Die Grundqualifikation dient der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr und der allgemeinen beruflichen Fähigkeiten des Fahrers/der Fahrerin durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse, sie werden jeweils bezogen auf bestimmte Fahrerlaubnisklassen erworben. Die Pflicht zur Grundqualifikation besteht für Fahrerinnen und Fahrer, die im Personenverkehr eingesetzt werden, seit dem 10.09.2008 und für Fahrerinnen und Fahrer, die im Güterverkehr eingesetzt werden, ab dem 10.09.2009. Die Qualifikation kann in Form einer Grundqualifikation oder einer beschleunigten Grundqualifikation erworben werden.
Grundqualifikation
Für die Grundqualifikationsprüfung ist kein Vorbereitungslehrgang vorgeschrieben. Die Prüfung umfasst eine
- theoretische Prüfung von 240 Minuten Dauer bestehend zu jeweils gleichen Teilen aus Multiple-Choice Fragen, Fragen mit direkter Antwort, Erörterung einer Praxissituation) und einer
- praktischen Prüfung von 210 Minuten Dauer bestehend aus
- einer Fahrprüfung auf Straßen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften, Schnellstraßen und Autobahnen von 120 Minuten Dauer,
- einem praktischen Prüfungsteil, der sich aus den Prüfungssachgebieten ergibt von 30 Minuten Dauer sowie
- der Bewältigung kritischer Fahrsituationen von 60 Minuten Dauer auf einem besonderen Gelände oder leistungsfähigen Simulator.
Die Grundqualifikation kann auch erworben werden durch den Abschluss einer Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen:
- „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“ (Güter- und Personenverkehr) oder
- „Fachkraft im Fahrbetrieb“ (nur Personenverkehr) oder
- einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. Dazu zählen derzeit die Ausbildungsberufe „Straßenwärter“ und „Werkfeuerwehrmann“ (jeweils Güterverkehr).
Der Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnis ist keine gesetzliche Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung.
Unterrichts- und Prüfungsanforderungen in besonderen Fällen
Quereinsteiger: | Inhaber einer Fachkundeprüfung für den Straßenpersonen oder Güterkraftverkehr auf der Grundlage der VO (EG) Nr. 1071/2009 sind von der theoretischen Prüfung insoweit befreit, als der Prüfungsgegenstand der Grundqualifikation bereits Gegenstand der Prüfung nach den Berufszugangsverordnungen ist. Die Dauer der theoretischenPrüfung verkürzt sich von 240 Minuten auf 170 Minuten. |
Umsteiger: | Fahrer, die im Güter- oder Personenverkehr die Grundqualifikation erworben haben, können bei Ausweitung Ihrer Tätigkeit auf den jeweils anderen Bereich von der theoretischen und praktischen Prüfung insoweit befreit werden, als der Prüfungsgegenstand auch von der bereits absolvierten Prüfung umfasst ist. Die Dauer der theoretischen Prüfung verkürzt sich von 240 Minuten auf 110 Minuten. Hinweis: Der Besitz der Klasse BE mit der Schlüsselzahl 79.06 erfüllt seit dem 2. Dezember 2020 nicht mehr die Voraussetzung zur Umsteigerprüfung Personenverkehr. |
Hinweis:
Mit dem Bestehen der Prüfung „Grundqualifikation“ geht nicht die Anerkennung oder Gleichstellung mit einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf (z.B. Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb) einher. Die Prüfung zum Nachweis der Grundqualifikation entspricht nicht der Prüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gemäß dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Beschleunigte Grundqualifikation
Sie setzt den vorherigen Erwerb der jeweiligen Fahrerlaubnis nicht voraus und umfasst eine
- Schulung von 140 Stunden zu je 60 Minuten (incl. 10 Fahrstunden á 60 Minuten) bei einer anerkannten Ausbildungsstätte und
- eine theoretische Prüfung von 90 Minuten bei einer IHK.
Unterrichts- und Prüfungsanforderungen in besonderen Fällen
Quereinsteiger: | Inhaber einer Fachkundeprüfung für den Straßenpersonen- oder Güterkraftverkehr sind von der Teilnahme am Unterricht und der Prüfung insoweit befreit, als der Prüfungsgegenstand der Grundqualifikation bereits Gegenstand der Prüfung nach den Berufszugangsverordnungen sind. Die Dauer der Teilnahme am Unterricht verkürzt sich von 140 Stunden auf 96 Stunden á 60 Minuten incl. 10 Fahrstunden á 60 Minuten. Die Dauer der theoretischen Prüfung verkürzt sich von 90 Minuten auf 60 Minuten. |
Umsteiger: | Fahrer, die bereits im Güter- oder Personenverkehr die Grundqualifikation erworben haben, können bei Ausweitung Ihrer Tätigkeit auf einen anderen Bereich die Unterrichtsdauer von 140 Stunden á 60 Minuten auf 35 Stunden incl. 2,5 Fahrstunden á 60 Minuten verkürzen. Sie können von der theoretischen Prüfung insoweit befreit werden, als der Prüfungsgegenstand auch von der bereits absolvierten Prüfung umfasst ist. Die Dauer der theoretischen Prüfung verkürzt sich von 90 Minuten auf 45 Minuten. Hinweis: Der Besitz der Klasse BE mit der Schlüsselzahl 79.06 erfüllt seit dem 2. Dezember 2020 nicht mehr die Voraussetzung zur Umsteigerprüfung Personenverkehr. |
Die Prüfung der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation wird bei der für den Wohnsitz des Bewerbers/in zuständigen IHK abgelegt.
Hinweis: