Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


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Informationen zur Sachkundeprüfung
Informationen zur Sachkundeprüfung
Freiverkäufliche Arzneimittel

1. Geltungsbereich

Grundsätzlich dürfen Arzneimittel nur in Apotheken in den Verkehr gebracht werden. Sie sind in der Regel erkennbar durch die Aufdrucke „apothekenpflichtig“ oder „verschreibungspflichtig“.

Außerhalb von Apotheken dürfen nur sog. „freiverkäufliche Arzneimittel“ vertrieben werden.

Welche Arzneimittel freiverkäuflich sind, ist im Einzelfall oft schwierig festzustellen; ein Anzeichen hierfür ist insbesondere das Fehlen der Vermerke „verschreibungspflichtig“ oder „apothekenpflichtig“ auf den Packungen. Einzelheiten ergeben sich aus:

 

2. Wer benötigt einen Sachkundenachweis?

Für den Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln bedarf es der Sachkenntnis des Unternehmers, einer von ihm mit der Leitung des Unternehmens oder einer mit dem Verkauf beauftragten Person; bei mehreren Betriebsstellen ist eine Person mit Sachkenntnis für jede Betriebsstelle erforderlich.

Die Erbringung eines Sachkundenachweises ist möglich durch:

  • einschlägige Berufsausbildung oder
  • Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer

 

3. Wann ist für den Verkauf keine Sachkenntnis erforderlich?

Ohne Nachweis der Sachkenntnis können jedoch folgende freiverkäufliche Fertigarzneimittel verkauft werden, die

  • mit ihrem verkehrsüblichen deutschen Namen bezeichnet sind; in ihren Wirkungen allgemein bekannte Pflanzen oder -teile sowie Presssäfte aus frischen Pflanzen oder -teilen, sofern nur mit Wasser gelöst;
  • Mineral-, Heil- und Meerwasser und deren Salze in ihrem natürlichen Mischungsverhältnis oder ihre Nachbildungen sind;
  • als flüssige Verbandsstoffe nur zu ihrer Entkeimung mit nicht verschreibungspflichtigen Stoffen oder Zubereitungen versehen sind;
  • ausschließlich zum äußeren Gebrauch bestimmte Desinfektionsmittel sind.

 

4. Anerkennung anderer Nachweise

In § 10 der Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln findet man eine abschließende Liste, welche Prüfungszeugnisse über abgeleistete berufliche Ausbildungen als Nachweis der erforderlichen Sachkenntnis in Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln anerkannt sind.

 

5. Prüfungstermine und Anmeldung

Die Anmeldung zur Sachkundeprüfung kann ausschließlich online erfolgen. Die Anmeldung wird 6 Wochen vor dem Prüfungstermin freigeschaltet kann bis 15 Tage vor dem Prüfungstermin erfolgen, solange noch Plätze zur Verfügung stehen. Die Teilnehmer erhalten nach der Anmeldung eine Email, die innerhalb von 24 Stunden durch Anklicken des Links bestätigt werden muss.

Prüfungstermine 2024:

Prüfungstermin

Anmeldung ab:

Anmeldeschluss

15.02.2024

04.01.2024

31.01.2024

21.03.2024

08.02.2024

06.03.2024

10.04.2024

29.02.2024

26.03.2024

23.05.2024

11.04.2024

08.05.2024

31.07.2024

19.06.2024

16.07.2024

21.08.2024

10.07.2024

06.08.2024

11.09.2024

31.07.2024

27.08.2024

09.10.2024

28.08.2024

24.09.2024

28.11.2024

17.10.2024

13.11.2024

Eine Abmeldung von der Prüfung ist ausschließlich schriftlich per Email möglich.

 

6. Gebühren

Der Gebührentarif der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld sieht für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung eine Gebühr in Höhe von 84 Euro vor.

Bitte beachten Sie unsere geltenden Stornogebühren

  • Bei Rücktritt von der Prüfung vor dem Anmeldeschluss wird keine Stornogebühr erhoben
  • Bei Rücktritt von der Prüfung nach dem Anmeldeschluss wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.
  • Bei Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 70 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.

 

7. Inhalt und Ablauf der Prüfung

Die Prüfungsanforderungen ergeben sich aus § 4 der Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis in Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer ausreichende Kenntnisse und Fertigkeiten über das ordnungsgemäße Abfüllen, Abpacken, Kennzeichnen, Lagern und Inverkehrbringen von freiverkäuflichen Arzneimitteln sowie Kenntnisse über die für diese Arzneimittel geltenden Vorschriften besitzt.

Die Prüfung setzt sich zusammen aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.

Der schriftliche Teil besteht auf einem Aufgabensatz mit 50 Single-Choice-Aufgaben. Die Prüfungszeit zur Bearbeitung dieser Aufgaben beträgt 60 Minuten.

Im praktischen Teil der Prüfung müssen Drogen definiert werden (Erkennen der Droge, Benennung des Hauptinhaltsstoffes sowie des Hauptanwendungsgebietes). Für diesen Teil gibt es weitere 15 Aufgaben und die Prüfungszeit für die Bearbeitung dieser Aufgaben beträgt 15 Minuten.

Die gesamte Prüfungsdauer beträgt demnach 75 Minuten. Die Prüfung ist bestanden, wenn insgesamt mindestens 50 % der erreichbaren Punkte erreicht wurden.

Die nicht bestandene Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.

 

8. Prüfungsvorbereitung

Die Art und Weise der Prüfungsvorbereitung ist Ihnen überlassen.

Zur Vorbereitung auf die Prüfung können Sie sich u.a. den Fragenkatalog „Freiverkäufliche Arzneimittel“ des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) bestellen. Dieser ist hier erhältlich. Der Fragenkatalog ist als begleitende Arbeitsunterlage gedacht, ohne damit eine anderweitige Vorbereitung ersetzen zu wollen.

Für die Suche nach Anbietern von Vorbereitungslehrgängen für IHK-Sachkundeprüfungen stehen im Internet unter anderem das Weiterbildungs-Informationssystem (WIS) der IHKS. Die dortigen Zusammenstellungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen weder eine Empfehlung dar, noch ist damit eine qualitative oder inhaltliche Bewertung verbunden.