Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


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Informationen zur Sachkundeprüfung
Informationen zur Sachkundeprüfung
Geprüfte/r Fachfrau /-mann Versicherungsvermittlung IHK

1. Sachkundenachweis

Wer zukünftig gewerbsmäßig Versicherungen vermitteln möchte, muss grundsätzlich im Rahmen des Erlaubnisverfahrens gemäß § 34 d GewO die erforderliche Sachkunde nachweisen.

Soweit nicht eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachgewiesen werden kann, muss für den Sachkundenachweis die Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Fachfrau/-mann für Versicherungsvermittlung IHK erfolgreich abgelegt werden. Für die Durchführung der Sachkundeprüfung sind die Industrie- und Handelskammern zuständig.

 

2. Gleichgestellte Berufsqualifikationen

Von der Sachkundeprüfung befreit sind all die Gewerbetreibenden, die eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachweisen können. Der Gesetzgeber hat mit § 5 VersVermV einen abschließenden Katalog von Berufsqualifikationen (und deren Nachfolgeberufe) geschaffen. Teilweise ist zusätzlich zu dem Abschluss der Nachweis der Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder -beratung erforderlich. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, muss keine Sachkundeprüfung ablegen. Andere Fortbildungen oder Abschlüsse können nicht anerkannt werden.

 

3. Befreiung von der praktischen Prüfung

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, sich von der praktischen Prüfung befreien zu lassen. Diese Möglichkeiten sind im § 4 Abs. 5 VersVermV.

 

4. Prüfungstermine und Anmeldung

Die Anmeldung zur Sachkundeprüfung kann ausschließlich online erfolgen und wird in der Regel 6 Wochen vor dem Termin freigeschaltet. Sie können sich im Vorfeld zu jederzeit ein entsprechendes Zugangskonto anlegen. Die praktische Prüfung findet in der Regel am Tag nach der schriftlichen Prüfung statt. Die Anmeldung kann bis 25 Tage vor dem Prüfungstermin erfolgen, solange noch Plätze zur Verfügung stehen.

Prüfungstermine 2024

Schriftlicher Teil

Praktischer Teil

Anmeldung ab

Anmelde-
schluss

14.03.2024

15.03.2024

01.02.2024

18.02.2024

11.04.2024

12.04.2024

29.02.2024

17.03.2024

06.06.2024

07.06.2024

25.04.2024

12.05.2024

11.07.2024

12.07.2024

29.05.2024

16.06.2024

12.09.2024

13.09.2024

01.08.2024

18.08.2024

10.10.2024

11.10.2024

29.08.2024

15.09.2024

07.11.2024

08.11.2024

02.10.2024

13.10.2024

Sollten Sie keinen passenden Termin in Bielefeld finden, finden Sie auf der Internetseite vom Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. die bundeseinheitlichen Termine.

 

5. Gebühren

Der Gebührentarif der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld sieht für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung ab sofort folgende Gebührentatbestände vor:

  • Vollprüfung (schriftlich und praktisch):          450 Euro
  • Teilprüfung (nur schriftlich):                           353 Euro
  • Teilprüfung (nur praktisch):                            255 Euro

Bitte beachten Sie unsere geltenden Stornogebühren

  • Bei Rücktritt von der Prüfung vor dem Anmeldeschluss wird keine Stornogebühr erhoben
  • Bei Rücktritt von der Prüfung nach dem Anmeldeschluss wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.
  • Bei Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 70 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.

 

6. Inhalt und Ablauf der Prüfung

Die Sachkundeprüfung zur/zum Fachfrau/-mann für Versicherungen IHK besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.

Im schriftlichen Prüfungsteil soll anhand von praxisbezogenen Aufgaben nachgewiesen werden, dass der Teilnehmer die versicherungsfachlichen und rechtlichen Kenntnisse erworben hat und anwenden kann. Der Prüfungsteil besteht aus fünf Sachgebieten, die sich auf zwei Prüfungsteile verteilen (§ 2 Absatz 1 Nr.1 VersVermV).

Die schriftliche Prüfung dauert 160 Minuten und findet als PC-Prüfung statt. Folgende Fragetypen sind möglich:

-Einfachwahlaufgaben (Single Choice) – eine Antwort ist richtig

-Mehrfachwahlaufgaben (Multiple Choice) – mehrere Antworten sind richtig

-Kurzantwortaufgaben - ein Rechenergebnis oder Datum ist einzutragen

Um einen Eindruck vom Aussehen und den Funktionen des Prüfungsprogramm zu erhalten, gibt es eine Demo-Version der Prüfung. Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine Demonstration des Prüfungsprogramms handelt und die Fragen inhaltlich nicht regelmäßig geprüft und aktualisiert werden!

Zum praktischen Prüfungsteil wird zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat und sich innerhalb von zwei Jahren, beginnend ab dem Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils, zum praktischen Prüfungsteil anmeldet und diesen ablegt. Die praktische Prüfung kann innerhalb dieser zwei Jahre beliebig oft wiederholt werden.

Im praktischen Prüfungsteil wird ein Kundengespräch in Form eines Rollenspiels simuliert. Als Grundlage dient eine der zwölf Fallvorgaben, die der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) veröffentlicht hat. Nach einer Vorbereitungszeit beraten Sie in einem 20-minütigem Gespräch einen Alltagskunden, der von einem Prüfer gespielt wird. Ziel des Gesprächs ist es, eine kundengerechte Lösung zu entwickeln und anzubieten.

Es kann zwischen zwei Sachgebieten gewählt werden:

  • Vorsorge- umfasst die Sparten Lebens-, private Renten-, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Sach- und Vermögensversicherung – umfasst die Sparten Haftpflicht-, Kraftfahrt-, verbundene Hausrat-, verbundene Gebäude-, und Rechtsschutzversicherung.

 

7. Prüfungsvorbereitung

Die Art und Weise der Prüfungsvorbereitung ist jedem Prüfungsteilnehmer selbst überlassen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat in Zusammenarbeit mit einem Expertengremium einen Rahmenplan zur Sachkundeprüfung entwickelt, der für die alle Teilnehmer maßgeblichen Lerninhalte und -ziele verbindlicher und transparenter machen soll. Er dient Ausbildern, Prüfern und Prüfungskandidaten als Leitfaden.

Weitere Informationen sind ebenfalls auf der Internetseite vom Bildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. zu finden.

Für die Suche nach Anbietern von Vorbereitungslehrgängen für IHK-Sachkundeprüfungen steht im Internet unter anderem das Weiterbildungs-Informationssystem (WIS) der IHKS zur Verfügung. Die dortigen Zusammenstellungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen weder eine Empfehlung dar, noch ist damit eine qualitative oder inhaltliche Bewertung verbunden.