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Dann benötigen Sie eine Unterrichtung oder Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34 a der Gewerbeordnung. Was wann notwendig ist und wie es geht, erfahren Sie hier:
Die Sachkundeprüfung für das besondere Bewachungsgewerbe ist u.a. vorgeschrieben für Tätigkeiten als Citystreife, Ladendetektive und Türsteher bei einem Sicherheitsdienstleister.
Die Unterrichtung für das Bewachungspersonal ermöglicht eine Beschäftigung als Arbeitnehmer bei einem Sicherheitsunternehmen in verschiedenen Tätigkeitsfeldern.
Wer als Bewachungsunternehmer tätig sein will, braucht eine besondere Erlaubnis des zuständigen Gewerbeamtes (§34 a Gewerbeordnung)
Geprüft werden: