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Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis bedingt nur zur Aufstellung von Spielgeräten, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist.
Aufsteller ist, wer als Unternehmer oder Mitunternehmer Gewinn und Verlust der Spielgeräte trägt und das Gewerbe auf eigene Rechnung und unter eigener Verantwortlichkeit ausübt. Der Aufsteller der Spielgeräte benötigt persönlich eine Erlaubnis, die nicht übertragbar ist. Eine Erlaubnis ist zu untersagen, wenn der Antragsteller nicht durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Unterrichtung nachweist, dass er über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugendschutz unterrichtet worden ist.
Diesen Unterrichtungsnachweis hat jeder Automatenaufsteller sowie die mit der Aufstellung betrauten Angestellten vorzulegen.
Für die Durchführung der Unterrichtung nach § 33 c GewO sind die Industrie- und Handelskammern zuständig.
Wer vor dem 1. September 2013 bereits eine Erlaubnis nach § 33c GewO besaß, muss die Unterrichtung nicht absolvieren.
Die Anmeldung zur Unterrichtung nach § 33c GewO kann ausschließlich online erfolgen. Die Anmeldung wird 6 Wochen vor dem Termin freigeschaltet und kann bis 15 Tage vor dem Unterrichtungstermin erfolgen, solange noch Plätze zur Verfügung stehen. Die Teilnehmer erhalten nach der Anmeldung eine E-Mail, die innerhalb von 24 Stunden durch Anklicken des Links bestätigt werden muss.
Unterrichtungstermine 2025:
Termin | Anmeldebeginn | Anmeldeschluss |
12.03.2025 | 29.01.2024 | 25.02.2025 |
05.05.2025 | 24.03.2025 | 20.04.2025 |
04.08.2025 | 23.06.2025 | 20.07.2025 |
08.12.2025 | 27.10.2025 | 23.11.2025 |
Eine Abmeldung von der Unterrichtung ist ausschließlich schriftlich per Email möglich.
Der Gebührentarif der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld sieht für die Teilnahme an der Unterrichtung eine Gebühr in Höhe von 225 Euro vor. Die Gebühr ist vor der Veranstaltung zu begleichen.
Bitte beachten Sie unsere geltenden Stornogebühren:
Die Unterrichtung beginnt pünktlich um 10 Uhr und die Teilnahme ist nur vorher registrierten Teilnehmern möglich. Bei Verspätungen können Sie leider nicht mehr zugelassen werden und müssen an einem anderen Termin teilnehmen. Dadurch entstehen Ihnen Stornogebühren in Höhe von 70 Prozent der fälligen Gebühr. Wir bitten Sie daher um pünktliches Erscheinen.
Die Unterrichtungsdauer beträgt sechs Stunden. Es ist eine Pause vorgesehen. Sie erhalten die Bescheinigung über die Teilnahme nur, wenn Sie die gesamte Unterrichtung ununterbrochen anwesend und aufmerksam sind. Diese Bescheinigung erhalten Sie im Anschluss an die Unterrichtung.