Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


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Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO
Informationen zur Sachkundeprüfung und Unterrichtung
Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO

Sie wollen im Bewachungsgewerbe arbeiten?

Dann benötigen Sie eine Unterrichtung oder Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34 a der Gewerbeordnung. Was wann notwendig ist und wie es geht, erfahren Sie hier:

Sachkundeprüfung für besondere Bewachungstätigkeiten

Die Sachkundeprüfung für das besondere Bewachungsgewerbe ist u.a. vorgeschrieben für Tätigkeiten als Citystreife, Ladendetektive und Türsteher bei einem Sicherheitsdienstleister.

Mehr Infos hier

Unterrichtung für das Bewachungspersonal

Die Unterrichtung für das Bewachungspersonal ermöglicht eine Beschäftigung als Arbeitnehmer bei einem Sicherheitsunternehmen in verschiedenen Tätigkeitsfeldern.

Mehr Infos hier
 

Erlaubnispflicht

Wer als Bewachungsunternehmer tätig sein will, braucht eine besondere Erlaubnis des zuständigen Gewerbeamtes (§34 a Gewerbeordnung)

Geprüft werden:

  • Die persönliche Zuverlässigkeit
  • Das Vorliegen von geordneten Vermögensverhältnissen
  • Das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung
  • Der Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe