Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


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Geprüfte/r Personalfachkaufmann/-frau

Zielgruppe:

Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen aus dem betrieblichen Personal- und Sozialwesen mit dem Ziel, die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit zu beherrschen und Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing verantwortlich mitzugestalten


Prüfungsfächer/-Anforderungen:

  • Personalarbeit organisieren und durchführen
  • Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
  • Personalplanung, -marketing und –controlling gestalten und umsetzen
  • Personal- und Organisationsentwicklung steuern


Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung:

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkanten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis  oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis  oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis

Die Berufspraxis muss durch Tätigkeiten nachgewiesen werden, die inhaltlich wesentliche Bezüge zum betrieblichen Personal- und Sozialwesen haben (z. B. Personalplanung, -entwicklung, -führung, allg. Personalarbeit, Lohn und Gehalt).

Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeits-pädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung zu erbringen.

Informationen zum Zulassungsprozess oder zum Anmeldeverfahren erhalten Sie hier.

Anmeldefristen:

Frühjahr: 05.01. des Jahres
Herbst: 05.07. des Jahres 

Die Industrie- und Handelskammer bietet nur die Prüfung an. Informationen zu Lehrgängen/einer Vorbereitung erhalten Sie in der WIS Datenbank.