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Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO
Informationen zur Sachkundeprüfung und Unterrichtung
Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO

Sachkundeprüfung für das besondere Bewachungsgewerbe

1. Rechtsgrundlage

Die Berufszulassung und -ausbildung für das Bewachungsgewerbe sind in § 34a Gewerbeordnung und der Bewacherverordnung geregelt. Die Sachkundeprüfung ist vorgeschrieben für besonders konfliktträchtige und sensible Bewachungstätigkeiten sowie für die Bewachungsgewerbetreibende.

Zweck der Sachkundeprüfung ist es, den Nachweis zu erbringen, dass die zu prüfenden Personen die für die eigenverantwortliche Wahrnehmung der Bewachungsaufgaben erforderlichen Kenntnisse über die dafür notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachbezogenen Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung erworben hat.

Zuständig für die Abnahme der Sachkundeprüfung für das besondere Bewachungsgewerbe sind die Industrie- und Handelskammern.

 

2. Wer muss die Sachkundeprüfung ablegen?

Die Sachkundeprüfung muss jeder, der eine der folgenden Tätigkeiten in eigener Person ausüben möchte, erfolgreich absolviert haben:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (Citystreife, Bestreifung öffentlicher Parks, Einkaufszentren oder im S-/U-Bahn-Bereich)
  • Schutz vor Ladendieben
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher)
  • Bewachung von Flüchtlingsunterkünften in leitender Form
  • Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Form

Unabhängig von diesen Tätigkeiten muss der Gewerbetreibende immer den Sachkundenachweis erbringen.

Die Sachkundeprüfung ist keine „abgeprüfte“ Unterrichtung. Die Anforderungen und der Aufwand in der Vorbereitung liegen wesentlich höher. Die bestandene Sachkundeprüfung ersetzt die Unterrichtung für das Bewachungspersonal.

Für die oben nicht aufgeführten Tätigkeiten ist für die Beschäftigten die Teilnahme an einem 40-stündigen Unterrichtungsverfahren notwendig. Informationen zur Unterrichtung im Bewachungsgewerbe finden Sie hier.

 

3. Befreiung von der Sachkundeprüfung

Der § 8 BewachV nennt Abschlüsse, bei deren Erwerb ein Nachweis der Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nicht erfolgen muss.

 

4. Prüfungstermine und Anmeldung

Die Anmeldung zur Sachkundeprüfung für das besondere Bewachungsgewerbe nach §34a GewO kann ausschließlich online erfolgen. Die Anmeldung wird 6 Wochen vor dem anstehenden Termin freigeschaltet und kann bis 15 Tage vorher erfolgen, solange noch Plätze zur Verfügung stehen. (Sollten keine Termine im Online-Portal zur Auswahl stehen, sind aktuell keine Termine verfügbar und eine Anmeldung nicht möglich). Der mündliche Teil findet in der Regel freitags eine Woche nach dem schriftlichen Teil statt.

Die Teilnehmer erhalten nach der Anmeldung eine E-Mail, die innerhalb von 24 Stunden durch Anklicken des Links bestätigt werden muss.

Termine für die Sachkundeprüfung für das besondere Bewachungsgewerbe 2025:

Schriftlicher Teil

 

Mündlicher Teil

Anmeldung ab

Anmeldeschluss

20.02.2025

28.02.2025

09.01.2025

05.02.2025

20.03.2025

28.03.2025

06.02.2025

05.03.2025

17.04.2025

25.04.2025

06.03.2025

02.04.2025

15.05.2025

23.05.2025

03.04.2025

30.04.2025

17.07.2025

25.07.2025

05.06.2025

02.07.2025

14.08.2025

22.08.2025

03.07.2025

30.07.2025

18.09.2025

26.09.2025

07.08.2025

03.09.2025

16.10.2025

24.10.2025

04.09.2025

01.10.2025

13.11.2025

21.11.2025

02.10.2025

29.10.2025

11.12.2025

19.12.2025

30.10.2025

26.11.2025

Eine Abmeldung von der Sachkundeprüfung ist ausschließlich per E-Mail möglich.

5. Gebühren

Der Gebührentarif der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld sieht für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung ab sofort folgende Gebührentatbestände vor:

  • Vollprüfung (schriftlich und mündlich):          167 Euro
  • Wiederholung der mündlichen Prüfung:           75 Euro

Bitte beachten Sie unsere geltenden Stornogebühren

  • Bei Rücktritt von der Prüfung vor der Anmeldeschluss wird keine Stornogebühr erhoben
  • Bei Rücktritt von der Prüfung nach dem Anmeldeschluss wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben
  • Bei Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 70 Prozent der fälligen Gebühr erhoben

Die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld kann keine Bildungsgutscheine bzw. Prämiengutscheine der Arbeitsagenturen oder Jobcenter annehmen.

 

6. Inhalt und Ablauf der Prüfung

Die Sachkundeprüfung im besonderen Bewachungsgewerbe besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Die Prüfungssprache ist deutsch! Die zu prüfende Person muss die deutsche Sprache so gut beherrschen, dass er die Prüfungsfragen verstehen kann.

Die schriftliche Prüfung dauert 120 Minuten und findet als Tablet-Prüfung statt. Folgende Fragetypen sind möglich:

-Einfachwahlaufgaben (Single Choice) – eine Antwort ist richtig

-Mehrfachwahlaufgaben (Multiple Choice) – mehrere Antworten sind richtig

Um einen Eindruck vom Aussehen und den Funktionen des Prüfungsprogramm zu erhalten, gibt es eine Demo-Version der Prüfung. Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine Demonstration des Prüfungsprogramms handelt und die Fragen inhaltlich nicht regelmäßig geprüft und aktualisiert werden!

Die Prüfungsfragen beziehen sich auf folgende Sachgebiete:

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht
  • Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkultureller Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik.

Der schriftliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt wurden.

Zum mündlichen Prüfungsteil wird zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat und sich innerhalb von zwei Jahren, beginnend ab dem Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils, zum praktischen Prüfungsteil anmeldet und diesen ablegt. Die praktische Prüfung kann innerhalb dieser zwei Jahre beliebig oft wiederholt werden.

Die mündliche Prüfung dauert 15 Minuten und erfolgt als Gruppenprüfung vor dem Prüfungsausschuss. Als Grundlage für diese Prüfung dient ein Sachverhalt mit einer möglichen Situation als dem beruflichen Alltag. Für die Analyse haben die Prüflinge 15 Minuten Vorbereitungszeit.

Die mündliche Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt wurden.

 

7. Prüfungsvorbereitung

Die Art und Weise der Prüfungsvorbereitung ist jedem Prüfungsteilnehmer selbst überlassen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat in Zusammenarbeit mit einem Expertengremium einen Rahmenplan zur Sachkundeprüfung entwickelt, der die für alle Teilnehmer maßgeblichen Lerninhalte und -ziele verbindlicher und transparenter machen soll. Er dient Ausbildern, Prüfern und Prüfungskandidaten als Leitfaden.

Für die Suche nach Anbietern von Vorbereitungslehrgängen für IHK-Sachkundeprüfungen steht im Internet unter anderem das Weiterbildungs-Informationssystem (WIS) der IHKS zur Verfügung. Die dortigen Zusammenstellungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen weder eine Empfehlung dar, noch ist damit eine qualitative oder inhaltliche Bewertung verbunden.