Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


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Geprüfte/r Küchenmeister/-in

Zielgruppe

Köche / Köchinnen aus den Bereichen Gastronomie, Hotellerie, Gemeinschaftsverpflegung mit dem Ziel, als Fach- und Führungskraft mit Personalverantwortung und der Befähigung zur Mitarbeiterführung und Berufsausbildung im Gastgewerbe Aufgaben zu übernehmen, wie zum Beispiel:

  • Disposition, Einkauf, Verwaltung und Einsatz von Waren unter Beachtung von Qualitätsanforderungen, Lebensmittelrecht und Hygienevorschriften
  • Kontrolle ein- und ausgehender Erzeugnisse, Waren und Materialien hinsichtlich ihrer Quantität und Qualität
  • Durchführen von Kostenrechnung und Preiskalkulation und Überwachung der Kostenentwicklung
  • Selbständiges und termingerechtes Ausführen von Arbeiten sowie Übertragen von Aufgaben unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und sozialer Aspekte
  • Verantwortung für Arbeitssicherheit und Umweltschutz


Prüfungsfächer/-anforderungen

1. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

  • Volks- und Betriebswirtschaft
  • Rechnungswesen
  • Recht und Steuern
  • Unernehmensführung

2. Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Mitarbeiter führen und fördern
  • Abläufe planen, durchführen und kontrollieren
  • Produkte beschaffen und pflegen
  • Speisentechnologie und ernährungswissenschaftliche Kenntnisse anwenden
  • Gäste beraten und Produkte vermarkten

3. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung auf der Grundlage der Ausbildereignungsverordnung nachzuweisen. Der Nachweis soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" erfolgen und ist spätestens vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.


Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen"

  • (1) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • (2) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • (3) eine mindestens vierjährige Berufspraxis

Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen"

  • die abgelegte Prüfung im Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und
  • in den unter 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis oder
  • in dem unter 3 genannten Fall zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens eine weitere zweijährige Berufspraxis 

Prüfungsteil „Praktische Prüfung"

  • die abgelegte Prüfung in den Prüfungsteilen „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und „Handlungsspezifische Qualifikationen" und
  • in den unter 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens zwei weitere Jahre Berufspraxis oder
  • in dem unter 3 genannten Fall zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens vier weitere Jahre Berufspraxis


Die Berufspraxis sowie die anerkannten Ausbildungsberufe sollen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Küchenmeisters bzw. einer Geprüften Küchenmeisterin haben.

Informationen zum Zulassungsprozess oder zum Anmeldeverfahren erhalten Sie hier.

Anmeldefristen

Frühjahr: 31.01. des Jahres
Herbst: 31.07. des Jahres

Die Industrie- und Handelskammer bietet nur die Prüfung an. Informationen zu Lehrgängen/einer Vorbereitung erhalten Sie in der WIS Datenbank.