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Grundsätzlich dürfen Arzneimittel nur in Apotheken in den Verkehr gebracht werden. Sie sind in der Regel erkennbar durch die Aufdrucke „apothekenpflichtig“ oder „verschreibungspflichtig“.
Außerhalb von Apotheken dürfen nur sog. „freiverkäufliche Arzneimittel“ vertrieben werden.
Welche Arzneimittel freiverkäuflich sind, ist im Einzelfall oft schwierig festzustellen; ein Anzeichen hierfür ist insbesondere das Fehlen der Vermerke „verschreibungspflichtig“ oder „apothekenpflichtig“ auf den Packungen. Einzelheiten ergeben sich aus:
Für den Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln bedarf es der Sachkenntnis des Unternehmers, einer von ihm mit der Leitung des Unternehmens oder einer mit dem Verkauf beauftragten Person; bei mehreren Betriebsstellen ist eine Person mit Sachkenntnis für jede Betriebsstelle erforderlich.
Die Erbringung eines Sachkundenachweises ist möglich durch:
Ohne Nachweis der Sachkenntnis können jedoch folgende freiverkäufliche Fertigarzneimittel verkauft werden, die
In § 10 der Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln findet man eine abschließende Liste, welche Prüfungszeugnisse über abgeleistete berufliche Ausbildungen als Nachweis der erforderlichen Sachkenntnis in Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln anerkannt sind.
Die Anmeldung zur Sachkundeprüfung kann ausschließlich online erfolgen. Die Anmeldung wird 6 Wochen vor dem Prüfungstermin freigeschaltet kann bis 15 Tage vor dem Prüfungstermin erfolgen, solange noch Plätze zur Verfügung stehen. Die Teilnehmer erhalten nach der Anmeldung eine Email, die innerhalb von 24 Stunden durch Anklicken des Links bestätigt werden muss.
Prüfungstermine 2024:
Prüfungstermin | Anmeldung ab: | Anmeldeschluss |
15.02.2024 | 04.01.2024 | 31.01.2024 |
21.03.2024 | 08.02.2024 | 06.03.2024 |
10.04.2024 | 29.02.2024 | 26.03.2024 |
23.05.2024 | 11.04.2024 | 08.05.2024 |
31.07.2024 | 19.06.2024 | 16.07.2024 |
21.08.2024 | 10.07.2024 | 06.08.2024 |
11.09.2024 | 31.07.2024 | 27.08.2024 |
09.10.2024 | 28.08.2024 | 24.09.2024 |
28.11.2024 | 17.10.2024 | 13.11.2024 |
Eine Abmeldung von der Prüfung ist ausschließlich schriftlich per Email möglich.
Der Gebührentarif der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld sieht für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung eine Gebühr in Höhe von 84 Euro vor.
Bitte beachten Sie unsere geltenden Stornogebühren
Die Prüfungsanforderungen ergeben sich aus § 4 der Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis in Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer ausreichende Kenntnisse und Fertigkeiten über das ordnungsgemäße Abfüllen, Abpacken, Kennzeichnen, Lagern und Inverkehrbringen von freiverkäuflichen Arzneimitteln sowie Kenntnisse über die für diese Arzneimittel geltenden Vorschriften besitzt.
Die Prüfung setzt sich zusammen aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Der schriftliche Teil besteht auf einem Aufgabensatz mit 50 Single-Choice-Aufgaben. Die Prüfungszeit zur Bearbeitung dieser Aufgaben beträgt 60 Minuten.
Im praktischen Teil der Prüfung müssen Drogen definiert werden (Erkennen der Droge, Benennung des Hauptinhaltsstoffes sowie des Hauptanwendungsgebietes). Für diesen Teil gibt es weitere 15 Aufgaben und die Prüfungszeit für die Bearbeitung dieser Aufgaben beträgt 15 Minuten.
Die gesamte Prüfungsdauer beträgt demnach 75 Minuten. Die Prüfung ist bestanden, wenn insgesamt mindestens 50 % der erreichbaren Punkte erreicht wurden.
Die nicht bestandene Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
Die Art und Weise der Prüfungsvorbereitung ist Ihnen überlassen.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung können Sie sich u.a. den Fragenkatalog „Freiverkäufliche Arzneimittel“ des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) bestellen. Dieser ist hier erhältlich. Der Fragenkatalog ist als begleitende Arbeitsunterlage gedacht, ohne damit eine anderweitige Vorbereitung ersetzen zu wollen.
Für die Suche nach Anbietern von Vorbereitungslehrgängen für IHK-Sachkundeprüfungen stehen im Internet unter anderem das Weiterbildungs-Informationssystem (WIS) der IHKS. Die dortigen Zusammenstellungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen weder eine Empfehlung dar, noch ist damit eine qualitative oder inhaltliche Bewertung verbunden.