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Wer zukünftig gewerbsmäßig Finanzanlagen beraten oder vermitteln möchte, muss grundsätzlich im Rahmen des Erlaubnisverfahrens gemäß § 34 f GewO / § 34 h GewO die erforderliche Sachkunde nachweisen. Soweit nicht eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachgewiesen werden kann, muss für den Sachkundenachweis die Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Fachfrau/ -mann für Finanzanlagenvermittlung IHK“ erfolgreich abgelegt werden. Für die Durchführung der Sachkundeprüfung sind die Industrie- und Handelskammern zuständig.
Von der Sachkundeprüfung befreit sind all die Gewerbetreibenden, die eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachweisen können. Der Gesetzgeber hat mit § 4 FinVermV einen abschließenden Katalog von Berufsqualifikationen (und deren Nachfolgeberufe) geschaffen. Teilweise ist zusätzlich zu dem Abschluss der Nachweis der Berufserfahrung im Bereich der Anlagenberatung oder Anlagenvermittlung erforderlich. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, muss keine Sachkundeprüfung ablegen. Andere Fortbildungen oder Abschlüsse können nicht anerkannt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, sich von der praktischen Prüfung befreien zu lassen. Diese Möglichkeiten sind im § 3 Abs. 5 FinVermV.
Die Anmeldung zur Sachkundeprüfung kann ausschließlich online erfolgen. Die praktische Prüfung findet in der Regel am Freitag nach der schriftlichen Prüfung statt. Die Anmeldung wird 6 Wochen vor dem Prüfungstermin freigeschaltet kann bis 15 Tage vor dem Prüfungstermin erfolgen, solange noch Plätze zur Verfügung stehen. Die Teilnehmer erhalten nach der Anmeldung eine Email, die innerhalb von 24 Stunden durch Anklicken des Links bestätigt werden muss.
Prüfungstermine 2024
Schriftlicher Teil | Praktischer Teil | Anmelde- | Anmelde- |
27.03.2024 | 05.04.2024 | 14.02.2024 | 12.03.2024 |
24.07.2024 | keine praktische Prüfung, ausschließlich schriftliche Teilprüfung | 12.06.2024 | 09.07.2024 |
25.09.2024 | keine praktische Prüfung, ausschließlich schriftliche Teilprüfung | 14.08.2024 | 10.09.2024 |
27.11.2024 | 06.12.2024 | 16.10.2024 | 12.11.2024 |
Eine Abmeldung kann ausschließlich schriftlich per Email erfolgen.
Sollten Sie keinen passenden Termin finden, finden Sie auf der Internetseite vom Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. die bundeseinheitlichen Termine.
Der Gebührentarif der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld sieht für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung ab sofort folgende Gebührentatbestände vor:
Vollprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil)
3 Kategorien 540,00 Euro
2 Kategorien 525,00 Euro
1 Kategorie 510,00 Euro
Teilprüfung (nur schriftlicher Prüfungsteil)
3 Kategorien 435,00 Euro
2 Kategorien 420,00 Euro
1 Kategorie 405,00 Euro
Teilprüfung (nur praktischer Teil) 375,00 Euro
Bitte beachten Sie unsere geltenden Stornogebühren:
Die Sachkundeprüfung zur/ zum Fachfrau/-mann für Finanzanlagenvermittlung IHK besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.
Im schriftlichen Prüfungsteil wird das Fachwissen modularisiert abgeprüft. Der schriftliche Prüfungsteil wird in der Regel in der Kategorie von Finanzanlagenprodukten abgelegt, für die auch die Erlaubnis beantragt werden soll. Im schriftlichen Prüfungsteil soll anhand von praxisbezogenen Aufgaben nachgewiesen werden, dass die zu prüfende Person grundlegende fachliche und rechtliche Kenntnisse erworben hat und diese anwenden kann.
Die schriftliche Prüfung dauert für die Prüfung aller Kategorien 165 Minuten und findet als Tablet-Prüfung statt. Folgende Fragetypen sind möglich:
-Einfachwahlaufgaben (Single Choice) – eine Antwort ist richtig
-Mehrfachwahlaufgaben (Multiple Choice) – mehrere Antworten sind richtig
-Kurzantwortaufgaben - ein Rechenergebnis oder Datum ist einzutragen
Um einen Eindruck vom Aussehen und den Funktionen des Prüfungsprogramm zu erhalten, gibt es eine Demo-Version der Prüfung. Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine Demonstration des Prüfungsprogramms handelt und die Fragen inhaltlich nicht regelmäßig geprüft und aktualisiert werden!
Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf folgende Bereiche:
Die Sachkundeprüfung muss nicht zwingend in allen genannten Bereichen abgelegt werden. Sie kann, je nach Umfang der gewünschten Erlaubnis, auf einzelne Bereiche beschränkt werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Erlaubnis für die Kategorie 3 auch die Prüfung Kategorie 2 umfassen muss. Der Bereich Beratung und Vermittlung (Basisteil) ist immer Pflicht.
Der schriftliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn in allen gewählten Bereichen jeweils mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt wurden.
Zum praktischen Prüfungsteil wird zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat und sich innerhalb von zwei Jahren, beginnend ab dem Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils, zum praktischen Prüfungsteil anmeldet und diesen ablegt. Die praktische Prüfung kann innerhalb dieser zwei Jahre beliebig oft wiederholt werden.
Im praktischen Prüfungsteil wird ein Kundengespräch in Form eines Rollenspiels simuliert. Als Grundlage dient eine der sieben Fallvorgaben die der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) veröffentlicht hat. Nach einer Vorbereitungszeit beraten Sie in einem 20-minütigem Gespräch einen Alltagskunden, der von einem Prüfer gespielt wird. Ziel des Gesprächs ist es, eine kundengerechte Lösung zu entwickeln und anzubieten.
Der Inhalt des Beratungsgesprächs ist auf die Finanzanlagenkategorie(n) beschränkt, in denen der schriftliche Prüfungsteil absolviert wurde.
Die Art und Weise der Prüfungsvorbereitung ist jedem Prüfungsteilnehmer selbst überlassen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat in Zusammenarbeit mit einem Expertengremium einen Rahmenplan zur Sachkundeprüfung entwickelt, der für alle Teilnehmer die maßgeblichen Lerninhalte und -ziele verbindlicher und transparenter machen soll. Er dient Ausbildern, Prüfern und Prüfungskandidaten als Leitfaden.
Weitere Informationen sind ebenfalls auf der Internetseite vom Bildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. zu finden.
Für die Suche nach Anbietern von Vorbereitungslehrgängen für IHK-Sachkundeprüfungen steht im Internet unter anderem das Weiterbildungs-Informationssystem (WIS) der IHKS zur Verfügung. Die dortigen Zusammenstellungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen weder eine Empfehlung dar, noch ist damit eine qualitative oder inhaltliche Bewertung verbunden.