Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


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Geprüfte/r Industriemeister/in Papier- und Kunststoffverarbeitung

Zielgruppe

Fachkräfte in der verpackungstechnischen Papier- und Kunststoffverarbeitung mit dem Ziel:

  • Übernahme von qualifizierten Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branche
  • Mitgestaltung des technischen und organisatorischen Wandels
  • Steuerung und Überwachung von Produktions- und Arbeitsabläufen unter Berücksichtigung kostenrelevanter Gesichtspunkte sowie Sicherung der Produktqualität
  • Führung und Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen unter Berücksichtigung rechtlicher und soziologischer Grundsätze sowie Ausbildung der Auszubildenden
  • Flexible Einstellung auf neue Methoden und Systeme in Produktion, Arbeitsorganisation, Organisationsentwicklung, Personalführung und Personalentwicklung 


Prüfungsfächer/-anforderungen

1. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

Die erfolgreich abgelegte Prüfung gemäß der Ausbildereignungsverordnung gilt als Beleg der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation. Spätestens vor Beginn der letzten Prüfungsleistung ist dieser Nachweis zu erbringen.

2. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwenden von Methoden der Kommunikation, Information und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

3. Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Handlungsbereich "Technologie der Papier- und Kunststoffverarbeitung"
    a) Verfahrens- und Fertigungstechnik 
    b) Prozesssteuerung      
  • Handlungsbereich "Führung und Organisation" 
    a) Personalführung 
    b) Personalentwicklung 
    c) Projektmanagement 
    d) Betriebsorganisation und Kostenwesen
    e) Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
    f) Qualitätsmanagement
  • Wählbarer Handlungsbereich "Spezialisierungsgebiete"
    1. Flexible Packstoffe und Packmittel
    2. Biegesteife Packstoffe und Packmittel
    3. Briefumschläge und Versandtaschen
    4. Haft- und Selbstklebeetiketten
    5. Hartpapierwaren und Kombidosen


Voraussetzung für die Zulassung Prüfung

Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen"

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Papier- und Kunststoff verarbeitenden Industrie zugeordnet werden kann oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis

Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen"

  • das Ablegen des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
  • zusätzlich jeweils mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis 

Informationen zum Zulassungsprozess oder zum Anmeldeverfahren erhalten Sie hier.

Anmeldefristen

Frühjahr: 31.01. des Jahres
Herbst: 31.07. des Jahres

Die Industrie- und Handelskammer bietet nur die Prüfung an. Informationen zu Lehrgängen/einer Vorbereitung erhalten Sie in der WIS Datenbank.