Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


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Standortpolitik im Interesse von Ostwestfalen

Mitgliederbeteiligungsverfahren

Das IHK-Beteiligungsportal gibt Ihnen als Mitgliedsunternehmen der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld die Möglichkeit, sich über aktuelle Gesetzgebungsvorhaben, raumbedeutsame Planungen, Bauleitpläne und wirtschaftspolitische Themen zu informieren und Ihre Anmerkungen hierzu unkompliziert an die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld weiterzuleiten. Die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld wägt anschließend die eingegangenen Rückmeldungen ab und positioniert sich dem Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft folgend.

Das digitale Mitgliederbeteiligungsportal der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld stärkt die Transparenz der IHK-Arbeit und die Partizipation der Mitgliedsunternehmen. Eine frühzeitige Beteiligung erhöht zudem die Chance einer angemessenen Berücksichtigung der Belange der gewerblichen Wirtschaft. Als Träger öffentlicher Belange wird die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld bei regionalen Planungsverfahren zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert, in denen sie die Interessen der Gesamtwirtschaft abwägend und ausgleichend vertritt. Gegenüber Politik und Verwaltung äußert sich die IHK zur Vertretung des Gesamtinteresses der regionalen Wirtschaft auch zu Gesetzes- und Regulierungsvorhaben. Dabei tragen die Argumente und Anregungen unserer Mitgliedsunternehmen zur Optimierung unserer Stellungnahmen und Positionen bei. Das Online-Formular zur Mitgliederbeteiligung finden Sie weiter unten.

Aktuelle Mitgliederbeteiligungsverfahren:

Mitgliederbeteiligungsportal

Wir freuen uns über Ihre unternehmensrelevanten Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte. Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun. Alle nachfolgenden Felder, die mit einem * markiert sind, sind Pflichtfelder.