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Vor, während und nach der Prüfung

IHK-Weiterbildungen mit abschließender Prüfung sind für viele Teilnehmer ein wahres Karriere-Sprungbrett. Wer Durchhaltevermögen beweist, kann damit beruflich wichtige Erfolge für sich verbuchen (siehe Weiterbildungserfolgsumfrage).

IHK-Prüfungen gelten zu Recht als anspruchsvoll. Sonst könnten sie kein Qualitätsmerkmal sein. Aber mit einer guten Vorbereitung kommen Prüfungsteilnehmer leichter ans Ziel. Hilfreich bei der Prüfungsvorbereitung sind:

  • Prüfungsaufgaben der bundeseinheitlichen Fortbildungsprüfungen, die etwa 6 Monate nach dem Durchführungstermin freigegeben werden. Einschließlich der Lösungshinweise können diese beim W. Bertelsmann-Verlag in Bielefeld bestellt werden: Tel. 0521 91101-0/E-Mail service(at)wbv.de
  • Tipps und Hinweise der Reihe "Prüfungsvorbereitung: Lernen - Üben - Lösen". Kernstück ist jeweils der Abschnitt "IHK-Aufgabentraining", in dem Originalaufgaben aus früheren IHK-Prüfungen Schritt für Schritt analysiert werden. Das macht die Aufgabentypen klar und vermittelt pragmatische Lösungsstrategien. Die Reihe wird fortlaufend ergänzt. Bestelladresse: W. Bertelsmann-Verlag in Bielefeld, Tel. 0521 91101-0/E-Mail service(at)wbv.de. Informationen hierzu finden Sie auch unter: www.dihk-bildungs-gmbh.de.

Fast alle IHK-Prüfungen bestehen aus einem schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil, in einigen Prüfungen zusätzlich auch aus einer Haus- oder Projektarbeit. Bei vielen mündlichen Prüfungen wird die Prüfung inzwischen auch in Form einer Präsentation von Themen und Aufgaben durchgeführt, die entweder spontan vor dem Prüfungsausschuss entwickelt werden muss oder für die noch eine Vorbereitungszeit von 20-30 Minuten gewährt wird. Bei Projektarbeiten muss in der mündlichen Prüfung das Projekt zunächst präsentiert werden. Darauf folgt ein Fachgespräch, das sich über die gesamte Breite des Berufsbildes erstrecken kann. Was im Einzelnen inhaltlich und welche Vorgehensweise in mündlichen Prüfungen verlangt wird, ist in den offiziellen, öffentlich zugänglichen Prüfungsregelungen definiert. Dazu gibt die IHK eigene Merkblätter und Empfehlungen heraus (auch hinsichtlich des zugelassenen Medieneinsatzes wie Flip-Chart, Tageslichtschreiber, Metaplan, Laptop/Beamer), die Sie unbedingt beachten sollten. Nachfolgend erhalten Sie Hinweise auf erfolgreiche prüfungsstrategische und -taktische Vorgehensweisen.

