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Zielgruppe:
Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen aus dem betrieblichen Personal- und Sozialwesen mit dem Ziel, die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit zu beherrschen und Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing verantwortlich mitzugestalten
Prüfungsfächer/-Anforderungen:
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung:
Die Berufspraxis muss durch Tätigkeiten nachgewiesen werden, die inhaltlich wesentliche Bezüge zum betrieblichen Personal- und Sozialwesen haben (z. B. Personalplanung, -entwicklung, -führung, allg. Personalarbeit, Lohn und Gehalt).
Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeits-pädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung zu erbringen.
Informationen zum Zulassungsprozess oder zum Anmeldeverfahren erhalten Sie hier.
Anmeldefristen:
Frühjahr: 05.01. des Jahres
Herbst: 05.07. des Jahres
Die Industrie- und Handelskammer bietet nur die Prüfung an. Informationen zu Lehrgängen/einer Vorbereitung erhalten Sie in der WIS Datenbank.