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Das Hinweisgeberschutzgesetz bezweckt den Schutz natürlicher Personen, die Missstände oder Verstöße gegen Straftaten melden, die sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit beobachtet haben. Diese Whistleblower bzw. Hinweisgebenden sollen vor Repressalien wie Abmahnung, Nichtbeförderung oder Mobbing geschützt werden. Gleichzeitig werden öffentliche und private Organisationen sowie Behörden verpflichtet, sichere Kanäle für die Meldung etwaiger Missstände einzurichten.
Die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld hat als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine entsprechende Anlaufstelle geschaffen. Sie ist Ansprechpartnerin bei Hinweisen zu:
- Straftaten der Mitarbeitenden der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld und der ehrenamtlich tätigen Personen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit für die IHK stehen (zum Beispiel Betrug, Korruption, Unterschlagung, Untreue, Diebstahl, Verrat von Geschäftsgeheimnissen) sowie
- sonstigen Formen unzulässiger oder unredlicher Verhaltensweisen des oben genannten Personenkreises, die im Zusammenhang mit deren Tätigkeit für die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld stehen, sofern diese Verstöße Straf- oder Bußgeldbewährt sind.
Hinweisgebende können alle sein, die Informationen über Verstöße im beruflichen Kontext erlangen können (z.B. Mitarbeitende, ehrenamtlich Tätige, Praktikantinnen und Praktikanten).
Die Hinweisgeberstelle nimmt Meldungen absolut vertraulich entgegen. Sie gibt die Informationen ausschließlich in Absprache mit dem Hinweisgebenden an die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld weiter. Hinweise können auch anonym abgegeben werden. Eine Rückmeldung an den Hinweisgebenden erfolgt innerhalb von drei Monaten. In begründeten Fällen ist eine Rückmeldung in bis zu sechs Monaten möglich.
Die Hinweisgeberstelle ist nicht für allgemeine Beschwerden gedacht. Falls IHK-Mitglieder Beschwerden mitteilen wollen, sind in diesem Fall die direkten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zu kontaktieren.
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