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Wer einen gastronomischen Betrieb eröffnen und alkoholische Getränke ausschenken will, muss dem Ordnungsamt nachweisen, dass er/sie über lebensmittelrechtliche Vorschriften und Hygienebestimmungen unterrichtet ist (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz). Hierzu gehören auch Trinkhallen, Imbissstuben und Kantinen. Die Erlaubnis ist personen-, betriebsart- und raumbezogen und nicht übertragbar.
Die Unterrichtung im Gaststättengewerbe soll sicherstellen, dass der Gewerbetreibende mit den Grundzügen der wichtigsten Vorschriften im Lebensmittel- und Hygienerecht als vertraut gelten kann. Werden die Vorschriften nicht beachtet, können Bußgelder fällig werden. Auch der Entzug einer Erlaubnis ist möglich. Wer die lebensmittelrechtlichen Vorschriften befolgt, muss bei Kontrollen durch die Überwachungsämter keine Beanstandungen oder Bußgelder befürchten.
Für die Durchführung der Unterrichtung sind die Industrie- und Handelskammern zuständig.
Eine Teilnahmebestätigung erhält nur, wer an der gesamten Unterrichtung teilgenommen hat.
Wer eine Abschlussprüfung in einem gastronomischen Ausbildungsberuf bestanden hat, erhält mit dem IHK-Prüfungszeugnis eine Bescheinigung für das Ordnungsamt und ist von der Unterrichtung befreit. So brauchen zum Beispiel Köche, Restaurantfachleute oder Absolventen im Lebensmittelhandwerk (Bäcker, Fleischer, Konditoren) nicht an der Unterrichtung teilnehmen. Eine abschließende Auflistung finden sie hier.
Die Anmeldung zur Gastwirteunterrichtung kann ausschließlich online erfolgen. Die Anmeldung wird 6 Wochen vor der Unterrichtung freigeschaltet und kann bis 15 Tage vor dem Unterrichtungstermin erfolgen, solange noch Plätze zur Verfügung stehen. Die Teilnehmer erhalten nach der Anmeldung eine E-Mail, die innerhalb von 24 Stunden durch Anklicken des Links bestätigt werden muss.
Unterrichtungstermine 2024:
Termin | Ort | Anmelde-beginn | Anmelde- |
05.02.2024 | Bielefeld | 21.12.2023 | 21.01.2024 |
19.02.2024 | Paderborn | 08.01.2024 | 04.02.2024 |
11.03.2024 | Bielefeld | 29.01.2024 | 25.02.2024 |
25.03.2024 | Paderborn | 12.02.2024 | 10.03.2024 |
22.04.2024 | Bielefeld | 11.03.2024 | 07.04.2024 |
06.05.2024 | Paderborn | 25.03.2024 | 21.04.2024 |
27.05.2024 | Paderborn | 15.04.2024 | 12.05.2024 |
17.06.2024 | Paderborn | 06.05.2024 | 02.06.2024 |
01.07.2024 | Bielefeld | 21.05.2024 | 16.06.2024 |
12.08.2024 | Bielefeld | 01.07.2024 | 28.07.2024 |
19.08.2024 | Paderborn | 08.07.2024 | 04.08.2024 |
09.09.2024 | Bielefeld | 29.07.2024 | 25.08.2024 |
16.09.2024 | Paderborn | 05.08.2024 | 01.09.2024 |
07.10.2024 | Bielefeld | 26.08.2024 | 22.09.2024 |
28.10.2024 | Paderborn | 16.09.2024 | 13.09.2024 |
11.11.2024 | Bielefeld | 30.09.2024 | 27.10.2024 |
25.11.2024 | Paderborn | 14.10.2024 | 10.11.2024 |
09.12.2024 | Bielefeld | 28.10.2024 | 24.11.2024 |
Eine Abmeldung von der Prüfung ist ausschließlich schriftlich per E-Mail möglich.
Der Gebührentarif der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld sieht für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung eine Gebühr in Höhe von 90 Euro vor. Die Gebühr ist vor der Veranstaltung zu begleichen.
Bitte beachten Sie unsere geltenden Stornogebühren
Die Unterrichtung beginnt pünktlich um 10 Uhr und die Teilnahme ist nur vorher registrierten Teilnehmern möglich. Bei Verspätungen können Sie leider nicht mehr zugelassen werden und müssen an einem anderen Termin teilnehmen. Dadurch entstehen Ihnen Stornogebühren in Höhe von 70 Prozent der fälligen Gebühr. Wir bitten Sie daher um pünktliches Erscheinen.
Die Unterrichtungsdauer beträgt vier Stunden. Es ist eine Pause vorgesehen. Sie erhalten die Bescheinigung über die Teilnahme nur, wenn Sie die gesamte Unterrichtung ununterbrochen anwesend und aufmerksam sind. Diese Bescheinigung erhalten Sie im Anschluss an die Unterrichtung. Die Bescheinigung gilt auch für spätere Gaststätteneröffnungen im gesamten Bundesgebiet.
Die Teilnehmer erhalten zudem die Broschüre „Das 1x1 der Gastronomie“.
Die Unterrichtungssprache ist deutsch. Der Teilnehmer muss die deutsche Sprache so gut beherrschen, dass er die Unterrichtung verstehen und Fragen der Referenten beantworten kann. Sollten keine ausreichenden Deutschkenntnisse vorliegen und ein Dolmetscher benötigt werden, setzen Sie sich bitte vor dem Termin mit uns in Verbindung. Dies muss in der Planung berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie allerdings, dass wir keine Dolmetscher stellen. Diesen müssen Sie selber mitbringen. Sollten die Deutschkenntnisse nicht ausreichend sein, kann die Ausgabe der Bescheinigung aus diesem Grund verweigert werden.