  1. Nach dem Aushändigen der Prüfungsaufgaben durch die Aufsichten der IHK verschaffen Sie sich am besten zunächst einen Überblick über die Gesamtmenge der Aufgaben und die Vollständigkeit. Die Punktsumme je Handlungsbereich beträgt in der Regel stets 100 Punkte. 
  2. Verschaffen Sie sich diesen Überblick auch, um kurzfristig zu entscheiden, mit welchen Aufgaben Sie anfangen wollen. Aufgaben, die vermutlich leicht fallen, sollten zuerst bearbeitet werden, um "Punkte zu sammeln" und mit einem Erfolgsgefühl weiterzumachen. Man muss also nicht mit Aufgabe 1 beginnen.
  3. Wenn Sie feststellen, dass Sie sich an einer Aufgabe "festbeißen", brechen Sie die Bearbeitung ruhig erst einmal ab und wechseln Sie zu einer anderen Aufgabe. Lassen Sie aber bei den ungelösten Aufgaben Platz, damit Sie dort später weiterarbeiten können und der Prüfer bei der Korrektur Ihre Lösungen nicht suchen muss. Das vermeidet Missverständnisse.
  4. IHK-Prüfungen benutzen in den Arbeitsaufträgen fast durchgängig Formulierungen, wie "nennen Sie", "beschreiben Sie", "erläutern Sie". Sie sind abgeleitet aus den Lernzielen des Rahmenplanes, der vom DIHK e.V., Berlin, für den Bildungsabschluss herausgegeben wird und der neben der Prüfungsregelung (Rechtsverordnung oder Rechtsvorschrift) wichtige Grundlage für die Aufgabenformulierungen ist. Der Rahmenplan kann beim DIHK bestellt werden.
  5. Die Aufgaben werden von berufenen Gremien erstellt, die aus Fachleuten für den Bildungsabschluss bestehen und die sich auf die verbindliche Prüfungsregelung und den Rahmenplan stützen. Die Lernziele sagen etwas über die Breite und Tiefe des zu vermittelnden Stoffes aus. Beachten Sie unbedingt den Unterschied der mit den Formulierungen geforderten und erwarteten Beantwortungstiefe und -breite:
    • Bei "Nennen Sie fünf Bestandteile..." wird erwartet, klar unterscheidbare Nennungen stichwortartig aufzuzählen. Mehr als fünf Stichworte werden nicht gewertet. Die Prüfer müssen in der Reihenfolge der Nennungen bewerten. Sie haben rechtlich keinen Anspruch darauf, dass sie sich die fünf Richtigen heraussuchen. Wenn Sie z. B. zehn Bestandteile nennen würden und die letzten fünf die Richtigen wären, würden Sie also keinen Punkt für die Beantwortung dieser Frage erhalten.
    • Bei "Beschreiben Sie die Bestandteile..." wird erwartet, in ganzen zusammenhängenden Sätzen alle Bestandteile darzustellen, ohne Erläuterungen, Begründungen oder Anwendungen.
    • Bei "Erläutern (Erklären) Sie die Bestandteile..." wird erwartet, in ganzen Sätzen alle Bestandteile darzustellen und zusätzlich Unterschiede, Gemeinsamkeiten, Begründungen bzw. eigene Stellungnahmen hinzuzufügen.
  6. Lesen Sie bei der Bearbeitung der Aufgaben stets genau. Jedes Wort hat eine Bedeutung. Benutzen Sie ggf. einen Textmarker, um den Text optisch und sachlich zu strukturieren und wichtige Angaben hervorzuheben. Stellen Sie evtl. Zahlen und Fakten noch einmal übersichtlich zusammen, damit Sie sie immer verfügbar haben.
  7. Erhalten Sie Auswahlaufgaben, wählen Sie nicht nur nach den evtl. vorhandenen Überschriften aus, sondern lesen Sie jede Aufgabe wenigstens im Überblick "quer".
  8. Antworten Sie nur auf das, was gefragt wird. Achten Sie auf die Fragestellung! 
  9. Achten Sie auf die Punkteverteilungen. Investieren Sie nicht überproportional viel Zeit in Aufgaben mit einer geringen Punktezahl. Bewahren Sie sich ausreichend Zeit für Aufgaben mit entsprechend höheren Punktezahlen (die in der Regel auch mehr Zeit für eine entsprechende Beantwortung beanspruchen).
  10. Schreiben Sie unbedingt sauber. Undeutliche Schrift und unordentliche Darstellungen verursachen möglicherweise Missverständnisse.
  11. Kennzeichnen Sie deutlich, auf welche Aufgabe/Frage sich Ihre Anmerkungen beziehen - vor allem, wenn Sie eine neue Seite oder ein neues Blatt beginnen. Die Lösung muss der Aufgabenstellung zugeordnet werden können.
  12. Wenn Sie während der Prüfung feststellen sollten, dass Ihre Ansicht nach etwas fehlt (z. B. Anlagen, Zahlen), bitten Sie die Prüfungsaufsicht leise zu sich. Sie wird die Situation klären (ggf. bei der Prüfungssachbearbeitung bei der IHK). Aufsichten sind in der Regel inhaltlich in der Prüfung nicht fachkundig und dürfen keine Auskunft geben. In den meisten Fällen kann Ihre Frage kurzfristig geklärt werden. Sind alle Teilnehmer davon betroffen, wird die Klärung öffentlich gemacht. Wenn Sie trotzdem nicht weiterkommen oder die Situation während des Prüfungsverlaufs nicht geklärt werden konnte, schreiben Sie, mit welcher Annahme oder "Unterstellung" Sie weitergearbeitet haben. Die Prüfer können dann entscheiden, ob Ihre Annahme richtig und notwendig war.
