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Die Berufszulassung und -ausbildung für das Bewachungsgewerbe sind in § 34a Gewerbeordnung und der Bewacherverordnung geregelt. Die Sachkundeprüfung ist vorgeschrieben für besonders konfliktträchtige und sensible Bewachungstätigkeiten sowie für die Bewachungsgewerbetreibende.
Zweck der Sachkundeprüfung ist es, den Nachweis zu erbringen, dass die zu prüfenden Personen die für die eigenverantwortliche Wahrnehmung der Bewachungsaufgaben erforderlichen Kenntnisse über die dafür notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachbezogenen Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung erworben hat.
Zuständig für die Abnahme der Sachkundeprüfung für das besondere Bewachungsgewerbe sind die Industrie- und Handelskammern.
Die Sachkundeprüfung muss jeder, der eine der folgenden Tätigkeiten in eigener Person ausüben möchte, erfolgreich absolviert haben:
Unabhängig von diesen Tätigkeiten muss der Gewerbetreibende immer den Sachkundenachweis erbringen.
Die Sachkundeprüfung ist keine „abgeprüfte“ Unterrichtung. Die Anforderungen und der Aufwand in der Vorbereitung liegen wesentlich höher. Die bestandene Sachkundeprüfung ersetzt die Unterrichtung für das Bewachungspersonal.
Für die oben nicht aufgeführten Tätigkeiten ist für die Beschäftigten die Teilnahme an einem 40-stündigen Unterrichtungsverfahren notwendig. Informationen zur Unterrichtung im Bewachungsgewerbe finden Sie hier.
Der § 8 BewachV nennt Abschlüsse, bei deren Erwerb ein Nachweis der Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nicht erfolgen muss.
Die Anmeldung zur Sachkundeprüfung für das besondere Bewachungsgewerbe nach §34a GewO kann ausschließlich online erfolgen. Die Anmeldung wird 6 Wochen vor dem anstehenden Termin freigeschaltet und kann bis 15 Tage vorher erfolgen, solange noch Plätze zur Verfügung stehen. (Sollten keine Termine im Online-Portal zur Auswahl stehen, sind aktuell keine Termine verfügbar und eine Anmeldung nicht möglich). Der mündliche Teil findet in der Regel freitags eine Woche nach dem schriftlichen Teil statt.
Die Teilnehmer erhalten nach der Anmeldung eine E-Mail, die innerhalb von 24 Stunden durch Anklicken des Links bestätigt werden muss.
Termine für die Sachkundeprüfung für das besondere Bewachungsgewerbe 2025:
Schriftlicher Teil
| Mündlicher Teil | Anmeldung ab | Anmeldeschluss |
20.02.2025 | 28.02.2025 | 09.01.2025 | 05.02.2025 |
20.03.2025 | 28.03.2025 | 06.02.2025 | 05.03.2025 |
17.04.2025 | 25.04.2025 | 06.03.2025 | 02.04.2025 |
15.05.2025 | 23.05.2025 | 03.04.2025 | 30.04.2025 |
17.07.2025 | 25.07.2025 | 05.06.2025 | 02.07.2025 |
14.08.2025 | 22.08.2025 | 03.07.2025 | 30.07.2025 |
18.09.2025 | 26.09.2025 | 07.08.2025 | 03.09.2025 |
16.10.2025 | 24.10.2025 | 04.09.2025 | 01.10.2025 |
13.11.2025 | 21.11.2025 | 02.10.2025 | 29.10.2025 |
11.12.2025 | 19.12.2025 | 30.10.2025 | 26.11.2025 |
Eine Abmeldung von der Sachkundeprüfung ist ausschließlich per E-Mail möglich.
5. Gebühren
Der Gebührentarif der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld sieht für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung ab sofort folgende Gebührentatbestände vor:
Bitte beachten Sie unsere geltenden Stornogebühren
Die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld kann keine Bildungsgutscheine bzw. Prämiengutscheine der Arbeitsagenturen oder Jobcenter annehmen.
Die Sachkundeprüfung im besonderen Bewachungsgewerbe besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Die Prüfungssprache ist deutsch! Die zu prüfende Person muss die deutsche Sprache so gut beherrschen, dass er die Prüfungsfragen verstehen kann.
Die schriftliche Prüfung dauert 120 Minuten und findet als Tablet-Prüfung statt. Folgende Fragetypen sind möglich:
-Einfachwahlaufgaben (Single Choice) – eine Antwort ist richtig
-Mehrfachwahlaufgaben (Multiple Choice) – mehrere Antworten sind richtig
Um einen Eindruck vom Aussehen und den Funktionen des Prüfungsprogramm zu erhalten, gibt es eine Demo-Version der Prüfung. Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine Demonstration des Prüfungsprogramms handelt und die Fragen inhaltlich nicht regelmäßig geprüft und aktualisiert werden!
Die Prüfungsfragen beziehen sich auf folgende Sachgebiete:
Der schriftliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt wurden.
Zum mündlichen Prüfungsteil wird zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat und sich innerhalb von zwei Jahren, beginnend ab dem Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils, zum praktischen Prüfungsteil anmeldet und diesen ablegt. Die praktische Prüfung kann innerhalb dieser zwei Jahre beliebig oft wiederholt werden.
Die mündliche Prüfung dauert 15 Minuten und erfolgt als Gruppenprüfung vor dem Prüfungsausschuss. Als Grundlage für diese Prüfung dient ein Sachverhalt mit einer möglichen Situation als dem beruflichen Alltag. Für die Analyse haben die Prüflinge 15 Minuten Vorbereitungszeit.
Die mündliche Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt wurden.
Die Art und Weise der Prüfungsvorbereitung ist jedem Prüfungsteilnehmer selbst überlassen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat in Zusammenarbeit mit einem Expertengremium einen Rahmenplan zur Sachkundeprüfung entwickelt, der die für alle Teilnehmer maßgeblichen Lerninhalte und -ziele verbindlicher und transparenter machen soll. Er dient Ausbildern, Prüfern und Prüfungskandidaten als Leitfaden.
Für die Suche nach Anbietern von Vorbereitungslehrgängen für IHK-Sachkundeprüfungen steht im Internet unter anderem das Weiterbildungs-Informationssystem (WIS) der IHKS zur Verfügung. Die dortigen Zusammenstellungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen weder eine Empfehlung dar, noch ist damit eine qualitative oder inhaltliche Bewertung verbunden.