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Der Abschnitt des Deutschen Schienennetzes zwischen Bielefeld und Hannover stellt aufgrund seines Ausbauzustands besonders zwischen Minden und Hannover schon seit Jahrzehnten einen limitierenden Faktor da. Er begrenzt u. a. durch die Anzahl der vorhandenen Gleise, die Verflechtung verschiedener Zuggattungen aus Personen- und Güterverkehr und den kurvigen Streckenverlauf die Anzahl der möglichen Zugfahrten und auch die mögliche Maximalgeschwindigkeit einzelner Züge.
Im Rahmen der Planungen zum Integralen Taktfahrplan, auch Deutschlandtakt genannt, rückt dieser Flaschenhals nun wieder bundesweit in den Fokus.
Die IHK Ostwestfalen forderte bereits im Positionspapier „Mobilität ist Zukunft“ aus dem Jahr 2017, den Schienenverkehr, und zwar sowohl Personennah- und –fernverkehr als auch den Schienengüterverkehr zu stärken. Die dort genannten Punkte stellen die Wichtigkeit eines leistungsfähigen Schienenverkehrs für Ostwestfalens in hohem Maße international agierende Wirtschaft heraus. Insbesondere die Strecke zwischen Minden und Hannover stellt dabei schon seit vielen Jahrzehnten einen Engpass dar, der sich nicht nur auf die Region sondern bundesweit nachteilig auswirkt.
Das Positionspapier bezog sich auf die im Bundesverkehrswegeplan genannten Projekte und geht daher noch von einem vierspurigen Ausbau der Bestandsstrecke aus. Erst später wurde zwecks Zeitersparnis der Neubau einer Strecke zwischen Bielefeld bzw. Herford und Hannover vorgeschlagen.
Das Parlament der ostwestfälischen Wirtschaft, die Vollversammlung der IHK Ostwestfalen, hat am 05.06.2023 ein aktuelles Positionspapier zum Bahnprojekt Hannover - Bielefeld beschlossen. Das Positionspapier zum Bahnprojekt Hannover - Bielefeld finden Sie hier.
Um die Projektplaner in die Lage zu versetzen, bei der Trassenplanung Gewerbestandorte zu vermeiden, stellt die IHK die Infos dazu der Deutschen Bahn zur Verfügung. Dabei handelt es sich um reine geographische Standortinformationen ohne weitere Unternehmensdaten. Die Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO iVm § 3 DSG NRW iVm § 1 IHKG.
Alle Details zur Streckenplanung finden Sie im Planungsdialog der Bahn zu diesem Projekt.
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