  13. Unerlaubte Hilfsmittel (z. B. Handy, Spickzettel) sind nicht zulässig. Prüfungsrechtlich ist der Gebrauch eine Täuschungshandlung und hat evtl. den Ausschluss vom weiteren Prüfungsverfahren, auf jeden Fall aber das Nichtbestehen zur Folge. Das Nutzen von Handys ist strikt verboten. Wird es dennoch gebraucht, wenn Sie z. B. während der Prüfung hinausgehen, ist auch das eine Täuschungshandlung und führt zum Nichtbestehen. Das Gleiche gilt für Telefonate während der laufenden Prüfungszeit.
  14. Fühlen Sie sich vor der Prüfung krank und treten aber vor Bekanntgabe der Aufgaben nicht durch schriftliche Erklärung zurück, können Sie nachträglich Krankheit als wichtigen Rücktrittsgrund nicht mehr geltend machen. Sollten Sie an einem der Prüfungstage wegen Krankheit von der Prüfung zurücktreten müssen, so ist der Rücktritt von der Prüfung unverzüglich, d. h. zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erklären. Diese Erklärung hat schriftlich, unter Angabe, für welches Fach/für welchen Teil der Prüfung und aus welchen Gründen Sie zurücktreten, zu erfolgen. Die krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit für den Prüfungstag ist durch ärztliches Attest unverzüglich gegenüber der IHK nachzuweisen. Eine bloße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist unzureichend. Unabhängig vom Grund des Rücktritts oder Nichterscheinens ist in jedem Fall eine Stornogebühr zu entrichten (in Höhe von 30 % oder 50 % der jeweils fälligen Prüfungsgebühr).
  1. Ein IHK-Prüfungsausschuss muss rechtlich aus wenigstens drei Personen bestehen. Auch wenn Sie von nur einem Prüfer mündlich geprüft werden, beurteilen alle anderen anwesenden Prüfer ebenfalls Ihre Leistungen.
  2. Mündliche Prüfungen können z. B. sein: ergänzende Prüfungen zu schriftlichen Prüfungen, nur mündliche Prüfungsfächer, Präsentationen mit Fachgespräch.
  3. Verbindliches Auftreten und gepflegte Kleidung in der Prüfung lassen Ihre Wertschätzung gegenüber der Prüfungssituation und gegenüber den Prüfern erkennen und machen einen positiven Eindruck. Pünktliches Erscheinen zur eingeladenen Uhrzeit ist ein Muss!
  4. Verstehen Sie eine Frage nicht oder brauchen Sie Bedenkzeit, sollten Sie das klar sagen: "Ich bitte Sie, die Frage noch einmal zu wiederholen" oder "Ich habe die Frage nicht verstanden". 
  5. Beantworten Sie Fragen konzentriert und präzise. Prüfer gehen gerne auf Stichworte ein, die Sie gegeben haben. Wenn sich daraus ein neues Prüfungsthema entwickelt und Sie auf dem Gebiet nicht sicher sind, ist das problematisch. Andererseits: Wenn Sie sich sicher fühlen, können Sie damit unter Umständen den weiteren Prüfungsablauf zu Ihren Gunsten beeinflussen.
  6. Bei Fragen zu komplizierten Sachverhalten sollten Sie sich eine Bedenkzeit nehmen, bevor Sie antworten. Spontanität zahlt sich nicht immer aus.
  7. Stellt man Fragen, die auch Gedächtnisleistungen verlangen (z. B. mit Zahlen), nutzen Sie das bereitliegende Schreibmaterial oder im Prüfungsraum vorhandene Hilfsmittel (z. B. Flip-Chart).
  8. Wissen Sie auf eine Frage keine Antwort, haben Sie den Mut, um eine andere Frage (evtl. aus einem anderen Sachgebiet) zu bitten.
  9. Wenn Sie in einer Gruppe geprüft werden, sollten Sie stets das gesamte Prüfungsgeschehen aufmerksam verfolgen, auch wenn Sie gerade nicht dran sind. Sie sehen den Gesamtzusammenhang des Prüfungsverlaufs und lernen, welcher Fragestil vorherrscht und welcher Antwortstil sinnvoll ist (kurze knappe Sätze, ausholende Darstellung).
  10. Für die Bewertung der schriftlichen Prüfung sind nicht nur die angesprochenen Themengebiete und die daraus abgeleiteten Fragen maßgebend, sondern auch, ob die Prüfer nachfragen bzw. Hilfestellung geben mussten. Man täuscht sich leicht, was man in 10 bis 15 Minuten darlegen oder wie schnell die Prüfungszeit vergehen kann. Die Zeit "läuft" mit der ersten Fach- und Sachfrage (ob schriftlich oder mündlich gestellt).
  11. Bei einer mündlichen Ergänzungsprüfung erfolgt die Ermittlung des Gesamtergebnisses in der Regel durch eine Gewichtung der schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen im Verhältnis 2:1.

Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche IHK-Prüfung. Für weitere Fragen oder Informationen stehen Ihnen die jeweils zuständigen IHK-Mitarbeiter/-innen gern zur Verfügung.