32.000 der insgesamt über 111.000 Mitgliedsunternehmen der IHK Ostwestfalen sind Handelsunternehmen in den Bereichen Einzel- und Großhandel oder Handelsvertretung. Mit 102.000 Beschäftigten ist der Handel ein wichtiger Arbeitgeber. Die IHK unterstützt die Handelsunternehmen mit vielfältigen Maßnahmen.

Als Sprachrohr für die Handelsunternehmen der Region fungiert der IHK-Handelsausschuss mit seinen 44 Unternehmensvertretern.

In unserem handelspolitischen Positionspapier widmen wir uns eingehend den komplexen Themen, die unsere Städte prägen und verändern werden. Wir können davon ausgehen, dass ein florierendes Zentrum nicht mehr allein auf Handel beschränkt ist. Dennoch bleibt der Handel, neben Gastronomie und Kultur, der zentrale Frequenzbringer, um unsere Zentren attraktiv und lebenswert zu gestalten. Unser Ziel ist es, die urbanen Räume unserer Städte so zu gestalten, dass sie gleichermaßen wirtschaftlich lebendig, ökologisch nachhaltig und sozial inklusiv sind. Daran müssen wir mit der Kraft aller Akteure arbeiten.

Mit unseren neun Handlungsfeldern möchten wir die konstruktive Diskussion zwischen den innerstädtischen Akteuren, der Verwaltung und Politik, den Investorinnen und Investoren sowie Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzern fördern und zu einer konsensuellen und wirtschaftsfreundlichen Stadtentwicklung beitragen.

Das Positionspapier steht Ihnen als Download zur Verfügung.

Mit mehr als 2,65 Millionen Quadratmetern hat die Verkaufsfläche im stationären Einzelhandel in OWL einen neuen Höchststand erreicht. Die Zahl der Handelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von mehr als 500 Quadratmetern ist von 2017 von 1.509 auf 1.558 aktuell gestiegen. Das geht aus dem Handelsreport OWL 2022/2023 hervor, den die Industrie- und Handelskammern Ostwestfalen zu Bielefeld und Lippe zu Detmold sowie der Handelsverband Ostwestfalen-Lippe e. V. zum dritten Mal veröffentlicht haben.

Wachstumstreiber sind die Betriebe in der Branche Nahrungs- und Genussmittel sowie Fachmärkte mit einem Verkaufsflächenwachstum per Saldo von plus 26.000 Quadratmetern und hier im Speziellen Nonfood-Discounter und Drogeriemärkte.

Der Handelsreport dokumentiert die aktuellen Strukturen sowie die wesentlichen Kennzahlen des Einzelhandels in Ostwestfalen-Lippe.

Digitalisierungsatlas Handel

Der im Auftrag des Wirtschaftsministeriums NRW von der IFH Köln erstellte Digitalisierungsatlas für NRW bietet eine praktische Übersicht von funktionierenden Einzelhandelskonzepten für unterschiedliche Zielgruppen.

Handelsszenarien NRW 2030

In der zweiten Studie Handelsszenarien NRW 2030 der IFH Köln wird der Blick in die Zukunft gewagt: Wie könnte sich der Handel in den nächsten Jahren entwickeln? In denkbaren Zukunftsszenarien werden für die Handelslandschaft NRWs Handlungsempfehlungen aufgezeigt.

Die dritte Dimension des Einzelhandels

Die IHK NRW - der Zusammenschluss der 16 Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen hat in Kooperation mit dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand in der Pilotstudie Handel³ - Die dritte Dimension des Einzelhandels den Beitrag des Einzelhandels für das Gemeinwohl erstmalig untersucht.

NRW-weit wurden in 16 unterschiedlich großen Modellstädten Einzelhändler schriftlich befragt. Außerdem gab es persönliche Interviews mit Händlern, Spenden- und Sponsoring-Empfängern vor Ort und über 1.000 Verbraucherbefragungen. Hinterfragt wurden das finanzielle und ehrenamtliche Engagement sowie Sachleistungen. Die Studie finden Sie hier.

IHK-ibi-Handelsstudie - 2020

Die Untersuchung Der deutsche Einzelhandel 2020 beleuchtet den digitalen Status quo des deutschen Einzelhandels. 49 Prozent der befragten Händler verkaufen ihre Produkte ausschließlich stationär. 37 Prozent sind sowohl stationär als auch online unterwegs und 14 Prozent sind als reine Online-Händler aktiv. Dennoch muss der Handel die Chancen der Digitalisierung nutzen und sich den Herausforderungen stellen. Die Anpassung des klassischen Geschäftsmodell an die Digitalisierungsstrategie bleibt die große Aufgabe des stationären Einzelhandels.

Zum fünften Mal wurde in Bielefeld die bundesweite Passantenbefragung "Vitale Innenstädte" durchgeführt. Zusammen mit dem Handelsverband Ostwestfalen-Lippe e.V. und Bielefeld Marketing hat die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld Passanten-Interviews in der Bielefelder Innenstadt geführt und dabei u.a. nach der Attraktivität, der Erreichbarkeit und dem Warenangebot der Innenstadt gefragt.

