Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


Elsa-Brändström-Str. 1-3
33602 Bielefeld

Tel.: 0521 554-0
Fax.: 0521 554-444
E-Mail: info@ostwestfalen.ihk.de


.: 08 - 17 | : 08 - 15

Paderborn + Höxter


Stedener Feld 14
33104 Paderborn

Tel.: 05251 1559-0
Fax.: 05251 1559-31


: 08 - 17 | : 08 - 15

Minden


Simeonsplatz
32427 Minden

Tel.: 0571 38538-0
Fax.: 0571 38538-15


: 08 - 17 | : 08 - 15

  • Newsletter Icon
  • Telefon Icon

Geprüfte/r Meister/-in für Kraftverkehr

Zielgruppe

Fachkräfte aus den Bereichen des Personen- und Güterverkehrs mit dem Ziel, als Führungskraft organisatorische sowie Sachaufgaben wahrzunehmen, wie zum Beispiel:

  • Planen, Steuern und Überwachen des Einsatzes sowie der Instandhaltung von Fahrzeugen und Betriebsmitteln
  • Gewährleisten der Einsatzfähigkeit und Beschaffung technischer Ressourcen
  • Steuern der Kostenentwicklung, Mitwirken bei Controlling, Personalplanung und Personaleinsatz
  • Mitarbeiterführung und Übernahme von Ausbildungsverantwortung
  • Umsetzen von Qualitätszielen und Fördern der Kundenzufriedenheit
  • Gewährleistung der Einhaltung von Vorschriften der Arbeitssicherheit, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes


Prüfungsfächer/-anforderungen

1. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

Die erfolgreich abgelegte Prüfung gemäß der Ausbildereignungsverordnung gilt als Beleg der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation. Spätestens vor Beginn der letzten Prüfungsleistung ist dieser Nachweis zu erbringen.

2. Grundlegende Qualifikationen

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwenden von Methoden der Kommunikation, Information und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb

3. Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Handlungsbereich "Fuhrparktechnik und Fuhrparkmanagement"
    a) Fuhrparktechnik
    b) Fuhrparkmanagement   

  • Handlungsbereich "Organisation und Kommunikation" 
    a) Betriebliches Kostenwesen und Controlling
    b) Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
    c) Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
    d) Qualitätsmanagement

  • Handlungsbereich "Führung und Personal"
    a) Personalführung
    b) Personalentwicklung


Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung

Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in den Ausbildungsberufen Berufskraftfahrer/-in oder Fachkraft im Fahrbetrieb oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis   

Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen

  • das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als 5 Jahre zurückliegt und
  • zusätzlich mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis      

Informationen zum Zulassungsprozess oder zum Anmeldeverfahren erhalten Sie hier.

Anmeldefristen

Frühjahr: 31.01. des Jahres
Herbst: 31.07. des Jahres

Die Industrie- und Handelskammer bietet nur die Prüfung an. Informationen zu Lehrgängen/einer Vorbereitung erhalten Sie in der WIS Datenbank.