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Zielgruppe
Köche / Köchinnen aus den Bereichen Gastronomie, Hotellerie, Gemeinschaftsverpflegung mit dem Ziel, als Fach- und Führungskraft mit Personalverantwortung und der Befähigung zur Mitarbeiterführung und Berufsausbildung im Gastgewerbe Aufgaben zu übernehmen, wie zum Beispiel:
Prüfungsfächer/-anforderungen
1. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
2. Handlungsspezifische Qualifikationen
3. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung auf der Grundlage der Ausbildereignungsverordnung nachzuweisen. Der Nachweis soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" erfolgen und ist spätestens vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen"
Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen"
Prüfungsteil „Praktische Prüfung"
Die Berufspraxis sowie die anerkannten Ausbildungsberufe sollen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Küchenmeisters bzw. einer Geprüften Küchenmeisterin haben.
Informationen zum Zulassungsprozess oder zum Anmeldeverfahren erhalten Sie hier.
Anmeldefristen
Frühjahr: 31.01. des Jahres
Herbst: 31.07. des Jahres
Die Industrie- und Handelskammer bietet nur die Prüfung an. Informationen zu Lehrgängen/einer Vorbereitung erhalten Sie in der WIS Datenbank.