Ergebnisse Vitale Innenstädte 2022
 

Wer im Internet mit seinem Unternehmen präsent ist und dort Informationsdienste, Waren oder Dienstleistungen anbietet, muss eine Vielzahl von rechtlichen Vorschriften beachten. Andernfalls besteht die Gefahr, dass ein Unternehmer für ihn rechtlich nachteilige Handlungen vornimmt oder sogar abgemahnt werden kann.

Grundinformationen zum Internetrecht enthalten unsere Merkblätter.

Der Leitfaden "Go Online" bietet konkrete Hilfestellungen für die Händler und gibt Antworten auf die folgenden Fragen. Wie realisiert man einen Internetauftritt? Wie installiert man einen Onlineshop? Wie umgeht man rechtliche Stolperfallen im Internet?

Der E-Commerce-Leitfaden von IHK NRW bietet Hilfestellung bei der rasanten Entwicklung des E-Commerce. Anbieter, die über einen Onlineshop nachdenken, bekommen einen Überblick, welche Möglichkeiten sich bieten. Der Leitfaden gibt aber auch Anregungen für die Gestaltung der Internetseite sowie Tipps für den Umgang mit den sozialen Medien.

Der Ratgeber steht Ihnen als Download zur Verfügung.

Das Informationsblatt enthält Informationen zu den steuerlichen Anforderungen an Registrierkassen und erläutert die neuen Vorgaben zur Belegausgabe und der Verwendung einer zertifizierten Sicherheitseinrichtung (tSE). 

Bei Betriebsprüfungen legen die Finanzbehörden verstärkt ihren Fokus auf Registrierkassen bzw. Kassensysteme und überprüfen genau die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung, insbesondere bei bargeldintensiven Betrieben wie z. B. Gaststätten und Einzelhandel. Leider schließt das Gros der Kassenprüfungen mit Beanstandungen ab. Das führt in der Regel zu Hinzuschätzungen. Sie können eine Höhe von 10 % des Jahresumsatzes plus Sicherheitszuschlag erreichen. Im schlimmsten Fall kann es zur Einleitung eines Strafverfahrens kommen. Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung haben sich insbesondere seit 2018 erheblich verschärft. Grund dafür sind verschiedene Vorschriften, wie z. B. die sogenannte Kassenrichtlinie, das Kassengesetz und weitere Verordnungen. Wichtig sind vor allem folgende Vorgaben:

Ab dem 1. Januar 2020 müssen grundsätzlich alle Kassen mit einer sog. zertifizierten elektronischen Sicherheitseinrichtung (tSE) ausgestattet werden.  Unternehmen haben durch eine sog. Nichtaufgriffsregelung bis zum 30.09.2020 ausreichend Zeit zur Anschaffung bzw. zur Implementierung einer tSE. Ab dem 1. Januar 2020 gilt eine Belegausgabepflicht für elektronische Kassen. Sie verpflichtet die Unternehmen zur sofortigen Ausstellung eines Kassenbons. Hierdurch wird die seit 2018 nunmehr gesetzlich geregelte Einzelaufzeichnungspflicht ergänzt: Jeder Verkaufsvorgang muss detailliert im elektronischen System aufgezeichnet – ein sogenannter Z-Bon reicht nicht aus!

2018 wurde auch die sog. Kassennachschau eingeführt. Prüfer der Finanzverwaltung dürfen unangekündigt die Kassenbuchführung überprüfen und Zugriff auf die Kasse verlangen. Erforderlich ist außerdem eine Verfahrensdokumentation. Diese muss auch die Organisationsunterlagen zum eingesetzten Kassensystem, wie z. B. Kassenfabrikat, Seriennummer, Einsatzzeiten, Programmieranleitungen etc. enthalten.

Wegen der besonderen Relevanz insbesondere bei bargeldintensiven Unternehmen wurden die wichtigsten Grundlagen einer ordnungsgemäßen Kassenführung sowohl bei elektronischen Kassen(systemen) als auch bei offenen Ladenkassen umfassend und praxisnah erläutert und mit den entsprechenden Quellenangaben (Links) versehen.

Das Infoblatt steht Ihnen als Download zur Verfügung.

Neuer Ausbildungsberuf: Kaufleute im E-Commerce (m/w/d)

Dieser  Ausbildungsberuf ist neu. Im Mittelpunkt stehen die digitalen Infrastrukturen des Onlinevertriebs, sowie deren technischen und rechtlichen Entwicklungen. Es geht um das Verständnis für das entsprechende Geschäftsmodell und den Unterschied zwischen Multichannel- und reinen Onlinehändlern. Weitere wichtige Punkte in der Ausbildung sind  Einkauf, Marketing, Logistik und IT und wie diese zueinander stehen.