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Glücksspiel
Informationen zu Sachkundenachweis und Unterrichtung
Informationen zu Sachkundenachweis und Unterrichtung

1. Ausgangssituation

Am 1. Juli 2021 ist der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV) bundesweit in Kraft getreten. Für Spielhallen wird ein neuer Sachkundenachweis eingeführt.

Mit dem neuen GlüStV erfolgt eine umfassende Neuregulierung des Glücksspiels in Deutschland (Spielhallen, Sportwetten, Online-Glücksspiel und andere).

Für Spielhallen enthält er eine wichtige Neuregelung, denn eine Öffnungsklausel (§ 29 Abs. 4 GlüStV) ermöglicht den Bundesländern den Weiterbetrieb bestehender Spielhallen im baulichen Verbund (Mehrfachspielhallen).

Das Land NRW hat die Öffnungsklausel genutzt, so dass Mehrfachspielhallen weiterbetrieben werden können, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

1. Zertifizierung der Spielhalle

2. Sachkundenachweis des Betreibers und der Spielhallenleitung

3. Besondere Schulung des Personals

Auch Einzelspielhallen, die einen geringeren Mindestabstand zwischen Spielhallen von 350 Metern unterschreiten, können in NRW weiterbetrieben werden, wenn sie diese Voraussetzungen erfüllen.

Die Zuständigkeit für den Sachkundenachweis wurde den Industrie- und Handelskammern in NRW übertragen. Die Einzelheiten regelt die Sachkundenachweis- und Schulungsverordnung für Spielhallen vom 6. Oktober 2021 (SuSchVO), die am 15.10.2021 in Kraft getreten ist.

 

2. Prüfungstermine und Anmeldung

Die Anmeldung zur Sachkundeprüfung kann ausschließlich online erfolgen. Die Anmeldung wird 6 Wochen vor dem ersten Unterrichtungstag freigeschaltet und kann bis 15 Tage vor dem ersten Unterrichtungstermin erfolgen, solange noch Plätze zur Verfügung stehen. Die Teilnehmer erhalten nach der Anmeldung eine Email, die innerhalb von 24 Stunden durch Anklicken des Links bestätigt werden muss.

Prüfungstermine 2024

Unterrichtungs-
termine

Anmeldebeginn

Anmeldeschluss

07.05./08.05.2024

26.03.2024

22.04.2024

19.11./20.11.2024

08.10.2024

04.11.2024

Eine Abmeldung kann ausschließlich schriftlich per Email erfolgen.

 

3. Gebühren

Der Gebührentarif der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld sieht für die Teilnahme an der Unterrichtung mit anschließender Sachkundeprüfung eine Gebühr in Höhe von 290 Euro vor.

Bitte beachten Sie unsere geltenden Stornogebühren

  • Bei Rücktritt von der Prüfung vor dem Anmeldeschluss wird keine Stornogebühr erhoben
  • Bei Rücktritt von der Prüfung nach dem Anmeldeschluss wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.
  • Bei Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 70 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.

 

4. Inhalt und Ablauf der Unterrichtung und Sachkundeprüfung

Der Sachkundenachweis besteht aus einer zweitätigen Unterrichtung (14 Unterrichtungsstunden zu je 45 Minuten) mit anschließender Prüfung. Die Unterrichtung umfasst die fachspezifischen Rechte, Pflichten und Befugnisse folgender Rechts- und Sachgebiete:

  • Recht der Gewerbeordnung und Recht der Spielverordnung
  • Spielhallenrecht des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Jugendschutz
  • Prävention und Spielerschutz
  • Datenschutz und Aufzeichnungspflichten

Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung. Diese dauert 60 Minuten und besteht aus 30 Fragen, die sich gleichmäßig auf die oben genannten Rechts- und Sachgebiete verteilen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn

  1. Insgesamt von den 30 Fragen mindestens 21 richtig beantwortet sind,
  2. Von den Fragen zu dem Rechts- und Sachgebiet 1 bis 4 mindestens vier Fragen richtig beantwortet sind
  3. Von den Fragen zu den Rechts- und Sachgebiet 5 mindestens drei Fragen richtig beantwortet sind.

Nach der Teilnahme an der Unterrichtung und bestandenen Prüfung erhält die zu prüfende Person eine Bescheinigung. Die nicht bestandene Prüfung darf nach einer erneuten Unterrichtung beliebig oft wiederholt werden.

 

5. Prüfungsvorbereitung

Die Art und Weise der Prüfungsvorbereitung ist jedem Prüfungsteilnehmer selbst überlassen.