Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


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Glücksspiel
Informationen zu Sachkundenachweis und Unterrichtung
Glücksspiel

1. Ziel der Unterrichtung

Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis bedingt nur zur Aufstellung von Spielgeräten, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist.

Aufsteller ist, wer als Unternehmer oder Mitunternehmer Gewinn und Verlust der Spielgeräte trägt und das Gewerbe auf eigene Rechnung und unter eigener Verantwortlichkeit ausübt. Der Aufsteller der Spielgeräte benötigt persönlich eine Erlaubnis, die nicht übertragbar ist. Eine Erlaubnis ist zu untersagen, wenn der Antragsteller nicht durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Unterrichtung nachweist, dass er über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugendschutz unterrichtet worden ist.

Diesen Unterrichtungsnachweis hat jeder Automatenaufsteller sowie die mit der Aufstellung betrauten Angestellten vorzulegen.

Für die Durchführung der Unterrichtung nach § 33 c GewO sind die Industrie- und Handelskammern zuständig.

Wer vor dem 1. September 2013 bereits eine Erlaubnis nach § 33c GewO besaß, muss die Unterrichtung nicht absolvieren.

 

2. Unterrichtungstermine und Anmeldung

Die Anmeldung zur Unterrichtung nach § 33c GewO kann ausschließlich online erfolgen. Die Anmeldung wird 6 Wochen vor dem Termin freigeschaltet und kann bis 15 Tage vor dem Unterrichtungstermin erfolgen, solange noch Plätze zur Verfügung stehen. Die Teilnehmer erhalten nach der Anmeldung eine E-Mail, die innerhalb von 24 Stunden durch Anklicken des Links bestätigt werden muss.

Unterrichtungstermine 2025:

Termin

Anmeldebeginn

Anmeldeschluss

12.03.2025

29.01.2024

25.02.2025

05.05.2025

24.03.2025

20.04.2025

04.08.2025

23.06.2025

20.07.2025

08.12.2025

27.10.2025

23.11.2025

Eine Abmeldung von der Unterrichtung ist ausschließlich schriftlich per Email möglich.

 

3. Gebühren

Der Gebührentarif der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld sieht für die Teilnahme an der Unterrichtung eine Gebühr in Höhe von 225 Euro vor. Die Gebühr ist vor der Veranstaltung zu begleichen.

Bitte beachten Sie unsere geltenden Stornogebühren:

  • Bei Rücktritt von der Unterrichtung vor dem Anmeldeschluss wird keine Stornogebühr erhoben
  • Bei Rücktritt von der Unterrichtung nach dem Anmeldeschluss wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.
  • Bei Nichtteilnahme an der Unterrichtung wird eine Stornogebühr von 70 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.

 

4. Details zum Termin

Die Unterrichtung beginnt pünktlich um 10 Uhr und die Teilnahme ist nur vorher registrierten Teilnehmern möglich. Bei Verspätungen können Sie leider nicht mehr zugelassen werden und müssen an einem anderen Termin teilnehmen. Dadurch entstehen Ihnen Stornogebühren in Höhe von 70 Prozent der fälligen Gebühr. Wir bitten Sie daher um pünktliches Erscheinen.

Die Unterrichtungsdauer beträgt sechs Stunden. Es ist eine Pause vorgesehen. Sie erhalten die Bescheinigung über die Teilnahme nur, wenn Sie die gesamte Unterrichtung ununterbrochen anwesend und aufmerksam sind. Diese Bescheinigung erhalten Sie im Anschluss an die Unterrichtung.